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Volltext : Jahresbericht 2001

Prüfen  +

Genehmigen

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die  Aufstellung  von  Magnetkompassen  und  Ortungsfunkanlagen ­
  wurden  auch  in  2001  in  großer  Zahl  begutachtet ­
  und  genehmigt:
Prüfungen  und  Erstbesichtigungen
Die  Prüfung  von  Navigationsausrüstungen  vor  ihrer
Verwendung  an  Bord  wird  durch  das  BSH  und  vom
BSH  beauftragten  Personen  wahrgenommen.  Das
BSH  hat  zurzeit  6  natürliche  Personen  und  15  juristische ­
  Personen  beauftragt.
Wiederholungsprüfungen  der  Navlgatlons-  und  Funkausrüstung ­
  werden  vom  BSH  und  durch  vom  BSH
anerkannte  Betriebe  durchgeführt;  zur  Zeit  sind  51
Betriebe  anerkannt.
Es  wurden  677  nautische  Anlagen/Geräte  vor  Verwendung ­
  an  Bord  geprüft.  Magnetkompasse  und
Wendeanzeiger  wurden  an  Land  geprüft,  die  anderen ­
  nautischen  Anlagen  und  Geräte  an  Bord.  Mit  zunehmender ­
  Komplexität  der  Navigationsausrüstung
steigt  auch  der  Zeitaufwand  bei  der  Prüfung  vor  Verwendung ­
  an  Bord,  so  z.  B.  bei  Bahnführungssystemen ­
  und  Integrierten  Navigationsanlagen  mit
elektronischen  Seekartensystemen.
Auf  230  Schiffen  wurde  die  Wirksamkeit  und  Betriebssicherheit ­
  von  1  556  Navlgatlonsanlagen  und
von  188  Seefunkstellen  kontrolliert.  Bel  nur  123  Fällen
technischer  Mängel  kann  in  der  Seeschifffahrt  Insgesamt ­
  ein  weiter  zunehmendes  Sicherheitsbewusstsein ­
  festgestellt  werden.
Für  die  Bundesmarine  wurden  nach  Maßgabe  der
Marine-Dienstvorschrift  177  Magnetkompasse,
38  Winkeimessinstrumente,  92  Radaranlagen  und
23  Peilfunkanlagen  geprüft  und  267  Kompassregulierungen, ­
  139  Deviationsbestimmungen  und  19  elektrische ­
  Regulierungen  mit  97  Komponenten  durchgeführt. ­


Im  Jahr  2001  wurden  weiter  vom  BSH  und  seinen
Beauftragten  630  Magnet-Regel-  und  Magnet-Steuerkompasse ­
  reguliert  und  1  Peilfunkanlage  kompensiert. ­
  Im  Zusammenhang  mit  der  Regulierung  und
Kompensierung  wurde  leider  häufig  festgestellt,  dass
Fristen  für  die  Wiederholungsprüfung  nicht  eingehalten ­
  wurden.
Auch  für  Binnenschiffe  war  das  BSH  In  über  70  Fällen ­
  tätig:  Es  wurden  elektronische  Magnetkompasse
in  Einzelprüfungen  an  Land  untersucht;  der  Einbau
von  Kompassen  an  Bord  der  Schiffe  beraten  und
Magnetkompasse  reguliert.
Neues  bei  der  Regulierung  von
Magnetkompassen
Verwaltung  wo  immer  möglich  abzubauen  und  die
Eigenverantwortung  der  Schifffahrt  zu  stärken  -  dieses ­
  Ziel  wurde  mit  der  Dritten  Schiffssicherheitsanpassungsverordnung ­
  (Bundesgesetzblatt  Teil  I,
24.08.  2001)  für  die  Regulierung  von  Magnetkompassen ­
  an  Bord  umgesetzt:  Sie  wird  durch  Personen
vorgenommen,  die  vom  BSH  anerkannt  worden  sind.
Die  bisher  vorgeschriebenen  Regulierungen  durch
das  BSH  oder  seine  Beauftragten  (dokumentiert
durch  eine  entsprechende  Prüfplakette)  und  die  Erhebung ­
  der  Gebühren  für  diese  Amtshandlung  nach
der  Kostenverordnung  des  BSH  entfallen.  Bei  diesem
Privatisierungsschritt  wurde  deutlich,  dass  die  Wirtschaft ­
  anderen  Spielregeln  unterliegt  als  staatliches
Handeln:  In  strukturschwachen  Gebieten  kann  es  zu
einer  Verteuerung  der  Regulierung  durch  hohe  Reisekostenantelle
  kommen.  Reeder,  Hafenstädte  und
Handelskammern  sind  In  der  Eigenverantwortung,
den  allseits  gewünschten  Weg  weiter  zu  gehen  und
nach  weiteren  „Regulierern“  zu  suchen.
            
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