Partner der Seeschifffahrt
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zur Gefahrenabwehr bei Seeschiffen unter deutscher
Flagge zuständig.
Dazu gehört es, die Gefahrenabwehrpläne bzw.
deren Änderungen für die Schiffe zu prüfen und
zu genehmigen sowie die Schiffe mit dem inter
nationalen Zeugnis über die Gefahrenabwehr zu
versehen. 2007 wurden mehr als 300 Pläne bzw.
Planänderungen genehmigt, 220 Zeugnisse wurden
ausgestellt. Die zur Ausstellung dieses Zertifikats
erforderlichen Überprüfungen an Bord erfolgen
durch Klasslflkatlonsgesellschaften, die vom BSH
anerkannt worden sind. Ferner prüft das BSH die
Systeme zur Auslösung des stillen Alarms (SSAS)
auf Ihre Konformität mit den einschlägigen IMO-
Richtllnien und bestätigt die Aufstellung an Bord.
Insgesamt wurden 2007 mehr als 40 Aufstellungs
pläne für das SSAS genehmigt.
Zusätzlich stellt das BSH für alle diese Schiffe den
Continuous Synopsis Record aus. Es handelt sich
hierbei um die an Bord mitzuführende Stammdaten
dokumentation eines Schiffes, die alle zur Identifika
tion relevanten Daten enthält und bei jeder Ände
rung, z. B. beim Wechsel des Schiffseigners oder der
Flagge, zu aktualisieren Ist. 2007 wurden mehr als
1100 Stammdatendokumente ausgestellt.
Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stunden vor
Eintreffen In den deutschen Hoheitsgewässern beim
sog. Point of Contact in Cuxhaven anmelden. Da
dies bei regelmäßig verkehrenden Fährschiffen oder
In anderen Liniendiensten nicht sinnvoll ist, wurde
mit den Ostseeanrainerstaaten und den Niederlanden
ein Internationales Verfahren für eine Befreiung von
den Meldepflichten auf Liniendiensten In der Handels
schifffahrt vereinbart. 2007 konnte das Verfahren auf
zwei neue Liniendienste in der Ostsee angewendet
werden.
Die 2006 zusammen mit den Wasserschutzpolizeien
der Länder begonnene Inspektionstätigkeit wurde
2007 fortgeführt. Das gute Ergebnis aus 2006 wurde
dabei bestätigt. Der Seeverkehrswirtschaft konnte
insgesamt eine sehr zufriedenstellende Umsetzung
der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an Bord be
scheinigt werden. Festgestellte Mängel ließen sich
überwiegend durch Anweisungen an das Schiffs
personal beheben. Lediglich In 18 Fällen wurden
Ordnungswldrlgkeitenverfahren eingeleitet. Bei unter
Bundesflagge fahrenden Schiffen gab es in auslän
dischen Häfen kaum Beanstandungen.
Zur Erhöhung der Sicherheit in den deutschen Küsten
gewässern hat das BSH In Abstimmung mit dem
Verband Deutscher Reeder (VDR) einen Gefahren
abwehrplan für die nationale Personenschifffahrt ent
wickelt. Hierbei handelt es sich um einen Standard
plan, der Kernmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und
darüber hinaus die schiffsspezifischen technischen
Daten enthält. Die Einführung Ist freiwillig.
Für die Umsetzung der Internationalen Maßnah
men zur Gefahrenabwehr In den Häfen sind die
Bundesländer zuständig. In dem beide Bereiche
koordinierenden Bund-Länder-Arbeitskreis Maritime
Security (BLAMS) arbeitet das BSH Intensiv mit. In
den zuständigen Gremien der EU und der IMO ist
das BSH ebenfalls vertreten. So wurde im Rahmen
des MARSEC-Commlttees der Europäischen Kom
mission weiterhin intensiv an Richtlinien zur optima
len Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen
an Bord gearbeitet, während bei der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation die Themen Long Range
Identification and Tracking (LRIT), Gefahrenabwehr
maßnahmen für Nicht-SOLAS-Schiffe und Contai
nersicherheit Im Vordergrund standen. Die Arbeiten
werden im Jahr 2008 unter Mitwirkung des BSH
fortgeführt.
Ölhaftungsbescheinigungen
Jedes Seeschiff, das mehr als 20001 Öl als Bulk
ladung befördert und das das Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland erreicht bzw. durch
fährt, benötigt nach dem Internationalen Über
einkommen über die zivilrechtliche Haftung für
Ölverschmutzungsschäden eine sog. Ölhaftungsbe
scheinigung. Diese bestätigt, dass der Eigentümer