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Partner der Seeschifffahrt
die Aufstellung an Bord. Insgesamt wurden 2008
18 Aufstellungspläne für das SSAS genehmigt und
sechs neue Anlagen zugelassen.
Zusätzlich stellt das BSH für alle diese Schiffe den
Continuous Synopsis Record aus. Es handelt sich
hierbei um die an Bord mitzuführende Stammdatendokumentation
eines Schiffes, die alle zur Identifikation
relevanten Daten enthält und bei jeder Änderung,
z. B. beim Wechsel des Schiffseigners oder
der Flagge, zu aktualisieren Ist. 2008 wurden 939
Stammdatendokumente ausgestellt.
Grundsätzlich muss sich jedes Schiff 24 Stunden
vor Eintreffen In den deutschen Hoheitsgewässern
beim sog. Point of Contact in Cuxhaven anmelden.
Eine Befreiungsmöglichkeit von dieser Meldepflicht
besteht nach einer mit den Ostseeanrainerstaaten
und den Niederlanden getroffenen Vereinbarung
für regelmäßig verkehrende Fährschiffe und Liniendienste
der Handelsschifffahrt.
Die Inspektionstätigkeit zusammen mit den Wasserschutzpolizeien
der Länder wurde 2008 fortgeführt
und weiter Intensiviert. Der Seeverkehrswirtschaft
konnte Insgesamt eine sehr zufriedenstellende
Umsetzung der Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an
Bord bescheinigt werden. Bei unter Bundesflagge
fahrenden Schiffen gab es nur wenige Beanstandungen
In den Inländischen und ausländischen Häfen.
Bei der Überprüfung Internationaler Seeschiffe
wurden In 73 Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet. Davon wurden 62 mit einem Bußgeld
geahndet. Weitere 10 Verstöße wurden dem jeweiligen
Flaggenstaat und der IMO gemeldet.
Zur Erhöhung der Sicherheit in den deutschen Küstengewässern
hat das BSH In Abstimmung mit dem
Verband Deutscher Reeder (VDR) einen Gefahrenabwehrplan
für die nationale Personenschifffahrt entwickelt.
Hierbei handelt es sich um einen Standardplan,
der Kernmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und
darüber hinaus die schiffsspezifischen technischen
Daten enthält. Die Einführung Ist freiwillig. Nachdem
die Einführung für den Nordseebereich Inzwischen
weitgehend flächendeckend erfolgte, ist in den
nächsten Jahren eine Ausdehnung auf den Bereich
der deutschen Ostsee vorgesehen.
Für die Umsetzung der Internationalen Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr In den Häfen sind die
Bundesländer zuständig. In dem beide Bereiche
koordinierenden Bund-Länder-Arbeitskreis Maritime
Security (BLAMS) arbeitet das BSH Intensiv mit.
In den zuständigen Gremien der EU und der IMO
ist das BSH ebenfalls vertreten. So wurde im Rahmen
des MARSEC-Commlttees der Europäischen Kommission
weiterhin intensiv an Richtlinien zur optimalen
Umsetzung der Gefahrenabwehrmaßnahmen an
Bord gearbeitet, während bei der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation die Themen Long Range
Identification and Tracking (LRIT), Gefahrenabwehrmaßnahmen
für Nicht-SOLAS-Schiffe, Containersicherheit
sowie Piraterie Im Vordergrund standen.
Antarktis-Fahrten
Zum Schutz der Antarktis Ist Im Rahmen des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes
zum Antarktisvertrag
international geregelt, dass für Reisen in
die Antarktis Genehmigungen erforderlich sind.
In Deutschland entscheidet das Umweltbundesamt
(UBA) über diese Genehmigungen. Das BSH wird
als sachverständige Stelle zu Fragen des Schutzes
der Meeresumwelt und der Feststellung der Verkehrs-
und Betriebssicherheit des verwendeten
Schiffes beteiligt. Wenn notwendig, schlägt das BSH
Auflagen vor. Das BSH hat 2008 gegenüber dem
UBA Stellungnahmen zu neun verschiedenen Schiffen
abgegeben.