84 Offshore-Windenergie: Von der Genehmigung zur Bauaufsicht
für die Gründung von Offshore-Wind-
energieanlagen, Offshore-Stationen für
Konverter- und Umspannwerke und die
parkinternen und stromabführenden
Seekabel formuliert.
• Außerdem formuliert der Standard
„Konstruktive Ausführungen von
Offshore-Windenergieanlagen“ verbind
liche Vorgaben für die Nachweise einer
ordnungsgemäßen Konstruktion der
Anlagen eines Offshore-Wlndenergle-
parks.
Im Forschungsprojekt „StUK plus“ unter
suchte das BSH mit Partnern aus Wissen
schaft und Forschung die Auswirkungen
von Wlndenergleanlagen auf Flora und
Fauna im Windpark alpha ventus. Das
Forschungsprojekt zeigte, dass befürchtete
Entwicklungen zu den Auswirkungen wie
Verödung der Fauna oder Massenschlag
bei Vögeln nicht eingetreten sind. An den
Fundamenten der Offshore-Wlndenergle-
anlagen siedeln sich Muscheln, Seeane
monen und Seelilien sowie Seesterne an.
Forscherinnen und Forscher haben eine
höhere Artenvielfalt festgestellt. Auch bei
den Fischen zeigt sich Im Windpark alpha
ventus eine größere Artenvielfalt. Als neue
Ansiedelungen traten Seebull, Makrele und
Leierfisch auf.
Die Bewegungen und Beleuchtungen der
Windenergieanlagen in den Offshore-
Wlndparks scheinen manche Vogelarten
zu verscheuchen. Das senkt das Kollisi
onsrisiko erheblich. Auf andere Vogelar
ten übt die Beleuchtung eine Attraktions
wirkung aus. Es gilt auch, dass die
Zugvögel breitflächig ohne besondere
Zugtrassen über die Nordsee fliegen, da
sie nicht an Rastplätze oder thermische
Gegebenheiten gebunden sind. Ungeklärt
ist noch die Kollisionsgefahr bei schweren
Wetterlagen, die für die Vögel unerwartet
auftreten.
Während des Betriebs zeigt der Windpark
alpha ventus keinen Effekt auf Meeressäu
ger. Für den Bau lässt sich festhalten,
dass Schweinswale während der schall-
intensiven Rammungen den Baustellen
bereich in einer Entfernung von bis zu
15-20 km melden, wenn kein Schallschutz
durchgeführt wird. Deswegen hat das BSH
In enger Abstimmung mit der Wissenschaft
und weiteren Behörden als Voraussetzung
für den Schallschutz definiert, dass der
Rammschall 160 Dezibel In 750 Meter
Entfernung nicht überschreiten darf. Das
ist der verbindliche Grenzwert. Wie schnell
die Tiere In das Gebiet zurückkehren,
hängt auch von der Dauer der Rammung
ab. Rechtzeitig vor Baubeginn muss ein
Windparkbetreiber ein entsprechendes
Schallschutzkonzept einreichen, das vom
BSH gemeinsam mit BMUB und BfN
geprüft wird.
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse
des Forschungsprojektes StUK plus
überarbeitete das BSH den „Standard
Untersuchung der Auswirkungen von
Offshore-Windenergieanlagen auf die
Meeresumwelt (StUK4)“, Die Forschungs
ergebnisse sind In einer Datenbank
hinterlegt, die als Basis für langfristige
Untersuchungen und Analysen von
marinen Lebensräumen dient.
Eine verbindliche Richtlinie für Methoden
zu Unterwasserschallmessungen ist ein
wesentliches Ergebnis aus dem For
schungsprojekt „Ökologische Begleitfor
schung am Offshore-Testfeld alpha ventus
zur Evaluation des Standarduntersu
chungskonzeptes des BSH“. Sie Ist die
Basis für DIN- und ISO-Rlchtwerte, die als
Vorlage für europäische Länder dienen. Im