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Volltext : Jahresbericht 2003

Umweltschutz

85

Verfolgung  von  Umweltverstößen

Das  BSH  verfolgt  und  ahndet  als  Ordnungswidrigkeltenbehörde ­
  Verstöße  der  Seeschifffahrt  gegen
Internationale  Übereinkommen  und  nationale  Vorschriften ­
  zum  Schutze  der  Meeresumwelt,  soweit  es
sich  nicht  um  Straftaten  handelt.
Ordnungswidrigkeiten  nach
MARPOL
Der  Schwerpunkt  lag  In  der  Überwachung  der  Einhaltung ­
  der  Regelungen  des  Internationalen  Übereinkommens ­
  zur  Verhütung  der  Meeresverschmutzung
durch  Schiffe  (MARPOL).  Nach  der  Verordnung  über
Zuwiderhandlungen  gegen  MARPOL  (MARPOL-OWI-VO)
  handelt  ordnungswidrig,  wer  als  Verantwortlicher
an  Bord  eines  Seeschiffes  Öl-,  Ladungs-  und  Mülltagebücher ­
  nicht  ordnungsgemäß  führt  oder  die  Elnleltvorschrlften
  des  MARPOL-Überelnkommens  nicht
beachtet.  Zudem  werden  Illegale  Rohrleitungen  von
den  Ölschlammtanks  nach  außenbords  als  Ordnungswidrigkeit ­
  geahndet.
2003  stellten  die  Wasserschutzpolizeibehörden  der
Küstenländer  bei  Insgesamt  6036  Überprüfungen
von  Schiffen  In  1533  Lällen  Mängel  fest.  Wegen  geringfügiger ­

  Verstöße  wurden  gegen  die  betroffenen
Kapitäne,  Ingenieure  und  Maschinisten  durch  die
Wasserschutzpolizei  Verwarnungen  ausgesprochen,
bei  denen  z.T.  ein  Verwarngeld  bis  zu  35,00  €  verhängt ­
  wurde.  251  Lälle  wurden  zur  weiteren  Verfolgung ­
  an  das  BSH  abgegeben.
Bel  Schiffen  unter  ausländischer  Llagge  wurden  28
Lälle,  die  nicht  In  Deutschland  geahndet  werden
konnten,  an  den  Llaggenstaat  zur  weiteren  Verfolgung ­
  gemeldet.
Das  BSH  führt  eine  Gesamtstatistik  über  Gewässerverunreinigungen ­
  Im  Küstenmeer,  In  der  ausschließlichen ­
  Wirtschaftszone  und  auf  den  Seeschifffahrtsstraßen ­
  (Innere  Gewässer).  Von  der  Küstenwache
(Bundesgrenzschutz  See,  Zoll,  Vollzugsorgane  der
Wasser-  und  Schifffahrtsverwaltung,  Llscherelaufslcht
des  Bundesamts  für  Ernährung  und  Lortwlrtschaft),
der  Marine,  der  Wasserschutzpolizei  sowie  durch  private ­
  Dritte  wurden  231  (2002:  269;  2001:  300)  Verunreinigungen ­
  gemeldet.  In  32  Lällen  konnte  der
mutmaßliche  Verursacher  festgestellt  werden.  In  der
Regel  handelte  es  sich  um  Ölverschmutzungen;  eine
Verschmutzung  der  Gewässer  durch  Chemikalien
und  Müll  wurde  nur  In  wenigen  Lällen  angezeigt.

Das  BSH  führte  2003  gegen  125  Betroffene  Ordnungswidrigkeiten  durch.

Verfahren

Bußgelder

Summe  (€)

Einstellungen

Anlage  I,  Regel  17
(verbotene  Rohrleitungen)

34

26

52  475,00

8

Anlage  I,  Regel  20
(Öltagebuch)

85

83

153  460,00

2

Anlage  II
(Ladungstagebuch)

2

0

0,00

2

Anlage  V
(Mülltagebuch)

4

3

225,00

1

Gesamt:

125

112

206  160,00

13

Durchschnittliche  Bußgeldhöhe

1  841,00
            
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