Zentrale Aufgaben
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Rechtsangelegenheiten
Offshore- Windenergieanlagen
Das BSH ist zuständig für die Genehmigung von
Offshore-Windenergieparks in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone Deutschlands (AWZ) in Nord- und
Ostsee. In den Genehmigungsverfahren müssen Interessenkonflikte
zwischen Off-shore-WIndenergle sowie
Naturschutz- und Schlfffahrtsbelangen, Interessen
von Marine, Fischerei und Tourismus sowie anderen
Nutzungen abgewogen werden.
Im Berichtsjahr wurden 10 förmliche Anträge zur Errichtung
von Wlndenergleanlagen eingereicht, die
sich nun Im Genehmigungsverfahren nach der Seeanlagenverordnung
befinden (Stand Juli 2001: 18 Anträge).
Den Anstoß für diese verstärkte Orientierung In
Richtung erneuerbarer Energien war das am 1. April
2000 In Kraft getretene Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer
Energien (EEG), das einen Stromabnahmepreis
von 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde für Anlagen
garantiert, die bis Ende 2006 In Betrieb genommen
werden.
Für zwei der Anträge wurden Erörterungstermine und
öffentliche Auslegungen der Planungsunterlagen
durchgeführt. Der zeitlich erste Antragsteller hat die
Mitteilung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen
für mögliche Auswirkungen auf die marine
Umwelt erhalten und untersucht derzeit die Verhältnisse
der beantragten Fläche. Zur Einschätzung und
Abwägung von Gefahren hinsichtlich der Schifffahrt
wurde der Germanische Lloyd beauftragt, eine Risikoanalyse
zu fertigen. Die weiteren Verfahren befinden
sich In einer ersten Runde der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange. Dabei werden u. a. Belange der
Schifffahrt, der Fischerei, des Bergrechts (Bodenschätze),
des Natur- und Umweltschutzes und der Betreiber
von Unterwasserkabeln und Rohrleitungen zu
koordinieren und In eine Entscheidung mit einzubeziehen
sein.
Rohrleitungen/Kabel
Der Betrieb der im BSH genehmigten Translt-Gasrohrleitungen
EUROPIPE I, EUROPIPE II, NORPIPE,
ZEEPIPE, FRANPIPE sowie der beiden Verdichtungsplattformen
im deutschen Festlandsockel verlief ohne
Störungen. Die Lage und die Überdeckungen der
Transit-Gasrohrleitungen wurden durch die Betreiber
kontrolliert. Die Ergebnisse wurden dem BSH vorgelegt.
Für die Errichtung von zwei weiteren Translt-Gasrohrleltungen
Im Bereich des deutschen Festlandsockels
der Ostsee wurde die Genehmigung zur Untersuchung
des Meeresbodens auf der geplanten Trasse
erteilt. Durch eine Rohrleitung soll Gas von Dänemark/Schweden
nach Rostock transportiert werden;
die zweite soll Gas von Dänemark nach Polen leiten.
Für die Verlegung eines Starkstromkabels (Viking-Kabel)
von Norwegen nach Deutschland im Bereich
des deutschen Festlandsockels wurde nach grundlegenden
Änderungen beim BSH erneut die Genehmigung
beantragt. Dieses Unterwasserkabel wird
unter anderem Strom übertragen, der aus regenerativer
Wasserkraft In Norwegen erzeugt wird. Die
Untersuchung der Trasse wurde durchgeführt. Das
Genehmigungsverfahren für die Verlegung ist noch
nicht beendet.
Für die geplante Verlegung von Telekommunikationskabeln
im Bereich des deutschen Festlandsockels
der Nordsee und der Ostsee wurden sechs Genehmigungen
für die Durchführung von Trassenuntersuchungen
erteilt. Die Betriebsgenehmigung wurde für
zwei Telekommunikationskabel erteilt, für vier weitere
die Genehmigung zur Verlegung. Für die geplante Errichtung
eines Windenergieparks im Küstenmeer
(Länderzuständigkeit) wurde die Genehmigung zu
Bodenuntersuchungen gegeben.