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Volltext : Jahresbericht 2005

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Prüfen  +  Genehmigen

Navigationsausrüstungen

Die  Sicherheit  auf  See  hängt  wesentlich  vom  zuverlässigen ­
  Funktionieren  der  Navlgations-  und  Funkausrüstung ­
  an  Bord  ab,  genauso  wie  auch  von  der
reibungslosen  Kommunikation  der  Schiffe  untereinander ­
  sowie  der  Zusammenarbeit  der  Verkehrszentralen ­
  an  Land  mit  der  Schifffahrt.  Durch  eine  gute  und
gut  funktionierende  Ausrüstung,  die  den  Menschen
bei  der  Schiffsführung  unterstützt,  können  Schlffsunfälle,
  wie  Kollisionen  und  Grundberührungen,  eher
vermieden  werden.
Das  BSH  Ist  in  Deutschland  nach  dem  Seeaufgabengesetz ­
  für  die  Zulassung  und  Besichtigung  von  Navlgations- ­
  und  Funkausrüstungen  sowie  bestimmter
Rettungsmittel  zuständig.  Im  Rahmen  der  Internationalen ­
  Seeschifffahrtsorganisation  (IMO)  und  der  Internationalen ­
  Normungsgremien  arbeitet  das  BSH  In
den  entsprechenden  Ausschüssen  und  Unterausschüssen ­
  konsequent  an  der  Entwicklung  und  Einführung ­
  modernster  Navigationstechnik  mit.  Hierbei
setzt  sich  das  BSH  besonders  dafür  ein,  die  Sicherheit ­
  In  der  Seeschifffahrt  auch  durch  Regelungsvereinfachung ­
  und  Berücksichtigung  der  „human  elements“
  voranzutreiben.

Arbeit  als  Benannte  Stelle  der  EU
Als  In  Deutschland  zuständige  Benannte  Stelle  der
Europäischen  Union  führt  das  BSH  EG-Konformitätsbewertungsverfahren
  im  Rahmen  der  europäischen
Richtlinie  96/98/EG  für  Navigatlons-  und  Funkausrüstungen ­
  durch,  d.h.  Baumusterprüfungen  und  Zulassungen. ­
  Um  die  so  geprüften  Geräte  auf  den  Markt
zu  bringen,  müssen  die  Hersteller  auch  die  gleichbleibende ­
  Qualität  Ihrer  Produkte  nachwelsen.  In  diesem ­
  Zusammenhang  werden  Qualitätssicherungssysteme ­
  von  Herstellern  vor  Ort  begutachtet  und  zugelassen. ­


2005  nahmen  mehr  als  35  Gerätehersteller  die
Dienstleistungen  des  BSH  bei  der  Überwachung
Ihrer  Qualitätssicherungssysteme  In  Anspruch.  Über
60  EG-Zulassungen  für  Qualitätssicherungssysteme
wurden  erteilt.
Im  Bereich  der  Navigationsausrüstung  arbeiten  EU
und  USA  eng  zusammen.  Hierzu  haben  die  Beteiligten ­
  ein  Abkommen  über  die  gegenseitige  Anerkennung ­
  der  Zulassung  von  Navigationsgeräten  geschlossen. ­
  Dieses  Abkommen  wird  kontinuierlich  fortgeschrieben. ­

Zur  ständigen  Verbesserung  und  Aktualisierung  der
europäischen  Richtlinie  arbeitet  das  BSH  in  den
Gremien  der  Europäischen  Kommission  mit  und  trägt
auf  diese  Welse  dazu  bei,  dass  die  Liste  der  zulassungspflichtigen ­
  Schiffsausrüstung  und  die  jeweiligen ­
  Leistungsanforderungen  der  EG-Rlchtllnie  kontinuierlich ­
  aktualisiert  werden.

Baumusterzulassungen
Das  BSH-Prüflabor  gilt  als  eine  der  führenden  Stellen
für  die  Zulassung  neuer  Navigatlons-  und  Funkausrüstungen, ­
  denn  es  gibt  kaum  akkreditierte  Prüflaboratorien ­
  mit  einer  vergleichbaren  technischen  Bandbreite. ­
  Insbesondere  durch  die  Mitarbeit  In  den  internationalen ­
  Normungsgremien  (IEC,  ISO,  ETSI)  trägt
das  BSH  zur  Entwicklung  und  Definition  neuer  Navigationssysteme ­
  bei.  Das  BSH  wirkt  bei  der  Entwicklung ­
  von  Testverfahren  und  Prüfungen  neuer  und
innovativer  Geräte  und  Systeme  mit.  Die  vom  BSH-Prüflabor
  durchgeführten  Geräteprüfungen  sind  international ­
  anerkannt.  Dies  gilt  insbesondere  für  die
Prüfungen  von  AIS  (Universal  Shipborne  Automatic
Identification  System)  und  VDR  (Voyage  Data
Recorder).
            
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