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Volltext : Jahresbericht 2002

Prüfen  +

Genehmigen

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Ausrüstungen  -  Testen,  Prüfen  und  Genehmigen

Die  Sicherheit  auf  dem  Wasser  hängt  wesentlich  vom
zuverlässigen  Funktionieren  der  Navigations-  und
Funkausrüstung  an  Bord  ab,  genauso  wie  auch  von
der  reibungslosen  Kommunikation  der  Schiffe  untereinander ­
  sowie  der  Zusammenarbeit  der  Verkehrszentralen ­
  an  Land  mit  der  Schifffahrt.  Durch  eine  gut
funktionierende  Logistik  an  Bord,  die  den  Menschen
bei  der  Schiffsführung  unterstützt,  können  Schiffsunfälle, ­
  wie  Kollisionen  und  Grundberührungen,  eher
vermieden  werden.
Das  BSH  ist  in  Deutschland  nach  dem  Seeaufgabengesetz ­
  zuständig  für  die  Zulassung  und  Besichtigung
von  Navigations-  und  Funkausrüstungen  sowie  bestimmter ­
  Rettungsmittel  und  ist  Benannte  Stelle  der
EU  für  Konformitätsbewertungsverfahren.  Im  Rahmen
der  Internationalen  Seeschifffahrt-Organisation  (IMO)
und  der  internationalen  Normungsgremien  arbeitet
das  BSH  konsequent  an  der  Entwicklung  und  Einführung ­
  modernster  Navigationstechnik  mit.

Arbeit  als  Benannte  Stelle  der  EU
Für  die  Mitgliedstaaten  der  Europäischen  Union
wurde  nach  der  europäischen  Richtlinie  96/98/EG
über  Schiffsausrüstung  die  gegenseitige  Anerkennung ­
  von  EG-Baumusterprüfungen  und  Zulassungen
eingeführt.  Als  in  Deutschland  zuständige  Benannte
Stelle  der  Europäischen  Union  führt  das  BSH
EG-Konformitätsbewertungsverfahren  im  Rahmen  der
o.g.  Richtlinie  an  Navigations-  und  Funkausrüstung
durch.  In  diesem  Zusammenhang  werden  auch
Qualitätssicherungssysteme  von  Herstellern  begutachtet ­
  und  zugelassen.  Mit  diesen  Maßnahmen
wurde  ein  weiterer  Schritt  der  Einbeziehung  der  Wirtschaft ­
  in  ehemals  rein  staatliche  Aufgaben  vollzogen.
Die  EG-Richtlinie  über  Schiffsausrüstung  (seit
1.1.1999  in  Kraft)  hat  sich  bewährt  und  leistet  einen
wichtigen  Beitrag  zum  Gelingen  des  gemeinsamen

europäischen  Binnenmarktes.  Zur  ständigen  Verbesserung ­
  und  Aktualisierung  der  Richtlinie  arbeitet  das
BSH  in  den  Organisationen  der  EU-Kommission  mit.
Vertreten  ist  das  BSH  auch  in  der  MarED-Gruppe
(Marine  Equipment  Directive)  der  Benannten  Stellen,
die  für  eine  harmonisierte  Anwendung  der  Richtlinie
eintritt.  Einen  Schwerpunkt  bildet  hierbei  die  Arbeitsgruppe ­
  Navigationsausrüstung,  die  unter  dem  Vorsitz
des  BSH  steht.  Die  Arbeitsgruppe  sorgt  für  eine  kontinuierliche ­
  Aktualisierung  des  Anhanges  A  der  EG-Richtlinie,
  so  dass  für  Geräteneuentwicklungen  wie
AIS,  VDR  und  ECDIS  auch  europäische  Zulassungen
erteilt  werden  können.

Änderung  des
SOLAS-  Übereinkommens
Am  1.7.2002  traten  wesentliche  Änderungen  zum
SOLAS-Übereinkommen  (Safety  of  Life  at  Sea)  in
Kraft.  Schwerpunkte  waren  die  Einführung  neuer
Ausrüstungsanforderungen  im  neuen  Kapitel  V  für
z.B.  Funkortungsempfänger,  Radarreflektoren,
Schallsignal-Empfangsanlagen,  AIS  und  VDR.  Die
allgemeine  Grenze  für  den  Beginn  einer  Ausrüstungspflicht ­
  mit  Navigationsausrüstung  wurde  gesenkt, ­
  so  dass  nunmehr  prinzipiell  alle  Fahrzeuge
nach  Maßgabe  des  SOLAS-Übereinkommens  einer
Ausrüstungspflicht  unterliegen.  Damit  verbunden
waren  neue  Anforderungen  an  die  ergonomische
Gestaltung  der  Navigationsausrüstung  und  die  elektromagnetische ­
  Verträglichkeit  aller  Gegenstände  der
Brückenausrüstung.  Im  Rahmen  der  Zulassung  von
Navigationsausrüstungen  müssen  nunmehr  auch
deren  Hersteller  über  ein  anerkanntes  Qualitätssicherungssystem ­
  ihrer  Produktion  verfügen,  um  im  Sinne
der  Schiffssicherheit  eine  gleichbleibende  Qualität
von  in  Serie  produzierten  Geräten  und  die  Übereinstimmung ­
  mit  dem  zugelassenen  Geräteprototypen
sicherzustellen.
            
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