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Offshore-Aktivitäten
Offshore-Aktivitäten
„Offshore” bedeutet im buchstäblichen Sinn „im
Meer” und wird inzwischen synonym für all die kom
plexen Aktivitäten und Planungen verwendet, die im
Meer vor der Küste eines Landes durchgeführt wer
den. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Ver
einten Nationen können Gebiete bis zu 12 Seemei
len (sm) als Hoheitsgebiet beansprucht werden.
Deutschland kann in seiner Ausschließlichen Wirt
schaftszone (AWZ), die sich an diese 12-Seemeilen-
Grenze anschließt, bestimmte souveräne Rechte aus
üben, obwohl die AWZ nicht mehr Hoheitsgebiet ist.
Hierzu gehört die exklusive Nutzung von Boden
schätzen und wirtschaftlichen Zwecken dienende
Anlagen, zum Beispiel Offshore-Windenergieanlagen.
Schon seit langem spielt der Offshore-Bereich eine
zentrale Rolle nicht nur für die traditionellen Nutzun
gen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus sondern
auch bei der Rohstoff- und Energiegewinnung: Sand
und Kies, Öl und Gas werden aus dem Meer gewon
nen bzw. gefördert. Rund 8000 Plattformen sind welt
weit im Einsatz. Mehr als ein Drittel des Bedarfs der
Europäischen Union wird inzwischen durch die Öl-
und Gasförderung in der Nordsee gedeckt. Auch bei
der Suche nach regenerativen Energien rücken die
Meere immer stärker in unser Blickfeld. Als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregie
rung zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren
Energien bis 2010 zu verdoppeln. Dabei soll der Bau
von Windparks in der Nord- und Ostsee einen wichti
gen Beitrag liefern, die Energieversorgung der Bun
desrepublik Deutschland für die Zukunft auf eine
nachhaltige Basis zu stellen.
Zugleich sind Offshore-Windparks nur eine von vielen
Nutzungsarten in Nord- und Ostsee, die miteinander
in Einklang zu bringen sind. Neben der Verlegung
von Seekabeln und Pipelines, Sand- und Kiesentnah
men oder der Erdgasgewinnung sind außerdem
Wellen-, Strömungs- und Meereswärmekraftwerke in
der Diskussion sowie die Weiterentwicklung der mari
nen Agrarwirtschaft (sogen. Marikulturen). Hinzu
kommt eine Vielzahl von Substanzen im Meer, die
zunehmend als essenzielle Grundlage für Pharmazie
und Biotechnologie benötigt werden. Dies zeigt,
dass die traditionellen Nutzungsarten starke Kon
kurrenz bekommen und vielfältige Schutz- und
Nutzungskonflikte zu lösen sind, um ein erfolgreiches
Nebeneinander aller Interessen zu erreichen.
In Deutschland ist das BSH nach §2 Seeanlagen
verordnung (SeeAnlV) zuständig für die Genehmi
gung von Anlagen - ausgenommen Bohrplattfor
men - in der AWZ von Nord- und Ostsee.
Offshore- Windenergieanlagen
Dem BSH liegen derzeit insgesamt 30 Anträge auf
Genehmigung von Offshore-Windenergieanlagen zur
Prüfung vor, von denen drei im Berichtsjahr gestellt
wurden. 24 dieser Anträge betreffen den Nordsee
raum, 6 den Ostseeraum. Ausgelöst wurde diese
dynamische Entwicklung zur Errichtung von Wind
parks durch das am 1. April 2000 in Kraft getretene
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien
(EEG), das einen Stromabnahmepreis von 9,1 Euro
cent pro Kilowattstunde für Anlagen garantiert, die
bis Ende 2006 in Betrieb genommen werden. Das
EEG befindet sich aktuell in einer Novellierungsdis
kussion, in der sich eine Verlängerung bis 2010
abzeichnet.
Voraussetzung für die Genehmigung von Windener
gieanlagen (WEA) ist die Feststellung, dass dadurch
weder die Sicherheit des Schiffsverkehrs noch die
maritime Umwelt gefährdet werden. Daneben fließen
auch andere Nutzungsinteressen z.B. der Fischerei,
des Tourismus oder der Bundeswehr sowie berg
rechtliche Aspekte in das Verfahren ein. Die Anträge
durchlaufen drei Beteiligungsrunden, die es den
Antragstellern ermöglichen, ihre Planungen den An
forderungen der Träger öffentlicher Belange, der