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Full text: Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

84 Offshore-Windenergie: Von der Genehmigung zur Bauaufsicht 
für die Gründung von Offshore-Wind- 
energieanlagen, Offshore-Stationen für 
Konverter- und Umspannwerke und die 
parkinternen und stromabführenden 
Seekabel formuliert. 
• Außerdem formuliert der Standard 
„Konstruktive Ausführungen von 
Offshore-Windenergieanlagen“ verbind 
liche Vorgaben für die Nachweise einer 
ordnungsgemäßen Konstruktion der 
Anlagen eines Offshore-Wlndenergle- 
parks. 
Im Forschungsprojekt „StUK plus“ unter 
suchte das BSH mit Partnern aus Wissen 
schaft und Forschung die Auswirkungen 
von Wlndenergleanlagen auf Flora und 
Fauna im Windpark alpha ventus. Das 
Forschungsprojekt zeigte, dass befürchtete 
Entwicklungen zu den Auswirkungen wie 
Verödung der Fauna oder Massenschlag 
bei Vögeln nicht eingetreten sind. An den 
Fundamenten der Offshore-Wlndenergle- 
anlagen siedeln sich Muscheln, Seeane 
monen und Seelilien sowie Seesterne an. 
Forscherinnen und Forscher haben eine 
höhere Artenvielfalt festgestellt. Auch bei 
den Fischen zeigt sich Im Windpark alpha 
ventus eine größere Artenvielfalt. Als neue 
Ansiedelungen traten Seebull, Makrele und 
Leierfisch auf. 
Die Bewegungen und Beleuchtungen der 
Windenergieanlagen in den Offshore- 
Wlndparks scheinen manche Vogelarten 
zu verscheuchen. Das senkt das Kollisi 
onsrisiko erheblich. Auf andere Vogelar 
ten übt die Beleuchtung eine Attraktions 
wirkung aus. Es gilt auch, dass die 
Zugvögel breitflächig ohne besondere 
Zugtrassen über die Nordsee fliegen, da 
sie nicht an Rastplätze oder thermische 
Gegebenheiten gebunden sind. Ungeklärt 
ist noch die Kollisionsgefahr bei schweren 
Wetterlagen, die für die Vögel unerwartet 
auftreten. 
Während des Betriebs zeigt der Windpark 
alpha ventus keinen Effekt auf Meeressäu 
ger. Für den Bau lässt sich festhalten, 
dass Schweinswale während der schall- 
intensiven Rammungen den Baustellen 
bereich in einer Entfernung von bis zu 
15-20 km melden, wenn kein Schallschutz 
durchgeführt wird. Deswegen hat das BSH 
In enger Abstimmung mit der Wissenschaft 
und weiteren Behörden als Voraussetzung 
für den Schallschutz definiert, dass der 
Rammschall 160 Dezibel In 750 Meter 
Entfernung nicht überschreiten darf. Das 
ist der verbindliche Grenzwert. Wie schnell 
die Tiere In das Gebiet zurückkehren, 
hängt auch von der Dauer der Rammung 
ab. Rechtzeitig vor Baubeginn muss ein 
Windparkbetreiber ein entsprechendes 
Schallschutzkonzept einreichen, das vom 
BSH gemeinsam mit BMUB und BfN 
geprüft wird. 
Auf Basis der Untersuchungsergebnisse 
des Forschungsprojektes StUK plus 
überarbeitete das BSH den „Standard 
Untersuchung der Auswirkungen von 
Offshore-Windenergieanlagen auf die 
Meeresumwelt (StUK4)“, Die Forschungs 
ergebnisse sind In einer Datenbank 
hinterlegt, die als Basis für langfristige 
Untersuchungen und Analysen von 
marinen Lebensräumen dient. 
Eine verbindliche Richtlinie für Methoden 
zu Unterwasserschallmessungen ist ein 
wesentliches Ergebnis aus dem For 
schungsprojekt „Ökologische Begleitfor 
schung am Offshore-Testfeld alpha ventus 
zur Evaluation des Standarduntersu 
chungskonzeptes des BSH“. Sie Ist die 
Basis für DIN- und ISO-Rlchtwerte, die als 
Vorlage für europäische Länder dienen. Im
	        
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