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Volltext : Jahresbericht 2003

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Beobachten  +  Vorhersagen

Der  Ausschuss  verständigte  sich  auf  eine  Änderung
der  Helsinki-Konvention  im  Hinblick  auf  die  Verhütung ­
  der  Meeresverschmutzung  durch  Schiffsabwässer. ­
  Er  folgte  damit  einer  entsprechenden  Änderung ­
  von  MARPOL  1973/78.  Intensiv  diskutiert  wurden ­
  Möglichkeiten,  die  Hafenstaatkontrolle  im  Ostseebereich ­
  effektiver  zu  gestalten.  Hierzu  sollten  zur
nächsten  Sitzung  Anfang  2004  Vorschläge  unterbreitet ­
  werden.  Des  weiteren  wurden  Möglichkeiten  einer
Schlepperbegleitung  bestimmter  Schiffe  mit  gefährlichen ­
  Ladungen  in  Bereichen  der  Ostsee  erörtert.
Diskutiert  wurde  auch,  welche  zusätzlichen  Maßnahmen ­
  zum  Schutz  der  Ostsee  eingeführt  werden  sollten, ­
  wenn  diese  von  der  IMO  als  „PSSA“  (Partlcular
Sensitive  Area)  ausgewiesen  wird.

Zwischenstaatliche
Ozeanographische  Kommision
(IOC)  der  UNESCO
Deutschland  wird  in  der  Zwischenstaatlichen  Ozeanographischen
  Kommission  (IOC)  durch  das  BSH
vertreten.  Die  deutschen  IOC-Aktivitäten  werden  von
der  Deutschen  IOC-Sektion  (DIS)  koordiniert.  Den
Vorsitz  führt  das  Auswärtige  Amt;  die  Sekretariatsgeschäfte ­
  nimmt  das  BSH  wahr.  Das  Sekretariat  hat
sich  erfolgreich  für  die  Berücksichtigung  deutscher
Vertreter  in  wichtigen  IOC-Gremien  eingesetzt.
Am  23.  Juni  2003  traf  sich  der  Exekutivrat  (EC)  der

IOC  zu  seiner  36  Sitzung.  Vom  24.  Juni  bis  4.  Juli
2003  fand  in  Paris  die  22.  Vollversammlung  statt.  Die
wichtigsten  Ergebnisse  sind:
•  Die  IOC  hat  einen  einheitlichen  und  umfassenden
Strategieplan  für  das  Management  meereskundlicher
  Daten  und  Informationen  erarbeitet  und  eine
eigene  Politik  zum  Austausch  ozeanographischer
Daten  verabschiedet;
•  UNEP,  die  IOC  und  andere  UN-Behörden  haben
die  Durchführbarkeit  eines  koordinierten  Prozesses
zur  globalen  Feststellung  des  Meereszustandes
(GMA)  untersucht.  Der  Exekutivsekretär  der  IOC
bereitet  für  die  nächste  Sitzung  des  Exekutivrats
eine  Zusammenfassung  der  dafür  notwendigen
personellen  und  finanziellen  Ressourcen  vor;
•  Die  Strukturen  und  Aufgaben  für  das  GOOS  werden ­
  in  einem  Begutachtungsprozess  untersucht,
der  Vorschläge  für  eine  effizientere  Ausrichtung,
ein  klareres  Management  und  eine  bessere
Außenwirksamkeit  bewirken  soll;
•  Der  Seerechts-Beratungsausschuss  (ABE-LOS)
der  IOC  erarbeitete  Kriterien  und  Leitlinien  für  den
Transfer  mariner  Technologie.  Weiter  werden
Leitlinien  für  Routinebeobachtungen  in  den  AWZ
nach  Art  247  SRÜ  erarbeitet  und  die  nationalen
Praktiken  bei  der  Genehmigung  von  Forschungshandlungen ­
  untersucht.
            
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