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Prüfen
+
Genehmigen
Ausrüstungen - Testen, Prüfen und Genehmigen
Das BSH ist in Deutschland nach dem Seeaufgabengesetz
zuständig für die Zulassung und Besichtigung
von Navigations- und Funkausrüstungen und Benannte
Stelle der EU für Konformitätsbewertungsverfahren.
Arbeit als Benannte Stelle der EU
Als Benannte Stelle der Europäischen Union kann
das BSH Labore begutachten, anerkennen und überprüfen,
die Konformitätsprüfungen von Navigationsund
Funkausrüstung durchführen. Auch Qualitätssicherungssysteme
von Herstellern werden nach der
entsprechenden EU-Richtlinie untersucht. Mit diesen
Maßnahmen wurde ein weiterer Schritt der Einbeziehung
der Wirtschaft In ehemals rein staatliche Aufgaben
vollzogen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union wurde nach der EG Richtlinie 96/98/EG
über Schiffsausrüstung die gegenseitige Anerkennung
von Baumusterprüfungen eingeführt.
Anzahl der Ausrüstungen
154
Radaranlagen
1
Zusatzgerät für Radaranlagen
3
Elektronische Seekartensysteme
12
GPS-Navigationsanlagen
3
Schiffsdatenschreiber
1
Kreiselkompassanlage
7
Selbststeueranlage
1
Schallsignalanlage
3
Seefunkanlagen
und Magnet-Steuerkompass bestimmt. Im Umweltlabor
wurden 3 Vibrationsprüfungen an nautischen
Geräten nachgeholt.
Für 79 nicht als Baumuster zugelassene Anlagen
und Geräte der Schiffsausrüstung wurden Ausnahmegenehmigungen
erteilt. Dafür waren In Einzel
fällen Untersuchungen an Bord erforderlich.
Baumusterzulassungen
Die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO)
legt für Navigations- und Funkausrüstung Leistungsanforderungen
fest. Je Gerät müssen dann Prüfnormen
erarbeitet werden. Hierzu arbeitet das BSH in
enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und
der Wirtschaft in Normungsgremien mit.
Das BSH konnte seine Position Im Berichtsjahr erneut
gut behaupten, da es kein akkreditiertes Prüflaboratorlum
mit vergleichbaren technischer Bandbreite für
Baumusterprüfungen von Navigations- und Funkausrüstung
gibt. An Baumustern von Navigations- und
funktechnischer Ausrüstung wurden zugelassen:
Für 50 Anlagen und Geräte der Schiffsausrüstung
wurden die Mindestabstände zum Magnet-Regel-Anbringungs-
und
Aufstellungsgenehmigungen
Die Anbringung von Posltlonslaternen, Schallsignal
anlagen und Schallsignal-Empfangsanlagen sowie
Anzahl der Genehmigungen
57 Genehmigung für Anbringung der
Positionslaternen
54 Genehmigung für Anbringung der
Schallsignalanlagen
40 Genehmigung für Anbringung der
Manöversignalanlage
61 Genehmigung für Aufstellung des
Magnetkompasses
465 Genehmigung für Aufstellung der
Ortungsfunkanlage