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Umweltschutz
Verfolgung von Umweltverstößen
Das BSH verfolgt und ahndet als Ordnungswidrigkeltenbehörde
Verstöße der Seeschifffahrt gegen
Internationale Übereinkommen und nationale Vorschriften
zum Schutze der Meeresumwelt, soweit es
sich nicht um Straftaten handelt.
Ordnungswidrigkeiten nach
MARPOL
Der Schwerpunkt der Einzeltätigkelten lag In der
Überwachung der Einhaltung der Regelungen des
Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL).
Nach der Verordnung über Zuwiderhandlungen
gegen MARPOL (MARPOL-OWI-VO) handelt ordnungswidrig,
wer als Verantwortlicher an Bord eines
Seeschiffes Öl-, Ladungs- und Mülltagebücher nicht
ordnungsgemäß führt oder die Elnleltvorschrlften
des MARPOL- Übereinkommens nicht beachtet.
Zudem wird das Vorhandensein Illegaler Rohrleitungen
von den Ölschlammtanks nach außenbords als
Ordnungswidrigkeit geahndet.
2002 stellten die Wasserschutzpolizeibehörden der
Küstenländer bei Insgesamt 6320 Überprüfungen
von Schiffen In 1606 Lällen Mängel fest. Wegen geringfügiger
Verstöße wurden gegen die betroffenen
Kapitäne, Ingenieure und Maschinisten durch die
Wasserschutzpolizei Verwarnungen ausgesprochen,
bei denen z.T. ein Verwarngeld bis zu 35,00 € verhängt
wurde. 315 Lälle wurden zur weiteren Verfolgung
an das BSH abgegeben.
Bel Schiffen unter ausländischer Llagge wurden 33
Lälle, die aufgrund bestehender Verfahrenshindernisse
nicht In Deutschland geahndet werden konnten,
an den Llaggenstaat zur weiteren Verfolgung gemeldet.
Das BSH führt eine Gesamtstatistik über Gewässerverunreinigungen
Im Küstenmeer, In der ausschließlichen
Wirtschaftszone und auf den Seeschifffahrtsstraßen
(Innere Gewässer). Von der Küstenwache
(Bundesgrenzschutz See, Zoll, Vollzugsorgane der
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Llscherelaufslcht
des Bundesamts für Ernährung und Lortwlrtschaft),
der Marine, der Wasserschutzpolizei sowie durch
private Dritte wurden 269 (2001: 300; 2000: 399)
Verunreinigungen gemeldet. In 34 Lällen konnte der
mutmaßliche Verursacher festgestellt werden. Eine
Verschmutzung der Gewässer durch Chemikalien
Das BSH führte 2002 gegen 248 Betroffene Ordnungswidrigkeiten durch.
Verfahren
Bußgelder
Summe (€)
Einstellungen
Anlage I, Regel 17
(verbotene Rohrleitungen)
46
44
53 210,00
2
Anlage I, Regel 20
(Öltagebuch)
191
180
257 181,00
11
Anlage II
(Ladungsbuch)
1
1
148,50
—
Anlage V
(Mülltagebuch)
10
8
1 027,00
2
Gesamt:
248
233
311 556,50
15
Durchschnittliche Bußgeldhöhe
1 337,00