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Volltext : Jahresbericht 2008

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Partner  der  Seeschifffahrt

die  Aufstellung  an  Bord.  Insgesamt  wurden  2008
18  Aufstellungspläne  für  das  SSAS  genehmigt  und
sechs  neue  Anlagen  zugelassen.
Zusätzlich  stellt  das  BSH  für  alle  diese  Schiffe  den
Continuous  Synopsis  Record  aus.  Es  handelt  sich
hierbei  um  die  an  Bord  mitzuführende  Stammdatendokumentation ­
  eines  Schiffes,  die  alle  zur  Identifikation ­
  relevanten  Daten  enthält  und  bei  jeder  Änderung, ­
  z.  B.  beim  Wechsel  des  Schiffseigners  oder
der  Flagge,  zu  aktualisieren  Ist.  2008  wurden  939
Stammdatendokumente  ausgestellt.
Grundsätzlich  muss  sich  jedes  Schiff  24  Stunden
vor  Eintreffen  In  den  deutschen  Hoheitsgewässern
beim  sog.  Point  of  Contact  in  Cuxhaven  anmelden.
Eine  Befreiungsmöglichkeit  von  dieser  Meldepflicht
besteht  nach  einer  mit  den  Ostseeanrainerstaaten
und  den  Niederlanden  getroffenen  Vereinbarung
für  regelmäßig  verkehrende  Fährschiffe  und  Liniendienste ­
  der  Handelsschifffahrt.
Die  Inspektionstätigkeit  zusammen  mit  den  Wasserschutzpolizeien ­
  der  Länder  wurde  2008  fortgeführt
und  weiter  Intensiviert.  Der  Seeverkehrswirtschaft
konnte  Insgesamt  eine  sehr  zufriedenstellende
Umsetzung  der  Maßnahmen  zur  Gefahrenabwehr  an
Bord  bescheinigt  werden.  Bei  unter  Bundesflagge
fahrenden  Schiffen  gab  es  nur  wenige  Beanstandungen ­
  In  den  Inländischen  und  ausländischen  Häfen. ­
  Bei  der  Überprüfung  Internationaler  Seeschiffe
wurden  In  73  Fällen  Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet.  Davon  wurden  62  mit  einem  Bußgeld
geahndet.  Weitere  10  Verstöße  wurden  dem  jeweiligen ­
  Flaggenstaat  und  der  IMO  gemeldet.
Zur  Erhöhung  der  Sicherheit  in  den  deutschen  Küstengewässern ­
  hat  das  BSH  In  Abstimmung  mit  dem
Verband  Deutscher  Reeder  (VDR)  einen  Gefahrenabwehrplan ­
  für  die  nationale  Personenschifffahrt  entwickelt. ­
  Hierbei  handelt  es  sich  um  einen  Standardplan, ­
  der  Kernmaßnahmen  zur  Gefahrenabwehr  und
darüber  hinaus  die  schiffsspezifischen  technischen
Daten  enthält.  Die  Einführung  Ist  freiwillig.  Nachdem
die  Einführung  für  den  Nordseebereich  Inzwischen

weitgehend  flächendeckend  erfolgte,  ist  in  den
nächsten  Jahren  eine  Ausdehnung  auf  den  Bereich
der  deutschen  Ostsee  vorgesehen.
Für  die  Umsetzung  der  Internationalen  Maßnahmen ­
  zur  Gefahrenabwehr  In  den  Häfen  sind  die
Bundesländer  zuständig.  In  dem  beide  Bereiche
koordinierenden  Bund-Länder-Arbeitskreis  Maritime
Security  (BLAMS)  arbeitet  das  BSH  Intensiv  mit.
In  den  zuständigen  Gremien  der  EU  und  der  IMO
ist  das  BSH  ebenfalls  vertreten.  So  wurde  im  Rahmen
des  MARSEC-Commlttees  der  Europäischen  Kommission ­
  weiterhin  intensiv  an  Richtlinien  zur  optimalen
Umsetzung  der  Gefahrenabwehrmaßnahmen  an
Bord  gearbeitet,  während  bei  der  Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation  die  Themen  Long  Range
Identification  and  Tracking  (LRIT),  Gefahrenabwehrmaßnahmen ­
  für  Nicht-SOLAS-Schiffe,  Containersicherheit ­
  sowie  Piraterie  Im  Vordergrund  standen.
Antarktis-Fahrten
Zum  Schutz  der  Antarktis  Ist  Im  Rahmen  des  Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes ­
  zum  Antarktisvertrag ­
  international  geregelt,  dass  für  Reisen  in
die  Antarktis  Genehmigungen  erforderlich  sind.
In  Deutschland  entscheidet  das  Umweltbundesamt
(UBA)  über  diese  Genehmigungen.  Das  BSH  wird
als  sachverständige  Stelle  zu  Fragen  des  Schutzes
der  Meeresumwelt  und  der  Feststellung  der  Verkehrs- ­
  und  Betriebssicherheit  des  verwendeten
Schiffes  beteiligt.  Wenn  notwendig,  schlägt  das  BSH
Auflagen  vor.  Das  BSH  hat  2008  gegenüber  dem
UBA  Stellungnahmen  zu  neun  verschiedenen  Schiffen
abgegeben.
            
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