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Full text : Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

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Projektes  MeSMarT  (Measurements  of
Shipping  Emissions  in  the  Marine  Troposphere)
  an  Stationen  in  Wedel  bei  Hamburg
und  auf  der  Insel  Neuwerk  Messungen  der
Emissionen  von  Schiffen  im  Elbtransfer
durch.  Damit  kann  der  Schadstoffausstoß
vorbeifahrender  Schiffe  direkt  erfasst
werden.  Erprobt  wird  weiterhin  der  Einsatz
der  Messeinrichtungen  auf  Forschungsschiffen. ­
  So  wurden  in  den  vergangenen
zwei  Jahren,  während  der  großen  sommerlichen ­
  Monitoring-Fahrt  in  die  Nord-  und
Ostsee,  Messungen  auf  dem  Forschungsschiff ­
  CELTIC  EXPLORER  durchgeführt.
Die  ermittelten  Emissionswerte  liefern
Hinweise  auf  mögliche  Verstöße  gegen  die
EU-Schwefelrichtlinie.  Gerichtsfest  nachgewiesen ­
  werden  diese  durch  Kraftstoffproben, ­
  die  im  BSH-Labor  in  Sülldorf
analysiert  werden.
Seit  September  2014  wurden  in  Wedel
Abgasfahnen  von  über  4300  Schiffen
analysiert  und  individuell  zugeordnet.  Mit
der  Verschärfung  des  Grenzwertes  für  den
Kraftstoff-Schwefelgehalt  von  1,0  auf
0,1  %  S  (m/m)  am  1.  Januar  2015  konnte
ein  deutlicher  Rückgang  der  schiffsbedingten ­
  S0 2 -Emissionen  beobachtet  werden.
Erfreulicherweise  wurde  2015  bei  lediglich
69  von  3479  in  Wedel  gemessenen
Schiffen  ein  Kraftstoff-Schwefelgehalt  von
mehr  als  0,15  %  S  (m/m)  ermittelt.  Das
entspricht  einer  Quote  von  2,0  %.
Im  gleichen  Zeitraum  (1.  Januar-  31.  Dezember ­
  2015)  fanden  in  Hamburg  durch
die  Wasserschutzpolizei  425  Kontrollen
nach  Anlage  VI  des  MARPOL-Übereinkommens
  statt.  Dabei  wurden  in  34  Fällen
Bunkerölproben  entnommen  und  analysiert. ­
  In  23  Fällen  wurde  eine  unzulässige
Überschreitung  des  Grenzwerts  von
0,1  %  S  (m/m)  festgestellt.  Die  Fernmessung ­
  der  Abgaszusammensetzung  von

vorüberfahrenden  Schiffen  erfasst  eine
deutlich  höhere  Anzahl  von  Schiffen  als  es
mit  Kontrollen  und  Probenahme  an  Bord
von  Schiffen  möglich  ist.  Durch  die  Verwendung ­
  der  Fernmessmethode  als
Vorauswahl  auffälliger  Schiffe  (Targeting)
lässt  sich  die  Effizienz  der  gerichtlich
verwertbaren  Kontrollen  und  Probenahme
an  Bord  künftig  deutlich  steigern.
Die  Erfahrungen  aus  den  Messungen  der
Schwefelemissionen  zeigen  die  Bedeutung
verbindlicher  Grenzwerte  mit  Blick  auf  den
Umweltschutz  und  die  Wahrung  eines
fairen  Wettbewerbes.  Sie  zeigen  aber  auch
die  schnelle  Anpassungs-  beziehungsweise ­
  Reaktionsfähigkeit  der  Industrie
auf  neue  Anforderungen.  Die  Schifffahrt
hat  reagiert  und  hält  den  neuen  Grenzwert
ein.
2015  erhielt  das  BSH  seitens  des  Bundesministeriums ­
  für  Verkehr  und  digitale
Infrastruktur  die  Zusage,  den  Ausbau  eines
Stationsnetzes  zur  weiteren  Überwachung
von  Schiffsabgasen  zu  finanzieren.
Die  European  Maritime  Safety  Agency
(EMSA)  arbeitet  inzwischen  mit  der  European ­
  Space  Agency  (ESA)  am  Einsatz  von
sogenannten  Drohnen  (Remotelys  Piloted
Airborne  Systems)  zur  Überwachung  von
Schwefelemissionen  im  Schiffsverkehr.

Das  Internationale  Ballastwasserübereinkommen ­

2004  wurde  das  Ballastwasser-Übereinkommen ­
  (International  Convention  for  the
Control  and  Management  of  Ships’  Ballast
Water  and  Sediments)  der  IMO  verabschiedet. ­
  Das  Übereinkommen  zielt
darauf  ab,  durch  die  Kontrolle  und  Behandlung ­
  von  Ballastwasser  und  Sedi-
            
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