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Volltext : Jahresbericht 2005

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Partner  der  Seeschifffahrt

dass  folgende  fünf  Dienstleistungen  für  die  Berufsund ­
  Sportschifffahrt  unter  bsh.de  verfügbar  sind  und
IT-gestützt  bearbeitet  werden:
•  befristete  Ausflaggung  von  Seeschiffen
(bzw.  deren  Rücknahme);
•  Vermessung  von  Sportbooten;
•  Erteilung  von  Flaggenzertifikaten  für  Sportboote;
•  Vorab-Prüfung  der  vorgesehenen  Aufstellung  von
Navlgatlons-  und  Funkausrüstung  an  Bord;
•  Überprüfung  bereits  aufgestellter  Navlgatlons-  und
Funkausrüstung  an  Bord.

Abwehr  äußerer  Gefahren  auf  See
Seit  1.7.  2004  sind  die  von  der  IMO  erlassenen  Internationalen ­
  Regelungen  zur  Abwehr  äußerer  Gefahren
auf  See  In  Kraft.  Weltweit  sind  mehr  als  60000
Schiffe  und  mehrere  1000  Hafeneinrichtungen  von
den  Neuregelungen  betroffen.  Das  BSH  Ist  für  die
administrative  Umsetzung  der  Maßnahmen  bei  Seeschiffen ­
  unter  deutscher  Flagge  zuständig.  Die  Im
September  2005  In  Kraft  getretene  Verordnung  zur
Eigensicherung  von  Seeschiffen  zur  Abwehr  äußerer
Gefahren  auf  See  setzte  die  für  die  weitere  Arbeit
erforderlichen  Rahmenbedingen.
Zu  den  Aufgaben  des  BSH  gehört  es,  die  Gefahrenabwehrpläne ­
  bzw.  deren  Änderungen  für  Schiffe
unter  deutscher  Flagge  zu  prüfen  und  zu  genehmigen ­
  sowie  die  Schiffe  mit  dem  Internationalen  Zeugnis ­
  über  die  Gefahrenabwehr  zu  versehen.  Dieses
Dokument  muss  an  Bord  mitgeführt  und  bei  Kontrollen ­
  vorgezeigt  werden.  Ein  Fehlen  des  Zertifikats
kann  empfindliche  Sanktionen  bis  hin  zu  einer  Ausweisung ­
  aus  dem  Hafen  nach  sich  ziehen.  Die  zur
Ausstellung  dieses  Zertifikats  erforderlichen  Überprüfungen ­
  an  Bord  erfolgen  durch  Klasslflkatlonsgesellschaften,
  die  vom  BSH  besonders  anerkannt  worden
sind.

Außerdem  prüft  das  BSH  die  Systeme  zur  Auslösung
des  stillen  Alarms  auf  Ihre  Komformltät  mit  den  einschlägigen ­
  IMO-Rlchtllnlen  und  bestätigt  die  Aufstellung ­
  an  Bord.
Zusätzlich  stellt  das  BSH  für  alle  diese  Schiffe  den
Contlnuous  Synopsis  Record  aus.  Es  handelt  sich
hierbei  um  das  an  Bord  mitzuführende  Stammdatendokument ­
  eines  Schiffes,  das  alle  zur  Identifikation
relevanten  Daten  enthält  und  bei  jeder  Änderung,
z.  B.  beim  Wechsel  des  Schiffseigners  oder  der
Flagge,  zu  aktualisieren  Ist.
Grundsätzlich  muss  sich  jedes  Schiff  24  Stunden  vor
Eintreffen  In  den  deutschen  Hoheitsgewässern  beim
sog.  Point  of  Contact  (PoC)  anmelden.  Da  dies  bei
regelmäßig  verkehrenden  Fährschiffen  oder  In  anderen ­
  Liniendiensten  nicht  sinnvoll  Ist,  wurde  das  Internationale ­
  Verfahren  für  eine  Befreiung  von  den  Meldepflichten ­
  auf  Liniendienste  In  der  Handelsschifffahrt ­
  erweitert.  Über  eine  Befreiung  von  dieser  Pflicht
konnte  sich  vornehmlich  mit  den  Ostseeanrelnerstaaten
  geeinigt  werden.
2005  wurden
•  666  Stammdatendokumente  ausgestellt;
•  208  Zeugnisse  über  die  Gefahrenabwehr  ausgestellt; ­

•  185  Gefahrenabwehrpläne  bzw.  Planänderungen
genehmigt;
•  14  Liniendienste  mit  34  Schiffen  von  der  Meldepflicht ­
  befreit;
•  3  Anlagen  zur  Aussendung  des  stillen  Alarms
geprüft;
•  80  Einbaupläne  zur  Aufstellung  der  SSAS-Anlagen
(Ship  securlty  alert  System)  genehmigt.
Für  die  Umsetzung  der  Internationalen  Maßnahmen
zur  Gefahrenabwehr  In  den  Häfen  sind  die  Bundesländer ­
  zuständig.  In  dem  entsprechenden  Bund-Länder-Arbeltskrels
  Maritime  Security  (BLAMS)  arbeitet ­
  das  BSH  Intensiv  mit.  In  den  zuständigen  Gre ­
            
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