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Anhang
Verkehrslasten;
Verkehrslasten sind in der DIN EN 1991 [3], [4] geregelt. Die Werte sind für die Räumlichkeiten
und Flure einer Offshore-Station anzuwenden. In begründeten Fällen sind Abweichungen zu
lässig.
Die Abminderung der Lasten ist für den Nachweis der lastableitenden Bauteile normgerecht
möglich. Hierbei sind die ungünstigsten Laststellungen zu berücksichtigen (maßgebende
Laststellungen).
Windeinwirkungen:
Windeinwirkungen können der DIN EN 1991 [3], [4] entnommen werden. Sollten Standortgut
achten zur Klärung der im Planungsgebiet tatsächlich vorhandenen Windgeschwindigkeiten
und deren Streuungen zu Rate gezogen werden, ist bei Auswertung bzw. Wahl der Eingangs
werte der Windgeschwindigkeit, konform zu DIN EN 1991 [3], [4], eine Wiederkehrperiode von
50 Jahren und eine Böenwindgeschwindigkeit als 3-Sekunden-Mittel in Ansatz zu bringen.
Einwirkungen infolge Welle, Strömung, Eis und Temperatur:
Wellen-, Strömungs-, und Eislasten (Seeeis wie auch Vereisung) sowie Einwirkungen infolge
Temperatur sind standortabhängig. Daher sind die Standortbedingungen zur Ermittlung der
Eingangsdaten für die Bemessung durch einen Gutachter für das Seegangsgutachten festzu
schreiben.
Bei Auswertung der Standortbedingungen sind insbesondere für die Wellen-, Strömungs- und
Eislasten die Wiederkehrperioden (50 Jahre), in Anlehnung an die Festlegungen im Offshore-
Windbereich ([13], [14]), für Offshore-Stationen zum Ansatz zu bringen.
Wasserstände, insbesondere minimale und maximale Wasserstände, zur Einwirkungsermitt
lung sind ebenfalls Bestandteil des Standortgutachtens.
Sonstige Einwirkungen:
Einwirkungen, beispielsweise aus Stoß- und Anprallasten, Hebezeugen oder anderen verän
derlichen Lasten, die spezifisch für Errichtung und Betrieb von Offshore-Stationen sind, müs
sen durch den Bauherrn vorgegeben werden.
Stoßlasten infolge Schiffsanprall oder Imperfektionen bei Fertigung, Installation und Setzung,
sind bei der Nachweisführung ebenso zu berücksichtigen. Sie sind größtenteils von dem
Standort abhängig.
Weitere Einwirkungen bzw. Sonderzustände aus Kolkung des Bodens, marinem Bewuchs
oder durch Abrostung der Bauwerke sind angemessen zu berücksichtigen. Ggf. sind hier
standortspezifische Gutachten erforderlich.
5-III.3 Einwirkungskombinationen und Teilsicherheitsbeiwert
Generelles Vorgehen:
Einwirkungskombinationen und einwirkungsseitige Teilsicherheitsbeiwerte für die Auslegung
der Betriebsstruktur von Offshore-Stationen (Topside) sind prinzipiell in der DIN EN 1990 [1],
[2] geregelt.
Kombinationsbeiwerte für die Überlagerung der Wellen-, Strömungs- und Eisereignisse sind
in der DIN EN 1990 nicht aufgeführt. Alternativ zur unverminderten Überlagerung der genann
ten Einzelereignisse dürfen Einwirkungen aus dem kombinierten Ereignis von Wellen, Strö