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Full text : Jahresbericht 2015 - 25 Jahre Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im wiedervereinigten Deutschland

64  Schütz  der  Meere  gewin

Paraffinwachse
machen  heute
den  Hauptteil
der  Strandfunde ­
  aus.

F&E  (2013-2015)

■  TfMfciilS  ÖJrtCkStifUS*
■  nussige  Ölriicusiiniie
*  P«r«№n
■  PflifiltnidUi
■  Unbekannt
■  Unbekannte
ÖSnöckstände
■  Ethyfen  Ofigomere
■  Schmierfett

Paraffinanspülungen  an  die  deutschen
Strände  ein,  das  auf  einem  Bericht  der
unabhängigen  Umweltexpertengruppe
(UEG)  basiert,  die  das  Havariekommando
als  wissenschaftliches  Fachgremium
unterstützt,  und  auf  die  zunehmende
Paraffinproblematik  hinwies.  Auch  auf
Grundlage  der  Forschungsergebnisse  des
BSH  zu  den  Paraffinverschmutzungen  hat
die  IMO  Ende  2015  den  Regelungsbedarf
für  das  Einleiten  von  Paraffin  in  die  Meere
auf  die  Tagesordnung  gesetzt.  Das  BSH-Labor
  in  Sülldorf  ist  daher  heute  damit
befasst,  Verfahren  zu  entwickeln,  um
ähnlich  wie  bei  Ölverschmutzungen  die
Herkunft  des  Paraffins  besser  identifizieren
zu  können.
Schiffsemissionen
Die  Luft  im  Küstenraum  und  in  Hafenstädten ­
  und  damit  die  marine  und  küstennahe
Atmosphäre  ist  durch  die  Abgase  aus  der
Schifffahrt  belastet.  Dies  hat  Auswirkungen
auf  Gesundheit  und  Umwelt.  MARPOL
73/78  Anlage  VI,  die  seit  2005  in  Kraft  ist,
regelt  die  Verschmutzung  der  Luft  durch
Schiffsabgase.  Die  „EU  Schwefelrichtlinie“
(2012/33/EG)  setzt  die  MARPOL-Regelungen
  zur  Reduktion  von  Schwefelemissionen ­
  aus  der  Schifffahrt  in  europäisches
Recht  um.  Nord-  und  Ostsee  wurden  in
den  Jahren  2006  und  2005  als  besondere

Schwefel-Emissions-Überwachungsgebiete
  (Sulphur  Emission  Control  Area  -
SECA)  ausgewiesen.  Zum  1.  Januar  2015
traten  in  diesen  Gebieten  neue,  deutlich
reduzierte  Schwefelgrenzwerte  von
0,1  %  S  (m/m)  in  Kraft,  die  von  der  Schifffahrt ­
  nur  durch  den  Einsatz  von  teurerem
schwefelarmem  Kraftstoff  oder  durch
Installation  von  Abgasreinigungssystemen
(Scrubber)  erreicht  werden  können.
Mit  dem  Durchführungsbeschluss  (EU)
2015/253  hat  die  EU-Kommission  die
Häufigkeit  von  Kontrollen  beziehungsweise
Probenahmen  pro  Mitgliedstaat  festgelegt,
einen  Leitfaden  für  Probenahmen  erstellt
und  Anforderungen  an  die  Berichterstattung ­
  nach  der  Schwefelrichtlinie  formuliert.
Fernerkundungs-  und  in-situ  Messungen
können  einen  Beitrag  zur  effektiven
Überwachung  des  Schiffsverkehrs  liefern,
indem  sie  Hinweise  darauf  geben,  welche
Schiffe  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit
keinen  regelkonformen  Kraftstoff  einsetzen.

Seit  dem  1.  Januar  2015  ist  der  neue
Schwefelgrenzwert  zur  Reduzierung  der
S0 2 -Beiastung  für  die  SECA-Gebiete  in
Kraft.  Seit  2  Jahren  führen  das  BSH  und
das  Institut  für  Umweltphysik  der  Universität ­
  Bremen  im  Rahmen  des  Forschungs-
            
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