Nutzung der Meere
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Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang
zu bringen.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und Mitte 2004
das Bundesraumordnungsgesetz auch auf die AWZ
erweitert. Dementsprechend wurden dem BSH Aufgaben
einer übergreifenden Planung für die Raumnutzungen
In der AWZ von Nord- und Ostsee übertragen.
Das BSH arbeitet eng mit dem BMVBS zusammen,
das die Ziele und Grundsätze der Raumordnung
verbindlich festlegt. Dies ist mit der Durchführung
einer - ebenfalls neu eingeführten strategischen
Umweltprüfung verbunden.
Das BSH hat die notwendigen Vorbereitungen getroffen,
um die raumordnerischen Grundsätze und Ziele
Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der AWZ zu
erarbeiten. Im April und Mai 2005 fanden zwei Anhörungstermine
(Scoping) mit Vertretern von Behörden
und Verbänden statt, in denen der nach den Vorgaben
der strategischen Umweltprüfung erforderliche
Umfang des Umweitberichts diskutiert wurde. Für
2006 ist vorgesehen, den Entwurf des Raumordungsplans
und den Umweitbericht vorzulegen und die -
auch grenzüberschreitende - Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
durchzuführen.
Eignungsgebiete für Windenergie
Im letzten Jahr sind auch Arbeiten an den vom Gesetzgeber
vorgegebenen Steuerungs- und Planungselementen
Meeresschutzgebiete einerseits sowie
spezielle Nutzungsgebiete für WEA andererseits aufgenommen
bzw. fortgesetzt worden.
Nachdem das BMU im Rahmen von NATURA 2000
Verfahren für die Einrichtung von Meeresschutzgebieten
durchführt und mehrere Schutzgebiete an die
europäische Kommission gemeldet hat, sind im
September 2005 Vogelschutzgebiete in der AWZ der
Nordsee („Östliche Deutsche Bucht“) bzw. In der
AWZ der Ostsee („Pommersche Bucht“) eingerichtet
worden.
Für die vom BSH auf der Grundlage der Seeanlagenverordnung
eingeleiteten vier Eignungsgebietsverfahren
für Windenergieanlagen wurden 2005 im Rahmen
der Behörden-, Verbände- sowie Öffentlichkeitsbeteiligung
zwei öffentliche Anhörungstermine durchgeführt.
Im Dezember 2005 konnten unter Berücksichtigung
von Schifffahrts- und Umweltinteressen
die drei Gebiete „Nördlich Borkum“ In der Nordsee
sowie „Kriegers Flak“ und „Westlich Adlergrund“ in
der Ostsee als besondere Eignungsgebiete für WEA
festgelegt werden. Diese Festlegung wirkt in späteren
Genehmigungsverfahren wie ein zustimmendes
Sachverständigengutachten für den Standort des
geplanten Windparks. Zusätzlich sind diese besonderen
Eignungsgebiete raumordnungsrechtlich relevant,
da sie als Ziele der Raumordnung zu übernehmen
und als Vorranggebiet festzulegen sind.
In den Bereichen der Eignungsgebiete zur Nutzung
von Offshore-Wlndenergle wurden außerdem geologische
Untersuchungen zur Sedimentverteilung und
zum Aufbau des Meeresbodens durchgeführt, um
die Kenntnisse über diese Gebiet weiter zu vertiefen.
Neben Seitensicht-Sonar-Aufzeichnungen zur Erfassung
der Strukturen auf der Meeresbodenoberfläche
wurden mit flach-seismischen Verfahren (Chirp Sonar
und Boomer) detaillierte Informationen über die
ersten 30 bis 50 m des Meeresbodens gesammelt.
Diese Informationen werden zur Zeit in Kooperation
mit der Universität Bremen ausgewertet.
Geodatenbank CONTIS
Mit dem Informationssystem GONTIS (Gontinental
Shelf Information System) hält das BSH Geodäten
über bestehende und geplante Nutzungen sowie
Schutzgebiete für Nord- und Ostsee vor, die in aktueller
Form als digitale Karten auf der Internetseite