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Volltext : Jahresbericht 1985

Meereskunde

hl

In  der  westlichen  Ostsee  war  im  August  erstmals  ein  Gradient  von  den
Förden  und  Buchten  im  westlichen  Teil  (2  bis  5  pg/1)  zur  offenen  See
hin  (0,5  bis  1  [ig/1)  zu  erkennen.
Im  Skagerrak  und  im  Kattegat  lagen  die  Werte  im  salzgehaltsärmeren  Oberflächenwasser ­
  bei  2  bis  h  pg/1,  im  salzgehaltsreicheren,  einströmenden ­
  Tiefenwasser  bei  0,5  bis  2  pg/1.
Auf  der  Fahrt  im  August  wurden  erstmals  Proben  mit  einem  "in  situ"-Extraktionsgerät
  gezogen.  Damit  wird  eine  genauere  Untersuchung  der  komplexen ­
  Zusammensetzung  der  Kohlenwasserstoffgemische  auch  bei  niedrigen
Konzentrationen  möglich.
In  einem  Forschungsvorhaben  des  Umweltbundesamtes  wurden  700  Proben  von
Ölverschmutzungen  (vor  allem  Proben  aus  dem  Gefieder  verölter  Seevögel,
aber  auch  von  Stränden)  untersucht.  Das  bisherige  Ergebnis,  nach  dem  zum
weit  überwiegenden  Teil  die  Schiffahrt  als  Verursacher  der  Verschmutzungen ­
  anzusehen  ist,  wurde  bestätigt:  Es  wurden  vor  allem  Rückstände  der
Schwerölseparation  vorgefunden,  die  bei  der  Aufbereitung  des  Brennstoffs
an  Bord  anfallen.  Das  Ergebnis  wird  durch  die  Flugüberwachung  der  Deutschen ­
  Bucht  und  der  westlichen  Ostsee  bestätigt.
Für  Strafverfahren  bei  Ölverschmutzungen  wurden  in  123  Fällen  Ölproben
verglichen.  Dabei  wurden  605  Proben  untersucht.  In  etwa  60  %  der  Fälle
konnte  allein  anhand  der  chemischen  Analyse  der  Verursacher  mit  großer
Wahrscheinlichkeit  festgestellt  werden.

2.2.3'.5  Stof  feinträge  in  das  Meer
Nach  dem  "Gesetz  zu  den  ’Übereinkommen  vom  15.  Februar  1972  (Oslo)  und
vom  29.  Dezember  1972  (London)  zur  Verhütung  der  Meeresverschmutzung
durch  das  Einbringen  von  Abfällen  durch  Schiffe  und  Luftfahrzeuge"  ist
die  Einbringung  und  Verbrennung  von  Abfallstoffen  in  der  Hohen  See  erlaubnispflichtig. ­
  Wissenschaftlich-technische  Arbeiten  im  Rahmen  des  Erlaubnisverfahrens ­
  wurden  mit  dem  Ziel  fortgeführt,  mögliche  Beeinträchtigungen ­
  der  marinen  Umwelt  zu  verhindern  und  Schadstofffrächten,  die  zu
einem  verhältnismäßig  kleinen  Anteil  auch  durch  Einbringung  und  Verbrennung ­
  in  die  Nordsee  eingetragen  werden,  zu  verringern.  Die  Abfallmengen
aus  der  Herstellung  von  Titandioxid  ("Dünnsäure”)  wurden  weiter  reduziert. ­
  In  der  Tabelle  sind  die  mit  deutscher  Erlaubnis  auf  Hoher  See  beseitigten ­
  Abfallmengen  angegeben.  In  Tabelle  .  sind  die  mit  den  Abfällen
aus  der  Titandioxid-Herstellung  eingebrachten  Stoffmengen  und  die  Entwicklung ­
  bis  zum  Jahre  1989  -  dem  spätesten  Termin  für  die  Beendigung
der  Dünnsäureeinbringung  -  dargestellt.
Aufgrund  der  unzureichenden  Beseitigungskapazitäten  an  Land  ist  die  Verbrennung ­
  von  Abfallstoffen  (chlorierte  Kohlenwasserstoffe)  auf  See  nach
wie  vor  erforderlich.  In  Zusammenarbeit  mit  dem  Umweltbundesamt  wurden
weiterhin  Anstrengungen  unternommen,  die  Verbrennung  auf  See  zu  verringern. ­
  Die  verbrannte  Abfallmenge  ist  im  Vergleich  zum  Vorjahr  zurückgegangen. ­

Auf  den  Einbringungsschiffen  und  auf  dem  Verbrennungsschiff  wurde  die
Einhaltung  der  Auflagen  und  Bedingungen  in  den  Erlaubnissen  und  in  der
            
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