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Full text: Jahresbericht 2003

46 
Prüfen 
+ 
Genehmigen 
7 Elektronische Seekartensysteme 
(ECDIS) 
5 Elektronische Seekartensysteme 
(ECS) 
7 Fahrtmessanlagen 
7 GPS-Navigatlonsanlagen 
14 Krelselkompassanlage/Wendeanzelger 
2 Magnetkompass 
74 Optische Hilfsmittel der Navigation 
4 Radaranlagenserlen 
3 Schiffsdatenschreiber (VDR) 
1 Selbststeueranlagen 
2 Steuerkurstransmitter (THD) 
Neben diesen Zulassungen nach EU-Regeln wurde 
für 17 Funkgeräte eine nationale Zulassung erteilt, 
die zum Einsatz Im nlchtausrüstungspfllchtlgen 
Bereich, Insbesondere auf Sportbooten, berechtigt 
(§8 der Schiffssicherheitsverordnung). 
Für 112 nicht baumusterzugelassene Anlagen und 
Geräte der Schiffsausrüstung für Fahrzeuge In der 
nationalen Fahrt wurden Ausnahmegenehmigungen 
erteilt. Dafür waren In Einzelfällen Untersuchungen 
an Bord erforderlich. 
Für weitere 82 Anlagen und Geräte der Schiffsaus 
rüstung wurden In Einzelprüfungen die Mindestab 
stände zum Magnet-Regel- und Magnet-Steuerkom 
pass bestimmt. 
Anbringungsgenehmigungen, 
Prüfungen und Erstbesichtigungen 
Für die Anbringung von Positionslaternen, Schallsig 
nalanlagen und Schallsignal-Empfangsanlagen wur 
den Genehmigungen, für die Aufstellung von Mag 
netkompassen und Ortungsfunkanlagen wurden 
Planprüfungen durchgeführt: 
Anzahl der Genehmigungen 
66 
Genehmigungen für Anbringung der 
Schallsignalanlage 
66 
Genehmigungen für Anbringung der 
Positionslaternen 
28 
Genehmigungen für Anbringung der 
Manöversignalanlagen 
49 
Planprüfungen für Aufstellung des 
Magnetkompasses 
43 
Planprüfungen für Aufstellung der 
elektronischen Seekartensysteme 
315 
Planprüfungen für Aufstellung der 
Ortungsfunkanlage 
94 
Planprüfungen für Aufstellung der 
AIS-Bordsysteme 
16 
Planprüfungen für Aufstellung der VDR 
29 
Planprüfungen für Aufstellung der 
Bahnführungssysteme 
1 
Planprüfung für Aufstellung der THD 
Die Prüfung von Navigationsausrüstungen vor Ihrer 
Verwendung an Bord wird durch das BSH und vom 
BSH beauftragten Personen-Stellen wahrgenommen. 
Das BSH hat derzeit vier natürliche Personen und 
14 juristische Personen beauftragt. Die Kompassre 
gulierungen werden von 16 vom BSH anerkannten 
Kompassregullerern durchgeführt. Wiederholungs 
prüfungen der Navlgatlons- und Funkausrüstung wer 
den durch vom BSH anerkannte Betriebe durchge 
führt; zur Zelt sind 54 Betriebe anerkannt. 
Insgesamt wurden 478 nautische Anlagen und Ge 
räte vor Verwendung an Bord geprüft. Mit zunehmen 
der Komplexität der Navigationsausrüstung steigt 
auch der Zeitaufwand bei der Prüfung vor Verwen 
dung an Bord, so z.B. bei Bahnführungssystemen 
und Integrierten Navigationsanlagen mit elektroni 
schen Seekartensystemen. 
Auf 330 Schiffen wurden die Wirksamkeit und Be 
triebssicherheit von 1329 Navigationsanlagen und
	        
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