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Teil A - Einführung
3 Regelungsgegenstand
Dieser Standard beschreibt die Mindestanforderungen des BSH als Zulassungsbehörde an
die Baugrunderkundung und -Untersuchung, also der Feld- und Laboruntersuchungen ein
schließlich ihrer geotechnischen Beurteilung, als Teil der Entwurfsgrundlagen (Design Basis)
für die baulichen Komponenten eines Offshore-Windparks sowie die bau- und betriebsbeglei
tende Überwachung. Insofern bezieht sich der vorliegende Standard auf den Standard Kons
truktion, der sich im Rahmen des Eurocode (EC) nach dem Regelwerk des DIN richtet. Bezo
gen auf den Baugrund ist der EC 7 (DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-2) mit seinen nationalen
Anhängen und ergänzenden Regelungen (insbesondere DIN 1054 und DIN 4020 mit ihren nor
mativen Verweisen) maßgebend. Technische Regelwerke, Normen, Richtlinien u. a., auf die
dieser Standard verweist, sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung gültig.
Die Baugrunderkundung und -Untersuchung ist auf das geplante Gründungskonzept abzu
stimmen, wobei die Schwierigkeiten der Gründungskonstruktion einerseits und der Bau
grund- und sonstigen Randbedingungen andererseits angemessen zu berücksichtigen sind.
Sie ist stets in einem solchen Umfang durchzuführen, dass alle planungsrelevanten Eigen
schaften des jeweils anstehenden Baugrunds rechtzeitig vor der Errichtung der Bauwerke
bestimmt werden.
Es werden die folgenden Methoden der Baugrunderkundung und -Untersuchung unterschie
den:
• geophysikalische und
• geotechnische Untersuchungsmethoden.
Geophysikalische Methoden sind indirekte Methoden (Sonare, Seismik, Echolote, etc.). Geo
technische Methoden umfassen Feld- und Laboruntersuchungen. Zu den Felduntersuchun
gen gehören direkte Aufschlüsse, vornehmlich zur Gewinnung von Bodenproben (Bohrungen)
und indirekte Aufschlüsse (Sondierungen) sowie Feldversuche wie Flügelsondierungen,
Seitendrucksondierungen im Bohrloch.
Es kann zielführend sein, planungsbegleitend weitere Untersuchungen, wie z. B. Probe
rammungen oder Pfahlprobebelastungen durchzuführen. Die Durchführung von baubegleiten
den Pfahlprobebelastungen als Bestandteil des Nachweises der Pfahltragfähigkeit (Ausfüh
rungsphase) ist im Standard Konstruktion geregelt.
Bodenkennwerte werden im Rahmen von Laborversuchen, in Ausnahmen aus Feldversuchen,
ermittelt oder aus Felduntersuchungen abgeleitet. Art und Umfang der Erkundungen und Un
tersuchungen für die einzelnen Projektphasen sind in Tabelle 2 zusammengestellt.
Das in diesem Standard dargestellte Konzept definiert den Mindestumfang der Baugrund
erkundung und -Untersuchung für den Regelfall. Dieser ist in Teil B und Teil C spezifiziert.
4 Der Sachverständige für Geotechnik
Die Regelungen für den Sachverständigen für Geotechnik in DIN EN 1997 mit den ergänzen
den Regelungen in DIN 1054 und DIN 4020 werden für Offshore-Bauwerke in der folgenden
Form präzisiert: