46
Prüfen
+
Genehmigen
7 Elektronische Seekartensysteme
(ECDIS)
5 Elektronische Seekartensysteme
(ECS)
7 Fahrtmessanlagen
7 GPS-Navigatlonsanlagen
14 Krelselkompassanlage/Wendeanzelger
2 Magnetkompass
74 Optische Hilfsmittel der Navigation
4 Radaranlagenserlen
3 Schiffsdatenschreiber (VDR)
1 Selbststeueranlagen
2 Steuerkurstransmitter (THD)
Neben diesen Zulassungen nach EU-Regeln wurde
für 17 Funkgeräte eine nationale Zulassung erteilt,
die zum Einsatz Im nlchtausrüstungspfllchtlgen
Bereich, Insbesondere auf Sportbooten, berechtigt
(§8 der Schiffssicherheitsverordnung).
Für 112 nicht baumusterzugelassene Anlagen und
Geräte der Schiffsausrüstung für Fahrzeuge In der
nationalen Fahrt wurden Ausnahmegenehmigungen
erteilt. Dafür waren In Einzelfällen Untersuchungen
an Bord erforderlich.
Für weitere 82 Anlagen und Geräte der Schiffsaus
rüstung wurden In Einzelprüfungen die Mindestab
stände zum Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkom
pass bestimmt.
Anbringungsgenehmigungen,
Prüfungen und Erstbesichtigungen
Für die Anbringung von Positionslaternen, Schallsig
nalanlagen und Schallsignal-Empfangsanlagen wur
den Genehmigungen, für die Aufstellung von Mag
netkompassen und Ortungsfunkanlagen wurden
Planprüfungen durchgeführt:
Anzahl der Genehmigungen
66
Genehmigungen für Anbringung der
Schallsignalanlage
66
Genehmigungen für Anbringung der
Positionslaternen
28
Genehmigungen für Anbringung der
Manöversignalanlagen
49
Planprüfungen für Aufstellung des
Magnetkompasses
43
Planprüfungen für Aufstellung der
elektronischen Seekartensysteme
315
Planprüfungen für Aufstellung der
Ortungsfunkanlage
94
Planprüfungen für Aufstellung der
AIS-Bordsysteme
16
Planprüfungen für Aufstellung der VDR
29
Planprüfungen für Aufstellung der
Bahnführungssysteme
1
Planprüfung für Aufstellung der THD
Die Prüfung von Navigationsausrüstungen vor Ihrer
Verwendung an Bord wird durch das BSH und vom
BSH beauftragten Personen-Stellen wahrgenommen.
Das BSH hat derzeit vier natürliche Personen und
14 juristische Personen beauftragt. Die Kompassre
gulierungen werden von 16 vom BSH anerkannten
Kompassregullerern durchgeführt. Wiederholungs
prüfungen der Navlgatlons- und Funkausrüstung wer
den durch vom BSH anerkannte Betriebe durchge
führt; zur Zelt sind 54 Betriebe anerkannt.
Insgesamt wurden 478 nautische Anlagen und Ge
räte vor Verwendung an Bord geprüft. Mit zunehmen
der Komplexität der Navigationsausrüstung steigt
auch der Zeitaufwand bei der Prüfung vor Verwen
dung an Bord, so z.B. bei Bahnführungssystemen
und Integrierten Navigationsanlagen mit elektroni
schen Seekartensystemen.
Auf 330 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Be
triebssicherheit von 1329 Navigationsanlagen und