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Nach Art. A, Abs. 1 der Richtlinie sind auch die als nicht
beeinflußt geltenden benachbarten Gebiete zu überwachen und
zu kontrollieren. Solche nicht beeinflußten Gebiete, die für
einen Vergleich geeignet sind, konnten nicht ermittelt werden.
Die bisherigen, im Rahmen der Beweissicherung durchgeführten Be
obachtungen der Flora und Fauna auf den Watten sowie des Plank
tons haben gezeigt, daß die sich im Mündungsbereich der Weser
von Ort zu Ort stark ändernden hydrographischen und morpholo
gischen Verhältnisse einen größeren Einfluß auf Art und Popu
lationsdichte der Organismen zu haben scheinen als die Ein
leitung des Abwassers der Firma Kronos-Titan. Da auch in der
weiteren Nachbarschaft der Abwassereinleitung kein geeignetes
unbeeinflußtes Gebiet ermittelt werden kann, wird dies hiermit
gem. Art. A, Abs. A der Richtlinie gemeldet.
Seit 1967 werden vom damaligen Niedersächsischen Wasserunter
suchungsamt Hildesheim, jetzt Niedersächsisches Landesamt für
Wasserwirtschaft, und von der Forschungsstelle Norderney umfang
reiche chemisch/physikalische und biologische Untersuchungen
durchgeführt. Die Ergebnisse dieser 20jährigen Überwachung zeigen,
daß sich keine Beeinflussung des betroffenen Gebietes nachweisen
läßt, das der Einleitung des Abwassers (mit weniger als 0,2 ?o H £ S 0 ^ )
zuzuordnen wäre.