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Volltext : Jahresbericht 2002

80

Umweltschutz

Verfolgung  von  Umweltverstößen

Das  BSH  verfolgt  und  ahndet  als  Ordnungswidrigkeltenbehörde ­
  Verstöße  der  Seeschifffahrt  gegen
Internationale  Übereinkommen  und  nationale  Vorschriften ­
  zum  Schutze  der  Meeresumwelt,  soweit  es
sich  nicht  um  Straftaten  handelt.
Ordnungswidrigkeiten  nach
MARPOL
Der  Schwerpunkt  der  Einzeltätigkelten  lag  In  der
Überwachung  der  Einhaltung  der  Regelungen  des
Internationalen  Übereinkommens  zur  Verhütung  der
Meeresverschmutzung  durch  Schiffe  (MARPOL).
Nach  der  Verordnung  über  Zuwiderhandlungen
gegen  MARPOL  (MARPOL-OWI-VO)  handelt  ordnungswidrig, ­
  wer  als  Verantwortlicher  an  Bord  eines
Seeschiffes  Öl-,  Ladungs-  und  Mülltagebücher  nicht
ordnungsgemäß  führt  oder  die  Elnleltvorschrlften
des  MARPOL-  Übereinkommens  nicht  beachtet.
Zudem  wird  das  Vorhandensein  Illegaler  Rohrleitungen ­
  von  den  Ölschlammtanks  nach  außenbords  als
Ordnungswidrigkeit  geahndet.
2002  stellten  die  Wasserschutzpolizeibehörden  der
Küstenländer  bei  Insgesamt  6320  Überprüfungen

von  Schiffen  In  1606  Lällen  Mängel  fest.  Wegen  geringfügiger ­
  Verstöße  wurden  gegen  die  betroffenen
Kapitäne,  Ingenieure  und  Maschinisten  durch  die
Wasserschutzpolizei  Verwarnungen  ausgesprochen,
bei  denen  z.T.  ein  Verwarngeld  bis  zu  35,00  €  verhängt ­
  wurde.  315  Lälle  wurden  zur  weiteren  Verfolgung ­
  an  das  BSH  abgegeben.
Bel  Schiffen  unter  ausländischer  Llagge  wurden  33
Lälle,  die  aufgrund  bestehender  Verfahrenshindernisse ­
  nicht  In  Deutschland  geahndet  werden  konnten, ­
  an  den  Llaggenstaat  zur  weiteren  Verfolgung  gemeldet. ­

Das  BSH  führt  eine  Gesamtstatistik  über  Gewässerverunreinigungen ­
  Im  Küstenmeer,  In  der  ausschließlichen ­
  Wirtschaftszone  und  auf  den  Seeschifffahrtsstraßen ­
  (Innere  Gewässer).  Von  der  Küstenwache
(Bundesgrenzschutz  See,  Zoll,  Vollzugsorgane  der
Wasser-  und  Schifffahrtsverwaltung,  Llscherelaufslcht
des  Bundesamts  für  Ernährung  und  Lortwlrtschaft),
der  Marine,  der  Wasserschutzpolizei  sowie  durch
private  Dritte  wurden  269  (2001:  300;  2000:  399)
Verunreinigungen  gemeldet.  In  34  Lällen  konnte  der
mutmaßliche  Verursacher  festgestellt  werden.  Eine
Verschmutzung  der  Gewässer  durch  Chemikalien

Das  BSH  führte  2002  gegen  248  Betroffene  Ordnungswidrigkeiten  durch.

Verfahren

Bußgelder

Summe  (€)

Einstellungen

Anlage  I,  Regel  17
(verbotene  Rohrleitungen)

46

44

53  210,00

2

Anlage  I,  Regel  20
(Öltagebuch)

191

180

257  181,00

11

Anlage  II
(Ladungsbuch)

1

1

148,50

—

Anlage  V
(Mülltagebuch)

10

8

1  027,00

2

Gesamt:

248

233

311  556,50

15

Durchschnittliche  Bußgeldhöhe

1  337,00
            
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