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Full text: Jahresbericht 2001

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und 
mehr 
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Internationale Hydrographische 
Organisation 
Das BSH vertritt Deutschland in der Internationalen 
Hydrographischen Organisation (IHO). Die Zusam 
menarbeit innerhalb der IHO erfolgt In zentralen Aus 
schüssen (siehe ECDIS) sowie In Regionalkommissi- 
onen. Zusätzlich wird unter dem Dach der IHO die 
bilaterale Zusammenarbeit gefördert. 
Seit ihrer letzten Generalversammlung 1997 beschäf 
tigt sich die IHO In der Strategic Planning Working 
Group (SPWG) mit Möglichkeiten zur Verbesserung 
der Zusammenarbeit In der IHO und zu ihrer Reform. 
Unter Berücksichtigung von Prioritäten wurde ein 
Fünf-Jahresprogramm erarbeitet sowie erste Vor 
schläge zu einer IHO-Reform. Die SPWG-Vorschläge 
sollen der nächsten Generalversammlung 2002 zur 
Beschlussfassung vorgelegt werden. 
Das BSH wirkt mit in den für Nord- und Ostsee zu 
ständigen Reglonalkommlsslonen, der Baltic Sea 
Hydrographie Commission und der North Sea Hydro- 
graphic Commission. Im Berichtsjahr tagte die 
BSHC-Konferenz, die turnusmäßig alle zwei Jahre 
stattfindet, In Tallinn (Estland). Ein Schwerpunkt der 
Erörterung waren Maßnahmen zur Verbesserung der 
Schiffssicherheit In der Ostsee aus hydrographischer 
Sicht nach einer Serie von Schlffsunfällen, Insbeson 
dere Im Bereich der Kadetrlnne. Es wurde vorge 
schlagen, über die nationalen Organisationen die 
Vorschläge zur Verbesserung der Zusammenarbeit 
Im Gebiet der hydrographischen Vermessung, sowie 
zur Einführung von ECDIS in der Schifffahrt In die 
Helsinki-Kommission hinein zu tragen, die für die An 
gelegenheiten des Meeresumweltschutzes In der 
Ostsee federführend Ist. Weitere Schwerpunkte wa 
ren kooperative Projekte wie z.B. den Aufbau einer 
Datenbank der Seegrenzen der Ostsee und eines 
bathymetrlschen Gitternetzes. 
Erstmals wurde das BSH eingeladen, als Beobachter 
an der Regionalkonferenz des Mittelmeeres, der 
„Mediterranean and Black Sea Hydrographie 
Commission“ teilzunehmen. Auf dieser Konferenz 
konnten wertvolle Kontakte geknüpft werden bezüg 
lich des Abschlusses von bilateralen Zusammen 
arbeits-Vereinbarungen mit Anrainerstaaten.
	        
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