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Full text : Jahresbericht 2001

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Offs  ho  re-  Aktivitäten

Offshore-Aktivitäten

Der  Begriff  „Offshore“  umfasst  insgesamt  die  flachen
Küstengewässer  eines  Staates,  die  unterschiedlichen
Nutzungsrechten  unterliegen.  Nach  dem  Seerechtsübereinkommen ­
  der  Vereinten  Nationen  gilt  das
Gebiet  bis  12  Seemeilen  als  Hoheitsgebiet.  Hieran
schließt  sich  ein  maximal  200  Seemeilen  breiter  Meeresstreifen ­
  an,  die  Ausschließliche  Wirtschaftszone
(AWZ).  In  dieser  hat  der  Staat  unter  anderem  souveräne ­
  Rechte  an  der  Nutzung  der  Energieerzeugung
aus  Wasser,  Strömung  und  Wind.

Offshore-Windenergieanlagen
Das  BSH  ist  nach  §2  der  Seeanlagenverordnung
(SeeAnlV)  zuständig  für  die  Genehmigung  von  Offshore-Windenergieanlagen ­
  in  der  AWZ  von  Nordund
  Ostsee.  Im  Rahmen  der  Genehmigungsverfahren ­
  muss  das  Vorliegen  eventueller  Beeinträchtigungen ­
  der  Schifffahrt  oder  Gefährdungen  der  Meeresumwelt ­
  überprüft  werden.  Daneben  fließen  auch  die
Interessen  des  Militärs,  der  Fischerei  und  des  Tourismus, ­
  sowie  bergrechtliche  Aspekte  (Bodenschätze) ­
  in  das  Verfahren  ein.
Im  Berichtsjahr  wurden  zusätzlich  zu  den  bereits  vorliegenden ­
  10  Anträgen  weitere  19  Anträge  auf  Genehmigung ­
  der  Errichtung  von  Windenergieanlagen
gestellt,  die  nunmehr  das  Genehmigungsverfahren
nach  der  SeeAnlV  durchlaufen.  Ausgelöst  wurde
diese  Entwicklung  durch  das  am  1.  April  2000  In
Kraft  getretene  Gesetz  für  den  Vorrang  Erneuerbarer
Energien  (EEG),  das  einen  Stromabnahmepreis  von
17,8  Pfennig  pro  Kilowattstunde  für  Anlagen  garantiert, ­
  die  bis  Ende  2006  In  Betrieb  genommen  werden. ­

Die  eingereichten  Antragsunterlagen  durchlaufen
zwei  Betelllgungsrunden,  die  es  den  Antragstellern
ermöglichen,  Ihre  Planungen  den  Anforderungen  der
Träger  öffentlicher  Belange,  der  Naturschutzverbände ­

  und  sonstiger  Betroffener  anzupassen  Daneben ­
  werden  die  Antragsunterlagen  auch  öffentlich
ausgelegt,  um  der  Bevölkerung  Gelegenheit  zur
Stellungnahme  zu  geben  und  eine  größtmögliche
Transparenz  der  Verfahren  zu  gewährleisten.  Die
überarbeiteten  Antragsunterlagen  werden  In  einer
Antragskonferenz  mit  den  Anhörungsstellen  (Behörden, ­
  Verbände  etc.)  erörtert.  Für  8  Anträge  wurden
Antragskonferenzen  durchgeführt.
Zur  Einschätzung  und  Abwägung  von  Gefahren  hinsichtlich ­
  der  Schifffahrt  müssen  die  Antragsteller
Gutachten  In  Form  von  Risikoanalysen  belbrlngen.
Zur  Einschätzung  und  Abwägung  möglicher  Gefahren ­
  für  die  Meeresumwelt  müssen  die  Antragsteller ­
  umfangreiche  Umweltuntersuchungen  vor  Baubeginn, ­
  In  der  Bauphase  und  In  der  Betriebsphase
durchführen.  Der  Umfang  der  Untersuchungen  richtet ­
  sich  In  der  Regel  nach  dem  Standarduntersuchungskonzept ­
  für  Genehmigungsverfahren  nach
der  Seeanlagenverordnung,  das  vom  BSH  in  Zusammenarbeit ­
  mit  Experten  erstellt  und  im  Dezember
2001  herausgegeben  wurde.  In  einer  dritten  Beteiligungsrunde ­
  werden  die  Ergebnisse  der  Risikoanalyse ­
  und  der  Umweltuntersuchungen  geprüft,  bevor
das  BSH  über  die  Erteilung  einer  Genehmigung  entscheidet ­

Am  9.  November  2001  wurde  eine  erste  Genehmigung ­
  für  einen  Offshore-Wlndpark  In  der  AWZ  mit
12  Anlagen  (Pllotphase)  40  km  nördlich  von  Borkum
erteilt.

Rohrleitungen  und  Kabel
Der  Betrieb  der  Translt-Gasrohrleltungen  NORPIPE,
EUROPIPE  I,  EUROPIPE  II,  ZEEPIPE,  FRANPIPE  sowie ­
  der  beiden  Verdichterplattformen  im  deutschen
Festlandsockel  verlief  ohne  Störungen.  Die  Lage  und
die  Überdeckungen  der  Transit-Gasrohrleitungen
            
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