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42. Jahresbericht Deutsches Hydrographisches Institut 1987
2.3.2.3 Untersuchungen an akustischen Fahrtmeßanlagen
Bei akustischen Fahrtmeßanlagen kann die Messung der Fahrt durchs Wasser in
einigen wenigen Seegebieten durch besonders reines Wasser und nicht vorhande
nes Plankton stark erschwert oder sogar unmöglich sein.
Die Ausfälle äußern sich je nach Reinheitsgrad des Wassers dadurch, daß die
Anzeige den Geschwindigkeitsänderungen sehr träge oder gar nicht folgt.
Derartige Funktionsstörungen sind schwer erkennbar, denn der Servicetechniker
prüft die Funktion in der Regel in relativ verunreinigtem Wasser, und das Schiff
fährt über weite Strecken mit annähernd gleicher Geschwindigkeit,
Die Erfahrungen mit akustischen Anlagen bei Baumusterprüfungen auf dem FS
„Gauß“ des DHI haben gezeigt, daß die Fahrtmessung unter allen Bedingungen
mit ausreichender Zuverlässigkeit möglich ist. Ausfälle akustischer Fahrtmeßanla
gen in der Betriebsart „Fahrt durchs Wasser“ bei Baumusterprüfungen waren der
Anlaß erneuter Untersuchungen.
Um die Grenzen akustischer Anlagen festzustellen, wurde in der nördlichen Nord
see, westlich der Shetlands, im Skagerrak, im Kattegat und in der Ostsee gemes
sen. Auf diesen Reisen wurden Prüfverfahren entwickelt, um solche Ausfälle früh
zeitig erkennen zu können.
Im Ergebnis hat sich bestätigt, daß bei der Entwicklung die erschwerten Meßbe
dingungen in planktonarmem und/oder sauberem Wasser zu beachten sind, an
dernfalls sind diese Fahrtmeßanlagen nicht für die Schiffahrt geeignet und somit
auch nicht zulassungsfähig.
Solche gravierenden Funktionsmängel sind im Labor unter Einbeziehung der
anderen noch auf die Fahrtmessung wirkenden Störgrößen nicht zu simulieren.
Die Baumusterprüfung von Fahrtmeßanlagen an Bord von Schiffen ist daher un
verzichtbar.
2.3.2.4 Magnetkompasse für Binnenschiffe
Am 15. Juli ist die „Verordnung über Schallsignalanlagen, Radargeräte und Kom
passe der Binnenschiffe auf bestimmten Seeschiffahrtstraßen“ vom 30. Mai 1986
in Kraft getreten. Danach müssen Binnenschiffe, die bestimmte Seeschiffahrtstra
ßen befahren, mit einem Kreiselkompaß oder einem Magnetkompaß ausgerüstet
sein. Dieser muß vom DHI
- baumustergeprüft und zugelassen,
- vor dem Einbau geprüft und
- vor Inbetriebnahme reguliert
sein. Außerdem muß er nach vom DHI zu erlassenden Richtlinien an Bord einge
baut sein.
Die Entwürfe für
- Prüfungs- und Zulassungsbedingungen für Magnetkompasse für
Binnenschiffe (Baumuster) und
- Richtlinien für den Einbau von Magnetkompassen auf Binnenschiffen
sind der EG-Kommission zur Zustimmung zugeleitet worden.
Aufgrund der besonderen schiffbaulichen Verhältnisse auf Binnenschiffen (z.B.
enge, eiserne Ruderhäuser) ist dort die Aufstellung herkömmlicher Magnetkom
passe sehr problematisch, da die erforderlichen Mindestabstände von magnetisier
barem Material oft nicht eingehalten werden können. Daher ist das Interesse der
Binnenschiffahrt an dem Einsatz „elektronischer Magnetkompasse“ sehr groß.