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Volltext : Jahresbericht 2005

Nutzung  der  Meere

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Raum  mit  seinen  ökologischen  Funktionen  in  Einklang ­
  zu  bringen.
Der  Gesetzgeber  hat  darauf  reagiert  und  Mitte  2004
das  Bundesraumordnungsgesetz  auch  auf  die  AWZ
erweitert.  Dementsprechend  wurden  dem  BSH  Aufgaben ­
  einer  übergreifenden  Planung  für  die  Raumnutzungen ­
  In  der  AWZ  von  Nord-  und  Ostsee  übertragen. ­
  Das  BSH  arbeitet  eng  mit  dem  BMVBS  zusammen, ­
  das  die  Ziele  und  Grundsätze  der  Raumordnung ­
  verbindlich  festlegt.  Dies  ist  mit  der  Durchführung ­
  einer  -  ebenfalls  neu  eingeführten  strategischen ­
  Umweltprüfung  verbunden.
Das  BSH  hat  die  notwendigen  Vorbereitungen  getroffen, ­
  um  die  raumordnerischen  Grundsätze  und  Ziele
Im  Sinne  einer  nachhaltigen  Entwicklung  der  AWZ  zu
erarbeiten.  Im  April  und  Mai  2005  fanden  zwei  Anhörungstermine ­
  (Scoping)  mit  Vertretern  von  Behörden
und  Verbänden  statt,  in  denen  der  nach  den  Vorgaben ­
  der  strategischen  Umweltprüfung  erforderliche
Umfang  des  Umweitberichts  diskutiert  wurde.  Für
2006  ist  vorgesehen,  den  Entwurf  des  Raumordungsplans
  und  den  Umweitbericht  vorzulegen  und  die  -
auch  grenzüberschreitende  -  Behörden-  und  Öffentlichkeitsbeteiligung ­
  durchzuführen.
Eignungsgebiete  für  Windenergie
Im  letzten  Jahr  sind  auch  Arbeiten  an  den  vom  Gesetzgeber ­
  vorgegebenen  Steuerungs-  und  Planungselementen ­
  Meeresschutzgebiete  einerseits  sowie
spezielle  Nutzungsgebiete  für  WEA  andererseits  aufgenommen ­
  bzw.  fortgesetzt  worden.
Nachdem  das  BMU  im  Rahmen  von  NATURA  2000
Verfahren  für  die  Einrichtung  von  Meeresschutzgebieten ­
  durchführt  und  mehrere  Schutzgebiete  an  die
europäische  Kommission  gemeldet  hat,  sind  im
September  2005  Vogelschutzgebiete  in  der  AWZ  der
Nordsee  („Östliche  Deutsche  Bucht“)  bzw.  In  der

AWZ  der  Ostsee  („Pommersche  Bucht“)  eingerichtet
worden.
Für  die  vom  BSH  auf  der  Grundlage  der  Seeanlagenverordnung ­
  eingeleiteten  vier  Eignungsgebietsverfahren ­
  für  Windenergieanlagen  wurden  2005  im  Rahmen ­
  der  Behörden-,  Verbände-  sowie  Öffentlichkeitsbeteiligung ­
  zwei  öffentliche  Anhörungstermine  durchgeführt. ­
  Im  Dezember  2005  konnten  unter  Berücksichtigung ­
  von  Schifffahrts-  und  Umweltinteressen
die  drei  Gebiete  „Nördlich  Borkum“  In  der  Nordsee
sowie  „Kriegers  Flak“  und  „Westlich  Adlergrund“  in
der  Ostsee  als  besondere  Eignungsgebiete  für  WEA
festgelegt  werden.  Diese  Festlegung  wirkt  in  späteren ­
  Genehmigungsverfahren  wie  ein  zustimmendes
Sachverständigengutachten  für  den  Standort  des
geplanten  Windparks.  Zusätzlich  sind  diese  besonderen ­
  Eignungsgebiete  raumordnungsrechtlich  relevant, ­
  da  sie  als  Ziele  der  Raumordnung  zu  übernehmen ­
  und  als  Vorranggebiet  festzulegen  sind.
In  den  Bereichen  der  Eignungsgebiete  zur  Nutzung
von  Offshore-Wlndenergle  wurden  außerdem  geologische ­
  Untersuchungen  zur  Sedimentverteilung  und
zum  Aufbau  des  Meeresbodens  durchgeführt,  um
die  Kenntnisse  über  diese  Gebiet  weiter  zu  vertiefen.
Neben  Seitensicht-Sonar-Aufzeichnungen  zur  Erfassung ­
  der  Strukturen  auf  der  Meeresbodenoberfläche
wurden  mit  flach-seismischen  Verfahren  (Chirp  Sonar
und  Boomer)  detaillierte  Informationen  über  die
ersten  30  bis  50  m  des  Meeresbodens  gesammelt.
Diese  Informationen  werden  zur  Zeit  in  Kooperation
mit  der  Universität  Bremen  ausgewertet.
Geodatenbank  CONTIS
Mit  dem  Informationssystem  GONTIS  (Gontinental
Shelf  Information  System)  hält  das  BSH  Geodäten
über  bestehende  und  geplante  Nutzungen  sowie
Schutzgebiete  für  Nord-  und  Ostsee  vor,  die  in  aktueller ­
  Form  als  digitale  Karten  auf  der  Internetseite
            
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