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Full text : Standard Baugrunderkundung

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Teil  A  -  Einführung

Der  Sachverständige  für  Geotechnik
•  beurteilt  diejenigen  Erkenntnisse  zum  Baugrund,  die  von  anderer  Seite  in  das  Projekt  eingeführt ­
  werden,  im  Hinblick  auf  das  jeweilige  Baugrundmodell  und
•  überprüft  und  beurteilt  die  zutreffende  Verwendung  seiner  Angaben  im  Baugrund-  und
Gründungsgutachten  in  der  geotechnischen  Fachplanung  des  Planverfassers.
Im  Zusammenhang  mit  der  Beurteilung  des  Baugrundverhaltens  unter  der  für  Offshore-Bauwerke
  typischen  zyklischen  Belastung  ist  eine  enge  inhaltliche  Abstimmung  mit  den  Entwurfsverfassern ­
  der  1.  und  2.  Freigabe  gemäß  Standard  Konstruktion  notwendig.
Für  besondere  geotechnische  Fragestellungen  kann  der  Antragsteller  bzw.  Genehmigungsinhaber ­
  in  Abstimmung  mit  dem  Sachverständigen  für  Geotechnik  weitere  unabhängige  Sachverständige ­
  hinzuziehen.

5  Prüfung  der  Unterlagen
Im  Sinne  des  Standards  Konstruktion  sind  die  in  diesem  Standard  in  Teil  A,  Abschnitt  2  aufgeführten ­
  Berichte  und  Gutachten  Gegenstand  einer  projektbegleitenden  Zertifizierung/Prüfung
und  im  Anschluss  dem  BSH  zu  den  in  Tabelle  2  dargestellten  Zeitpunkten  vorzulegen.  Das
Baugrund-  und  Gründungsgutachten  (Entwicklungsphase)  ist  fester  Bestandteil  der  Entwurfsgrundlagen ­
  (Design  Basis).

6  Abweichungen  vom  Standard
Der  Sachverständige  für  Geotechnik  kann  für  den  Antragsteller  bzw.  Genehmigungsinhaber
bei  der  Zulassungsbehörde  während  der  laufenden  Projektphase  einen  begründeten  Vorschlag ­
  auf  Zustimmung  zu  Abweichungen  von  den  Festlegungen  dieses  Standards  einreichen,
wenn  es  sich  im  Projektverlauf  zeigt,  dass  standortbedingt  oder  aus  anderen  Gründen  Teile
des  Erkundungsprogramms  unzureichend,  entbehrlich  oder  aus  nachvollziehbaren  Gründen
nicht  in  der  vorgeschlagenen  Weise  oder  nur  unter  Einsatz  unverhältnismäßiger  Mittel  durchführbar ­
  sind.  Ein  entsprechender  Entwurf  kann  im  Rahmen  der  regelmäßig  stattfindenden
Baubesprechungen  mit  dem  BSH  unter  Beteiligung  des  Sachverständigen  für  Geotechnik
sowie  des  Prüfbeauftragten  im  Sinne  des  Standards  Konstruktion  vorgestellt  werden.  Die  Zulassungsbehörde ­
  behält  sich  vor,  das  in  diesem  Antrag  dargestellte  Erkundungsprogramm
allgemein  oder  im  Einzelfall  zuzulassen  oder  ggf.  anzupassen.
Weitere  Ausführungen  zu  Übergangs-,  Abweichungs-  und  Ergänzungsregeln  enthält  Teil  C,
Abschnitt  1.3.

7  Fortschreibung
Der  vorliegende  Standard  stellt  den  gegenwärtigen  Stand  des  Wissens  und  der  Technik  der
Baugrunderkundung  und  -Untersuchung  für  Offshore-Bauwerke  dar.  Er  versteht  sich  als
dynamisches  Werk.  Neue  Erfahrungen  und  Erkenntnisse,  die  bei  der  Umsetzung  weiterer
Bauvorhaben  erwartet  werden  können,  werden  beobachtet  und  bei  entsprechendem  Bedarf
in  das  Werk  eingearbeitet.
            
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