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Full text: Jahresbericht 2002

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Offshore-Aktivitäten 
Offshore-Aktivitäten 
„Offshore” bedeutet im buchstäblichen Sinn „im 
Meer” und wird inzwischen synonym für all die kom 
plexen Aktivitäten und Planungen verwendet, die im 
Meer vor der Küste eines Landes durchgeführt wer 
den. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Ver 
einten Nationen können Gebiete bis zu 12 Seemei 
len (sm) als Hoheitsgebiet beansprucht werden. 
Deutschland kann in seiner Ausschließlichen Wirt 
schaftszone (AWZ), die sich an diese 12-Seemeilen- 
Grenze anschließt, bestimmte souveräne Rechte aus 
üben, obwohl die AWZ nicht mehr Hoheitsgebiet ist. 
Hierzu gehört die exklusive Nutzung von Boden 
schätzen und wirtschaftlichen Zwecken dienende 
Anlagen, zum Beispiel Offshore-Windenergieanlagen. 
Schon seit langem spielt der Offshore-Bereich eine 
zentrale Rolle nicht nur für die traditionellen Nutzun 
gen Schifffahrt, Fischerei und Tourismus sondern 
auch bei der Rohstoff- und Energiegewinnung: Sand 
und Kies, Öl und Gas werden aus dem Meer gewon 
nen bzw. gefördert. Rund 8000 Plattformen sind welt 
weit im Einsatz. Mehr als ein Drittel des Bedarfs der 
Europäischen Union wird inzwischen durch die Öl- 
und Gasförderung in der Nordsee gedeckt. Auch bei 
der Suche nach regenerativen Energien rücken die 
Meere immer stärker in unser Blickfeld. Als Teil der 
Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregie 
rung zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren 
Energien bis 2010 zu verdoppeln. Dabei soll der Bau 
von Windparks in der Nord- und Ostsee einen wichti 
gen Beitrag liefern, die Energieversorgung der Bun 
desrepublik Deutschland für die Zukunft auf eine 
nachhaltige Basis zu stellen. 
Zugleich sind Offshore-Windparks nur eine von vielen 
Nutzungsarten in Nord- und Ostsee, die miteinander 
in Einklang zu bringen sind. Neben der Verlegung 
von Seekabeln und Pipelines, Sand- und Kiesentnah 
men oder der Erdgasgewinnung sind außerdem 
Wellen-, Strömungs- und Meereswärmekraftwerke in 
der Diskussion sowie die Weiterentwicklung der mari 
nen Agrarwirtschaft (sogen. Marikulturen). Hinzu 
kommt eine Vielzahl von Substanzen im Meer, die 
zunehmend als essenzielle Grundlage für Pharmazie 
und Biotechnologie benötigt werden. Dies zeigt, 
dass die traditionellen Nutzungsarten starke Kon 
kurrenz bekommen und vielfältige Schutz- und 
Nutzungskonflikte zu lösen sind, um ein erfolgreiches 
Nebeneinander aller Interessen zu erreichen. 
In Deutschland ist das BSH nach §2 Seeanlagen 
verordnung (SeeAnlV) zuständig für die Genehmi 
gung von Anlagen - ausgenommen Bohrplattfor 
men - in der AWZ von Nord- und Ostsee. 
Offshore- Windenergieanlagen 
Dem BSH liegen derzeit insgesamt 30 Anträge auf 
Genehmigung von Offshore-Windenergieanlagen zur 
Prüfung vor, von denen drei im Berichtsjahr gestellt 
wurden. 24 dieser Anträge betreffen den Nordsee 
raum, 6 den Ostseeraum. Ausgelöst wurde diese 
dynamische Entwicklung zur Errichtung von Wind 
parks durch das am 1. April 2000 in Kraft getretene 
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien 
(EEG), das einen Stromabnahmepreis von 9,1 Euro 
cent pro Kilowattstunde für Anlagen garantiert, die 
bis Ende 2006 in Betrieb genommen werden. Das 
EEG befindet sich aktuell in einer Novellierungsdis 
kussion, in der sich eine Verlängerung bis 2010 
abzeichnet. 
Voraussetzung für die Genehmigung von Windener 
gieanlagen (WEA) ist die Feststellung, dass dadurch 
weder die Sicherheit des Schiffsverkehrs noch die 
maritime Umwelt gefährdet werden. Daneben fließen 
auch andere Nutzungsinteressen z.B. der Fischerei, 
des Tourismus oder der Bundeswehr sowie berg 
rechtliche Aspekte in das Verfahren ein. Die Anträge 
durchlaufen drei Beteiligungsrunden, die es den 
Antragstellern ermöglichen, ihre Planungen den An 
forderungen der Träger öffentlicher Belange, der
	        
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