BSH kompakt
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z. B. das MARPOL-Übereinkommen
dazu bei, die Meere vor Verschmutzungen
durch Öl, Abwasser, Müll,
Chemikalien und schädlichen Schiffsabgasen
zu schützen. Verstöße
dagegen ahndet das BSH mit
Bußgeldern. Dabei geht es oftmals
um nicht ordnungsgemäß geführte
Tagebücher, mit denen Schiffe den
Verbleib von Öl als Betriebsstoff oder
Ladung dokumentieren müssen.
Hinter diesen Verstößen verbergen
sich häufig illegale Einleitungen von
Ölrückständen in das Meer. Ein im
BSH entwickeltes computergestütztes
Verfahren zur Identifizierung und
Zuordnung von Ölverschmutzungen
sowie die Drift- und Ausbreitungsprognosen
des BSH helfen bei der
Ermittlung von Umweltsündern.
Die weltweit geltenden Umweltbestimmungen
werden ständig weiterentwickelt.
So hat die Internationale
Seeschifffahrtsorganisation 2008
beschlossen, dass Schiffe bis 2020
vom schwefel- und rückstandsreichen
Schweröl auf saubere Destillate
umstellen sollen.
Ölbekämpfungsschiff „Neuwerk 11 Im Einsatz
Marine pollutlon control vessel
“Neuwerk” In actlon
Die Verbreitung gebietsfremder
Organismen durch das Ballastwasser
von Schiffen ist ein weiteres aktuelles
Problem, das von den Vereinten
Nationen als eine der vier größten
Bedrohungen der marinen Umwelt
eingestuft wird. Die internationale
Staatengemeinschaft will dies mit
dem Ballastwasser-Übereinkommen in
den Griff bekommen, das den bisher
unkontrollierten Wasseraustausch
unterbindet. Gegenwärtig wird an der
Entwicklung geeigneter technischer
Lösungen zur Ballastwasserbehandlung
gearbeitet, die ab 2009
auf Schiffen zum Einsatz kommen
sollen.
2007
Für zwei deutsche Hersteller wurden
bei der IM0 Anträge auf
endgültige Genehmigung aktiver
Substanzen zur Ballastwasserbehandlung
eingereicht, abschließende
Genehmigung der
Gesamtsysteme durch das BSH
voraussichtlich 2008;
9823 Überprüfungen durch die
Wasserschutzpolizei der Küstenländer;
1372 festgestellte Mängel, davon
119 Fälle zur weiteren Verfolgung
an das BSH abgegeben;
außerdem 186 gemeldete Gewässerverunreinigungen,
davon in
29 Fällen mutmaßliche Verursacher
ermittelt und Verfahren
durch Staatsanwaltschaft eingeleitet;
132 Verstöße geahndet und Bußgelder
in Höhe von insgesamt
136 650,00 € verhängt;
Untersuchung von über 125 Ölproben
in Strafverfahren;
70 Drift- und Ausbreitungsprognosen
für Havariekommando und
Ermittlungsbehörden.