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Full text: Jahresbericht 2004

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Nutzung der Meere 
reiches Nebeneinander aller Interessen zu erreichen. 
Dass der Fokus der gesellschaftlichen Diskussion 
mittlerweile auch und gerade auf diese Konfliktfelder 
gerichtet ist, zeigt die Reaktion des Gesetzgebers, 
der Mitte 2004 eine neue raumordnerische Klausel In 
das Bundesraumordnungsgesetz aufgenommen hat. 
Nach dem neuen § 18a ROG wurden dem BSH 
Aufgaben einer übergreifenden Planung für die 
Raumnutzungen in der AWZ von Nord- und Ostsee 
übertragen. Das BSH arbeitet hier eng mit dem 
BMVBW zusammen, das die Ziele und Grundsätze 
der Raumordnung verbindlich festlegt. Dies Ist mit 
der Durchführung einer - ebenfalls neu eingeführ 
ten - strategischen Umweltprüfung verbunden. 2004 
hat das BSH die notwendigen organisatorischen 
Vorbereitungen getroffen, um die raumordnerischen 
Grundsätze und Ziele im Sinne einer nachhaltigen 
Entwicklung der AWZ zu erarbeiten. Entsprechende 
Scoping- sowie Erörterungstermine werden vom BSH 
Im Jahr 2005 durchgeführt.
	        
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