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Full text: Jahresbericht 1987

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42. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1987 
2.3.2.3 Untersuchungen an akustischen Fahrtmeßanlagen 
Bei akustischen Fahrtmeßanlagen kann die Messung der Fahrt durchs Wasser in 
einigen wenigen Seegebieten durch besonders reines Wasser und nicht vorhande 
nes Plankton stark erschwert oder sogar unmöglich sein. 
Die Ausfälle äußern sich je nach Reinheitsgrad des Wassers dadurch, daß die 
Anzeige den Geschwindigkeitsänderungen sehr träge oder gar nicht folgt. 
Derartige Funktionsstörungen sind schwer erkennbar, denn der Servicetechniker 
prüft die Funktion in der Regel in relativ verunreinigtem Wasser, und das Schiff 
fährt über weite Strecken mit annähernd gleicher Geschwindigkeit, 
Die Erfahrungen mit akustischen Anlagen bei Baumusterprüfungen auf dem FS 
„Gauß“ des DHI haben gezeigt, daß die Fahrtmessung unter allen Bedingungen 
mit ausreichender Zuverlässigkeit möglich ist. Ausfälle akustischer Fahrtmeßanla 
gen in der Betriebsart „Fahrt durchs Wasser“ bei Baumusterprüfungen waren der 
Anlaß erneuter Untersuchungen. 
Um die Grenzen akustischer Anlagen festzustellen, wurde in der nördlichen Nord 
see, westlich der Shetlands, im Skagerrak, im Kattegat und in der Ostsee gemes 
sen. Auf diesen Reisen wurden Prüfverfahren entwickelt, um solche Ausfälle früh 
zeitig erkennen zu können. 
Im Ergebnis hat sich bestätigt, daß bei der Entwicklung die erschwerten Meßbe 
dingungen in planktonarmem und/oder sauberem Wasser zu beachten sind, an 
dernfalls sind diese Fahrtmeßanlagen nicht für die Schiffahrt geeignet und somit 
auch nicht zulassungsfähig. 
Solche gravierenden Funktionsmängel sind im Labor unter Einbeziehung der 
anderen noch auf die Fahrtmessung wirkenden Störgrößen nicht zu simulieren. 
Die Baumusterprüfung von Fahrtmeßanlagen an Bord von Schiffen ist daher un 
verzichtbar. 
2.3.2.4 Magnetkompasse für Binnenschiffe 
Am 15. Juli ist die „Verordnung über Schallsignalanlagen, Radargeräte und Kom 
passe der Binnenschiffe auf bestimmten Seeschiffahrtstraßen“ vom 30. Mai 1986 
in Kraft getreten. Danach müssen Binnenschiffe, die bestimmte Seeschiffahrtstra 
ßen befahren, mit einem Kreiselkompaß oder einem Magnetkompaß ausgerüstet 
sein. Dieser muß vom DHI 
- baumustergeprüft und zugelassen, 
- vor dem Einbau geprüft und 
- vor Inbetriebnahme reguliert 
sein. Außerdem muß er nach vom DHI zu erlassenden Richtlinien an Bord einge 
baut sein. 
Die Entwürfe für 
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Magnetkompasse für 
Binnenschiffe (Baumuster) und 
- Richtlinien für den Einbau von Magnetkompassen auf Binnenschiffen 
sind der EG-Kommission zur Zustimmung zugeleitet worden. 
Aufgrund der besonderen schiffbaulichen Verhältnisse auf Binnenschiffen (z.B. 
enge, eiserne Ruderhäuser) ist dort die Aufstellung herkömmlicher Magnetkom 
passe sehr problematisch, da die erforderlichen Mindestabstände von magnetisier 
barem Material oft nicht eingehalten werden können. Daher ist das Interesse der 
Binnenschiffahrt an dem Einsatz „elektronischer Magnetkompasse“ sehr groß.
	        
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