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Volltext : Jahresbericht 2007

BSH  kompakt

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z.  B.  das  MARPOL-Übereinkommen
dazu  bei,  die  Meere  vor  Verschmutzungen ­
  durch  Öl,  Abwasser,  Müll,
Chemikalien  und  schädlichen  Schiffsabgasen ­
  zu  schützen.  Verstöße
dagegen  ahndet  das  BSH  mit
Bußgeldern.  Dabei  geht  es  oftmals
um  nicht  ordnungsgemäß  geführte
Tagebücher,  mit  denen  Schiffe  den
Verbleib  von  Öl  als  Betriebsstoff  oder
Ladung  dokumentieren  müssen.
Hinter  diesen  Verstößen  verbergen
sich  häufig  illegale  Einleitungen  von
Ölrückständen  in  das  Meer.  Ein  im
BSH  entwickeltes  computergestütztes
Verfahren  zur  Identifizierung  und
Zuordnung  von  Ölverschmutzungen
sowie  die  Drift-  und  Ausbreitungsprognosen ­
  des  BSH  helfen  bei  der
Ermittlung  von  Umweltsündern.
Die  weltweit  geltenden  Umweltbestimmungen ­
  werden  ständig  weiterentwickelt. ­
  So  hat  die  Internationale
Seeschifffahrtsorganisation  2008
beschlossen,  dass  Schiffe  bis  2020
vom  schwefel-  und  rückstandsreichen
Schweröl  auf  saubere  Destillate
umstellen  sollen.

Ölbekämpfungsschiff  „Neuwerk 11  Im  Einsatz
Marine  pollutlon  control  vessel
“Neuwerk”  In  actlon

Die  Verbreitung  gebietsfremder
Organismen  durch  das  Ballastwasser
von  Schiffen  ist  ein  weiteres  aktuelles
Problem,  das  von  den  Vereinten
Nationen  als  eine  der  vier  größten
Bedrohungen  der  marinen  Umwelt
eingestuft  wird.  Die  internationale
Staatengemeinschaft  will  dies  mit
dem  Ballastwasser-Übereinkommen  in
den  Griff  bekommen,  das  den  bisher
unkontrollierten  Wasseraustausch
unterbindet.  Gegenwärtig  wird  an  der
Entwicklung  geeigneter  technischer
Lösungen  zur  Ballastwasserbehandlung ­
  gearbeitet,  die  ab  2009
auf  Schiffen  zum  Einsatz  kommen
sollen.

2007
Für  zwei  deutsche  Hersteller  wurden ­
  bei  der  IM0  Anträge  auf
endgültige  Genehmigung  aktiver
Substanzen  zur  Ballastwasserbehandlung ­
  eingereicht,  abschließende ­
  Genehmigung  der
Gesamtsysteme  durch  das  BSH
voraussichtlich  2008;
9823  Überprüfungen  durch  die
Wasserschutzpolizei  der  Küstenländer; ­

1372  festgestellte  Mängel,  davon
119  Fälle  zur  weiteren  Verfolgung ­
  an  das  BSH  abgegeben;
außerdem  186  gemeldete  Gewässerverunreinigungen, ­
  davon  in
29  Fällen  mutmaßliche  Verursacher ­
  ermittelt  und  Verfahren
durch  Staatsanwaltschaft  eingeleitet; ­

132  Verstöße  geahndet  und  Bußgelder ­
  in  Höhe  von  insgesamt
136  650,00  €  verhängt;
Untersuchung  von  über  125  Ölproben ­
  in  Strafverfahren;
70  Drift-  und  Ausbreitungsprognosen ­
  für  Havariekommando  und
Ermittlungsbehörden.
            
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