accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 2007

Partner der Seeschifffahrt 
41 
zur Gefahrenabwehr bei Seeschiffen unter deutscher 
Flagge zuständig. 
Dazu gehört es, die Gefahrenabwehrpläne bzw. 
deren Änderungen für die Schiffe zu prüfen und 
zu genehmigen sowie die Schiffe mit dem inter 
nationalen Zeugnis über die Gefahrenabwehr zu 
versehen. 2007 wurden mehr als 300 Pläne bzw. 
Planänderungen genehmigt, 220 Zeugnisse wurden 
ausgestellt. Die zur Ausstellung dieses Zertifikats 
erforderlichen Überprüfungen an Bord erfolgen 
durch Klasslflkatlonsgesellschaften, die vom BSH 
anerkannt worden sind. Ferner prüft das BSH die 
Systeme zur Auslösung des stillen Alarms (SSAS) 
auf Ihre Konformität mit den einschlägigen IMO- 
Richtllnien und bestätigt die Aufstellung an Bord. 
Insgesamt wurden 2007 mehr als 40 Aufstellungs 
pläne für das SSAS genehmigt. 
Zusätzlich stellt das BSH für alle diese Schiffe den 
Continuous Synopsis Record aus. Es handelt sich 
hierbei um die an Bord mitzuführende Stammdaten 
dokumentation eines Schiffes, die alle zur Identifika 
tion relevanten Daten enthält und bei jeder Ände 
rung, z. B. beim Wechsel des Schiffseigners oder der 
Flagge, zu aktualisieren Ist. 2007 wurden mehr als 
1100 Stammdatendokumente ausgestellt. 
Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stunden vor 
Eintreffen In den deutschen Hoheitsgewässern beim 
sog. Point of Contact in Cuxhaven anmelden. Da 
dies bei regelmäßig verkehrenden Fährschiffen oder 
In anderen Liniendiensten nicht sinnvoll ist, wurde 
mit den Ostseeanrainerstaaten und den Niederlanden 
ein Internationales Verfahren für eine Befreiung von 
den Meldepflichten auf Liniendiensten In der Handels 
schifffahrt vereinbart. 2007 konnte das Verfahren auf 
zwei neue Liniendienste in der Ostsee angewendet 
werden. 
Die 2006 zusammen mit den Wasserschutzpolizeien 
der Länder begonnene Inspektionstätigkeit wurde 
2007 fortgeführt. Das gute Ergebnis aus 2006 wurde 
dabei bestätigt. Der Seeverkehrswirtschaft konnte 
insgesamt eine sehr zufriedenstellende Umsetzung 
der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an Bord be 
scheinigt werden. Festgestellte Mängel ließen sich 
überwiegend durch Anweisungen an das Schiffs 
personal beheben. Lediglich In 18 Fällen wurden 
Ordnungswldrlgkeitenverfahren eingeleitet. Bei unter 
Bundesflagge fahrenden Schiffen gab es in auslän 
dischen Häfen kaum Beanstandungen. 
Zur Erhöhung der Sicherheit in den deutschen Küsten 
gewässern hat das BSH In Abstimmung mit dem 
Verband Deutscher Reeder (VDR) einen Gefahren 
abwehrplan für die nationale Personenschifffahrt ent 
wickelt. Hierbei handelt es sich um einen Standard 
plan, der Kernmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und 
darüber hinaus die schiffsspezifischen technischen 
Daten enthält. Die Einführung Ist freiwillig. 
Für die Umsetzung der Internationalen Maßnah 
men zur Gefahrenabwehr In den Häfen sind die 
Bundesländer zuständig. In dem beide Bereiche 
koordinierenden Bund-Länder-Arbeitskreis Maritime 
Security (BLAMS) arbeitet das BSH Intensiv mit. In 
den zuständigen Gremien der EU und der IMO ist 
das BSH ebenfalls vertreten. So wurde im Rahmen 
des MARSEC-Commlttees der Europäischen Kom 
mission weiterhin intensiv an Richtlinien zur optima 
len Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen 
an Bord gearbeitet, während bei der Internationalen 
Seeschifffahrtsorganisation die Themen Long Range 
Identification and Tracking (LRIT), Gefahrenabwehr 
maßnahmen für Nicht-SOLAS-Schiffe und Contai 
nersicherheit Im Vordergrund standen. Die Arbeiten 
werden im Jahr 2008 unter Mitwirkung des BSH 
fortgeführt. 
Ölhaftungsbescheinigungen 
Jedes Seeschiff, das mehr als 20001 Öl als Bulk 
ladung befördert und das das Hoheitsgebiet der 
Bundesrepublik Deutschland erreicht bzw. durch 
fährt, benötigt nach dem Internationalen Über 
einkommen über die zivilrechtliche Haftung für 
Ölverschmutzungsschäden eine sog. Ölhaftungsbe 
scheinigung. Diese bestätigt, dass der Eigentümer
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.