42
Prüfen + Genehmigen
Navigationsausrüstungen
Die Sicherheit auf See hängt wesentlich vom zuverlässigen
Funktionieren der Navlgations- und Funkausrüstung
an Bord ab, genauso wie auch von der
reibungslosen Kommunikation der Schiffe untereinander
sowie der Zusammenarbeit der Verkehrszentralen
an Land mit der Schifffahrt. Durch eine gute und
gut funktionierende Ausrüstung, die den Menschen
bei der Schiffsführung unterstützt, können Schlffsunfälle,
wie Kollisionen und Grundberührungen, eher
vermieden werden.
Das BSH Ist in Deutschland nach dem Seeaufgabengesetz
für die Zulassung und Besichtigung von Navlgations-
und Funkausrüstungen sowie bestimmter
Rettungsmittel zuständig. Im Rahmen der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und der Internationalen
Normungsgremien arbeitet das BSH In
den entsprechenden Ausschüssen und Unterausschüssen
konsequent an der Entwicklung und Einführung
modernster Navigationstechnik mit. Hierbei
setzt sich das BSH besonders dafür ein, die Sicherheit
In der Seeschifffahrt auch durch Regelungsvereinfachung
und Berücksichtigung der „human elements“
voranzutreiben.
Arbeit als Benannte Stelle der EU
Als In Deutschland zuständige Benannte Stelle der
Europäischen Union führt das BSH EG-Konformitätsbewertungsverfahren
im Rahmen der europäischen
Richtlinie 96/98/EG für Navigatlons- und Funkausrüstungen
durch, d.h. Baumusterprüfungen und Zulassungen.
Um die so geprüften Geräte auf den Markt
zu bringen, müssen die Hersteller auch die gleichbleibende
Qualität Ihrer Produkte nachwelsen. In diesem
Zusammenhang werden Qualitätssicherungssysteme
von Herstellern vor Ort begutachtet und zugelassen.
2005 nahmen mehr als 35 Gerätehersteller die
Dienstleistungen des BSH bei der Überwachung
Ihrer Qualitätssicherungssysteme In Anspruch. Über
60 EG-Zulassungen für Qualitätssicherungssysteme
wurden erteilt.
Im Bereich der Navigationsausrüstung arbeiten EU
und USA eng zusammen. Hierzu haben die Beteiligten
ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung
der Zulassung von Navigationsgeräten geschlossen.
Dieses Abkommen wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Zur ständigen Verbesserung und Aktualisierung der
europäischen Richtlinie arbeitet das BSH in den
Gremien der Europäischen Kommission mit und trägt
auf diese Welse dazu bei, dass die Liste der zulassungspflichtigen
Schiffsausrüstung und die jeweiligen
Leistungsanforderungen der EG-Rlchtllnie kontinuierlich
aktualisiert werden.
Baumusterzulassungen
Das BSH-Prüflabor gilt als eine der führenden Stellen
für die Zulassung neuer Navigatlons- und Funkausrüstungen,
denn es gibt kaum akkreditierte Prüflaboratorien
mit einer vergleichbaren technischen Bandbreite.
Insbesondere durch die Mitarbeit In den internationalen
Normungsgremien (IEC, ISO, ETSI) trägt
das BSH zur Entwicklung und Definition neuer Navigationssysteme
bei. Das BSH wirkt bei der Entwicklung
von Testverfahren und Prüfungen neuer und
innovativer Geräte und Systeme mit. Die vom BSH-Prüflabor
durchgeführten Geräteprüfungen sind international
anerkannt. Dies gilt insbesondere für die
Prüfungen von AIS (Universal Shipborne Automatic
Identification System) und VDR (Voyage Data
Recorder).