Prüfen +
Genehmigen
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die Aufstellung von Magnetkompassen und Ortungsfunkanlagen
wurden auch in 2001 in großer Zahl begutachtet
und genehmigt:
Prüfungen und Erstbesichtigungen
Die Prüfung von Navigationsausrüstungen vor ihrer
Verwendung an Bord wird durch das BSH und vom
BSH beauftragten Personen wahrgenommen. Das
BSH hat zurzeit 6 natürliche Personen und 15 juristische
Personen beauftragt.
Wiederholungsprüfungen der Navlgatlons- und Funkausrüstung
werden vom BSH und durch vom BSH
anerkannte Betriebe durchgeführt; zur Zeit sind 51
Betriebe anerkannt.
Es wurden 677 nautische Anlagen/Geräte vor Verwendung
an Bord geprüft. Magnetkompasse und
Wendeanzeiger wurden an Land geprüft, die anderen
nautischen Anlagen und Geräte an Bord. Mit zunehmender
Komplexität der Navigationsausrüstung
steigt auch der Zeitaufwand bei der Prüfung vor Verwendung
an Bord, so z. B. bei Bahnführungssystemen
und Integrierten Navigationsanlagen mit
elektronischen Seekartensystemen.
Auf 230 Schiffen wurde die Wirksamkeit und Betriebssicherheit
von 1 556 Navlgatlonsanlagen und
von 188 Seefunkstellen kontrolliert. Bel nur 123 Fällen
technischer Mängel kann in der Seeschifffahrt Insgesamt
ein weiter zunehmendes Sicherheitsbewusstsein
festgestellt werden.
Für die Bundesmarine wurden nach Maßgabe der
Marine-Dienstvorschrift 177 Magnetkompasse,
38 Winkeimessinstrumente, 92 Radaranlagen und
23 Peilfunkanlagen geprüft und 267 Kompassregulierungen,
139 Deviationsbestimmungen und 19 elektrische
Regulierungen mit 97 Komponenten durchgeführt.
Im Jahr 2001 wurden weiter vom BSH und seinen
Beauftragten 630 Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkompasse
reguliert und 1 Peilfunkanlage kompensiert.
Im Zusammenhang mit der Regulierung und
Kompensierung wurde leider häufig festgestellt, dass
Fristen für die Wiederholungsprüfung nicht eingehalten
wurden.
Auch für Binnenschiffe war das BSH In über 70 Fällen
tätig: Es wurden elektronische Magnetkompasse
in Einzelprüfungen an Land untersucht; der Einbau
von Kompassen an Bord der Schiffe beraten und
Magnetkompasse reguliert.
Neues bei der Regulierung von
Magnetkompassen
Verwaltung wo immer möglich abzubauen und die
Eigenverantwortung der Schifffahrt zu stärken - dieses
Ziel wurde mit der Dritten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
(Bundesgesetzblatt Teil I,
24.08. 2001) für die Regulierung von Magnetkompassen
an Bord umgesetzt: Sie wird durch Personen
vorgenommen, die vom BSH anerkannt worden sind.
Die bisher vorgeschriebenen Regulierungen durch
das BSH oder seine Beauftragten (dokumentiert
durch eine entsprechende Prüfplakette) und die Erhebung
der Gebühren für diese Amtshandlung nach
der Kostenverordnung des BSH entfallen. Bei diesem
Privatisierungsschritt wurde deutlich, dass die Wirtschaft
anderen Spielregeln unterliegt als staatliches
Handeln: In strukturschwachen Gebieten kann es zu
einer Verteuerung der Regulierung durch hohe Reisekostenantelle
kommen. Reeder, Hafenstädte und
Handelskammern sind In der Eigenverantwortung,
den allseits gewünschten Weg weiter zu gehen und
nach weiteren „Regulierern“ zu suchen.