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Volltext : Jahresbericht 2000

Zentrale  Aufgaben

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Rechtsangelegenheiten

Offshore-  Windenergieanlagen
Das  BSH  ist  zuständig  für  die  Genehmigung  von
Offshore-Windenergieparks  in  der  Ausschließlichen
Wirtschaftszone  Deutschlands  (AWZ)  in  Nord-  und
Ostsee.  In  den  Genehmigungsverfahren  müssen  Interessenkonflikte ­
  zwischen  Off-shore-WIndenergle  sowie ­
  Naturschutz-  und  Schlfffahrtsbelangen,  Interessen
von  Marine,  Fischerei  und  Tourismus  sowie  anderen
Nutzungen  abgewogen  werden.
Im  Berichtsjahr  wurden  10  förmliche  Anträge  zur  Errichtung ­
  von  Wlndenergleanlagen  eingereicht,  die
sich  nun  Im  Genehmigungsverfahren  nach  der  Seeanlagenverordnung ­
  befinden  (Stand  Juli  2001:  18  Anträge). ­
  Den  Anstoß  für  diese  verstärkte  Orientierung  In
Richtung  erneuerbarer  Energien  war  das  am  1.  April
2000  In  Kraft  getretene  Gesetz  für  den  Vorrang  Erneuerbarer ­
  Energien  (EEG),  das  einen  Stromabnahmepreis ­
  von  17,8  Pfennig  pro  Kilowattstunde  für  Anlagen
garantiert,  die  bis  Ende  2006  In  Betrieb  genommen
werden.
Für  zwei  der  Anträge  wurden  Erörterungstermine  und
öffentliche  Auslegungen  der  Planungsunterlagen
durchgeführt.  Der  zeitlich  erste  Antragsteller  hat  die
Mitteilung  über  den  voraussichtlichen  Untersuchungsrahmen ­
  für  mögliche  Auswirkungen  auf  die  marine
Umwelt  erhalten  und  untersucht  derzeit  die  Verhältnisse ­
  der  beantragten  Fläche.  Zur  Einschätzung  und
Abwägung  von  Gefahren  hinsichtlich  der  Schifffahrt
wurde  der  Germanische  Lloyd  beauftragt,  eine  Risikoanalyse ­
  zu  fertigen.  Die  weiteren  Verfahren  befinden
sich  In  einer  ersten  Runde  der  Beteiligung  der  Träger
öffentlicher  Belange.  Dabei  werden  u.  a.  Belange  der
Schifffahrt,  der  Fischerei,  des  Bergrechts  (Bodenschätze), ­
  des  Natur-  und  Umweltschutzes  und  der  Betreiber ­
  von  Unterwasserkabeln  und  Rohrleitungen  zu
koordinieren  und  In  eine  Entscheidung  mit  einzubeziehen ­
  sein.

Rohrleitungen/Kabel
Der  Betrieb  der  im  BSH  genehmigten  Translt-Gasrohrleitungen
  EUROPIPE  I,  EUROPIPE  II,  NORPIPE,
ZEEPIPE,  FRANPIPE  sowie  der  beiden  Verdichtungsplattformen ­
  im  deutschen  Festlandsockel  verlief  ohne
Störungen.  Die  Lage  und  die  Überdeckungen  der
Transit-Gasrohrleitungen  wurden  durch  die  Betreiber
kontrolliert.  Die  Ergebnisse  wurden  dem  BSH  vorgelegt. ­

Für  die  Errichtung  von  zwei  weiteren  Translt-Gasrohrleltungen
  Im  Bereich  des  deutschen  Festlandsockels
der  Ostsee  wurde  die  Genehmigung  zur  Untersuchung ­
  des  Meeresbodens  auf  der  geplanten  Trasse
erteilt.  Durch  eine  Rohrleitung  soll  Gas  von  Dänemark/Schweden ­
  nach  Rostock  transportiert  werden;
die  zweite  soll  Gas  von  Dänemark  nach  Polen  leiten.
Für  die  Verlegung  eines  Starkstromkabels  (Viking-Kabel)
  von  Norwegen  nach  Deutschland  im  Bereich
des  deutschen  Festlandsockels  wurde  nach  grundlegenden ­
  Änderungen  beim  BSH  erneut  die  Genehmigung ­
  beantragt.  Dieses  Unterwasserkabel  wird
unter  anderem  Strom  übertragen,  der  aus  regenerativer ­
  Wasserkraft  In  Norwegen  erzeugt  wird.  Die
Untersuchung  der  Trasse  wurde  durchgeführt.  Das
Genehmigungsverfahren  für  die  Verlegung  ist  noch
nicht  beendet.
Für  die  geplante  Verlegung  von  Telekommunikationskabeln ­
  im  Bereich  des  deutschen  Festlandsockels
der  Nordsee  und  der  Ostsee  wurden  sechs  Genehmigungen ­
  für  die  Durchführung  von  Trassenuntersuchungen
  erteilt.  Die  Betriebsgenehmigung  wurde  für
zwei  Telekommunikationskabel  erteilt,  für  vier  weitere
die  Genehmigung  zur  Verlegung.  Für  die  geplante  Errichtung ­
  eines  Windenergieparks  im  Küstenmeer
(Länderzuständigkeit)  wurde  die  Genehmigung  zu
Bodenuntersuchungen  gegeben.
            
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