Nutzung der Meere
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des Adlergrundes und der Pommerschen Bucht vorkommenden
grenzüberschreitenden Seevogelpopulationen
bezogen, wurde der mit den Anlagen verbundene
Verlust an Lebensraum für geschützte Seevogelarten
als nicht hlnnehmbar beurteilt.
Mit einer Genehmigung des BSH für den Windpark
und das stromabführende Kabel Ist allerdings nicht
gleichzeitig das gesamte Projekt genehmigt, da sich
die Zuständigkeit des BSH nicht auf das Küstenmeer
erstreckt. Raumordnungsverfahren für eine Kabeltrasse
durch das Küstenmeer, die je nach Bundesland
unterschiedlichen Genehmigungen nach Bundeslmmlsslonsschutzgesetz
und Landesumweltrecht,
eine Genehmigung nach Wasserstraßengesetz sowie
für die Stromeinspeisung In das Stromverbundsystem
müssen gesondert erfolgen. Die Antragsteller
müssen daher mehrere Verfahren bei verschiedenen
Behörden zeltglelch betreiben. Nach den bisherigen
Erfahrungen erfolgen die ersten Schritte Im Verfahren
beim BSH. Hierbei erhalten sie wegen der breiten
Beteiligung aller Interessengruppen ein realistisches
Bild über die Erfolgsaussichten des Gesamtprojektes.
Belm BSH liegen Insgesamt 10 Anträge für stromableltende
Kabel vor, die den In Windparks erzeugten
Strom In Richtung des terrestrischen Stromnetzes
transportieren sollen, davon acht In der Nordsee und
zwei In der Ostsee. Hintergrund dieser teils gesondert
beantragten Vorhaben Ist der Umstand, dass
dieses Kabel genehmlgungsrechtllch vom Bauvorhaben
Windpark Isoliert zu bescheiden Ist.
Erstmals wurde 2004 auch die Kabelanblndung
eines Windparks für den Bereich der AWZ und - von
der Bezirksregierung Weser-Ems für den Bereich
des Küstenmeers und den dortigen Nationalpark
Wattenmeer - genehmigt. Somit Ist das bereits 2001
vom BSH für 12 WEA zugelassene Vorhaben Borkum
West von PROKON Nord nunmehr - als erstes In
Deutschland - mit allen erforderlichen Zulassungen
für den „nassen“ Bereich ausgestattet, so dass der
Projektentwickler weitere mit der Realisierung verbundene
Fragen u.a. der Finanzierung, Versicherung
und offshoretaugllchen Anlagentechnik vorantreiben
kann.
Da alle Projekte In der AWZ In Bereichen großer
Wassertiefen (15-35 Meter) beantragt worden sind,
die durch den Seeverkehr genutzt werden, stellen
die geplanten Anlagen ein potenzielles Hindernis für
die Seeschifffahrt dar. Daher werden alle Antragsteller
verpflichtet, eine Risikoanalyse vorzulegen, die
u.a. die Entrlttswahrschelnllchkelt einer Kollision
Schlff/WEA beschreibt und berechnet. Die besondere
Bedeutung der Schifffahrt wird auch dadurch hervorgehoben,
dass die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
aufgrund Ihrer besonderen Fachkompetenz
Zustimmungsbehörden Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
sind.
Ferner werden die Interessen der Marine/Bundeswehr,
sowie die Fischerei, bergrechtllche Unternehmungen
(Sand-, Kiesabbau, Öl- und Gasexploratlon)
und Anlagen Dritter (Telekommunikationskabel,
Stromleltungen und Gasplpellnes) behandelt. Die
Verpflichtung zum Rückbau der Anlagen nach einer
Außerbetriebnahme und Aufgabe der Anlage Ist bereits
In der Seeanlagenverordnung enthalten und
wurde In den bisherigen Genehmigungsbescheiden
durch die Forderung einer Bankbürgschaft von vornherein
abgesichert.
Im Verfahren wird eine Intensive Prüfung der etwaigen
Auswirkungen auf die marine Umwelt am Maßstab
einer Umweltverträgllchkeltsprüfung (UVP)
durchgeführt, die das Maß an Transparenz für die
Interessierte Öffentlichkeit erhöht, da sich jedermann
zu den öffentlich bekannt gemachten und ausgelegten
Plänen äußern kann. Im Rahmen der UVP werden
Naturschutzbelange (Schweinswale, Robben, Fische,
Vögel, Benthos und Sedimente) umfassend betrachtet
und diskutiert.