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Nutzung der Meere
reiches Nebeneinander aller Interessen zu erreichen.
Dass der Fokus der gesellschaftlichen Diskussion
mittlerweile auch und gerade auf diese Konfliktfelder
gerichtet ist, zeigt die Reaktion des Gesetzgebers,
der Mitte 2004 eine neue raumordnerische Klausel In
das Bundesraumordnungsgesetz aufgenommen hat.
Nach dem neuen § 18a ROG wurden dem BSH
Aufgaben einer übergreifenden Planung für die
Raumnutzungen in der AWZ von Nord- und Ostsee
übertragen. Das BSH arbeitet hier eng mit dem
BMVBW zusammen, das die Ziele und Grundsätze
der Raumordnung verbindlich festlegt. Dies Ist mit
der Durchführung einer - ebenfalls neu eingeführ
ten - strategischen Umweltprüfung verbunden. 2004
hat das BSH die notwendigen organisatorischen
Vorbereitungen getroffen, um die raumordnerischen
Grundsätze und Ziele im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung der AWZ zu erarbeiten. Entsprechende
Scoping- sowie Erörterungstermine werden vom BSH
Im Jahr 2005 durchgeführt.