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2 EINLEITUNG ODER EINBRINGUNG IN MEERESGEWÄSSER
Anhang II der Richtlinie
Die Bundesrepublik Deutschland bringt zwei verschiedene
Arten flüssiger Abfälle in Meeresgewässer ein:
- Abwasser/Waschwasser
in Mündungsgebiete/Küstengebiete
- Dünnsäure
in die Hohe See
2.1 Einleiten in Mündungsgebiete/Küstengebiete
Die Firma Kronos-Titan, Nordenham leitet als einziger
TiO^ produzierender Betrieb Abwasser in das Weser-Ästuar
ein. Bei dem Abwasser handelt es sich um Waschwasser, das
bei der Wäsche der Aufschluß- und Kalzinierungsabgase,
der Spülung der (Moore-)Fi1ter und bei der Kondensation
des Wasserdampfes der Dampfmühlen entsteht. Nach einer
mechanischen Behandlung wird das saure Abwasser aus dem
Su1fat-Verfahren in die Unterweser eingeleitet; es enthält
weniger als 0,2 % Schwefelsäure sowie geringe Beimengungen
von Eisen-, Titan- und Ammonium-Sulfat, sowie Spuren von
Titandioxid. Nähere Angaben sind der Abhandlung "Rückstände
aus der Titandioxid-Produktion" zu entnehmen (4).