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Object : Jahresbericht 2001

42

Prüfen

+

Genehmigen

Ausrüstungen  -  Testen,  Prüfen  und  Genehmigen

Das  BSH  ist  in  Deutschland  nach  dem  Seeaufgabengesetz ­
  zuständig  für  die  Zulassung  und  Besichtigung
von  Navigations-  und  Funkausrüstungen  und  Benannte ­
  Stelle  der  EU  für  Konformitätsbewertungsverfahren. ­

Arbeit  als  Benannte  Stelle  der  EU
Als  Benannte  Stelle  der  Europäischen  Union  kann
das  BSH  Labore  begutachten,  anerkennen  und  überprüfen, ­
  die  Konformitätsprüfungen  von  Navigationsund ­
  Funkausrüstung  durchführen.  Auch  Qualitätssicherungssysteme ­
  von  Herstellern  werden  nach  der
entsprechenden  EU-Richtlinie  untersucht.  Mit  diesen
Maßnahmen  wurde  ein  weiterer  Schritt  der  Einbeziehung ­
  der  Wirtschaft  In  ehemals  rein  staatliche  Aufgaben ­
  vollzogen.  Für  die  Mitgliedstaaten  der  Europäischen ­
  Union  wurde  nach  der  EG  Richtlinie  96/98/EG
über  Schiffsausrüstung  die  gegenseitige  Anerkennung ­
  von  Baumusterprüfungen  eingeführt.

Anzahl  der  Ausrüstungen

154

Radaranlagen

1

Zusatzgerät  für  Radaranlagen

3

Elektronische  Seekartensysteme

12

GPS-Navigationsanlagen

3

Schiffsdatenschreiber

1

Kreiselkompassanlage

7

Selbststeueranlage

1

Schallsignalanlage

3

Seefunkanlagen

und  Magnet-Steuerkompass  bestimmt.  Im  Umweltlabor ­
  wurden  3  Vibrationsprüfungen  an  nautischen
Geräten  nachgeholt.
Für  79  nicht  als  Baumuster  zugelassene  Anlagen
und  Geräte  der  Schiffsausrüstung  wurden  Ausnahmegenehmigungen ­
  erteilt.  Dafür  waren  In  Einzel
fällen  Untersuchungen  an  Bord  erforderlich.

Baumusterzulassungen
Die  Internationale  Seeschifffahrtsorganisation  (IMO)
legt  für  Navigations-  und  Funkausrüstung  Leistungsanforderungen ­
  fest.  Je  Gerät  müssen  dann  Prüfnormen ­
  erarbeitet  werden.  Hierzu  arbeitet  das  BSH  in
enger  Abstimmung  mit  dem  Bundesministerium  für
Verkehr,  Bau-  und  Wohnungswesen  (BMVBW)  und
der  Wirtschaft  in  Normungsgremien  mit.
Das  BSH  konnte  seine  Position  Im  Berichtsjahr  erneut
gut  behaupten,  da  es  kein  akkreditiertes  Prüflaboratorlum
  mit  vergleichbaren  technischer  Bandbreite  für
Baumusterprüfungen  von  Navigations-  und  Funkausrüstung ­
  gibt.  An  Baumustern  von  Navigations-  und
funktechnischer  Ausrüstung  wurden  zugelassen:
Für  50  Anlagen  und  Geräte  der  Schiffsausrüstung
wurden  die  Mindestabstände  zum  Magnet-Regel-Anbringungs-

  und
Aufstellungsgenehmigungen
Die  Anbringung  von  Posltlonslaternen,  Schallsignal
anlagen  und  Schallsignal-Empfangsanlagen  sowie

Anzahl  der  Genehmigungen
57  Genehmigung  für  Anbringung  der
Positionslaternen
54  Genehmigung  für  Anbringung  der
Schallsignalanlagen
40  Genehmigung  für  Anbringung  der
Manöversignalanlage
61  Genehmigung  für  Aufstellung  des
Magnetkompasses
465  Genehmigung  für  Aufstellung  der
Ortungsfunkanlage
            
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