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Beobachten + Vorhersagen
Der Ausschuss verständigte sich auf eine Änderung
der Helsinki-Konvention im Hinblick auf die Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffsabwässer.
Er folgte damit einer entsprechenden Änderung
von MARPOL 1973/78. Intensiv diskutiert wurden
Möglichkeiten, die Hafenstaatkontrolle im Ostseebereich
effektiver zu gestalten. Hierzu sollten zur
nächsten Sitzung Anfang 2004 Vorschläge unterbreitet
werden. Des weiteren wurden Möglichkeiten einer
Schlepperbegleitung bestimmter Schiffe mit gefährlichen
Ladungen in Bereichen der Ostsee erörtert.
Diskutiert wurde auch, welche zusätzlichen Maßnahmen
zum Schutz der Ostsee eingeführt werden sollten,
wenn diese von der IMO als „PSSA“ (Partlcular
Sensitive Area) ausgewiesen wird.
Zwischenstaatliche
Ozeanographische Kommision
(IOC) der UNESCO
Deutschland wird in der Zwischenstaatlichen Ozeanographischen
Kommission (IOC) durch das BSH
vertreten. Die deutschen IOC-Aktivitäten werden von
der Deutschen IOC-Sektion (DIS) koordiniert. Den
Vorsitz führt das Auswärtige Amt; die Sekretariatsgeschäfte
nimmt das BSH wahr. Das Sekretariat hat
sich erfolgreich für die Berücksichtigung deutscher
Vertreter in wichtigen IOC-Gremien eingesetzt.
Am 23. Juni 2003 traf sich der Exekutivrat (EC) der
IOC zu seiner 36 Sitzung. Vom 24. Juni bis 4. Juli
2003 fand in Paris die 22. Vollversammlung statt. Die
wichtigsten Ergebnisse sind:
• Die IOC hat einen einheitlichen und umfassenden
Strategieplan für das Management meereskundlicher
Daten und Informationen erarbeitet und eine
eigene Politik zum Austausch ozeanographischer
Daten verabschiedet;
• UNEP, die IOC und andere UN-Behörden haben
die Durchführbarkeit eines koordinierten Prozesses
zur globalen Feststellung des Meereszustandes
(GMA) untersucht. Der Exekutivsekretär der IOC
bereitet für die nächste Sitzung des Exekutivrats
eine Zusammenfassung der dafür notwendigen
personellen und finanziellen Ressourcen vor;
• Die Strukturen und Aufgaben für das GOOS werden
in einem Begutachtungsprozess untersucht,
der Vorschläge für eine effizientere Ausrichtung,
ein klareres Management und eine bessere
Außenwirksamkeit bewirken soll;
• Der Seerechts-Beratungsausschuss (ABE-LOS)
der IOC erarbeitete Kriterien und Leitlinien für den
Transfer mariner Technologie. Weiter werden
Leitlinien für Routinebeobachtungen in den AWZ
nach Art 247 SRÜ erarbeitet und die nationalen
Praktiken bei der Genehmigung von Forschungshandlungen
untersucht.