Partner der Seeschifffahrt
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2008 wurden für deutsche Sportfahrzeuge 1 360
Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden von aus
ländischen Behörden als Nachweis zur Berechtigung
zum Führen der Bundesflagge verlangt. Außerdem
wurden für die gewerbliche Schifffahrt - fast aus
schließlich für Probe- und Überführungsfahrten -
87 Flaggenschelne und für Schiffe Im öffentlichen
Dienst 10 Flaggenbeschelnlgungen erteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur
Bereederung überlassen wird, gestattet werden,
befristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese
Genehmigungen zur zeitweisen Führung einer aus
ländischen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz er
teilt das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete
Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
2008 sind für 342 Schiffe erstmalig Genehmigungen
zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber
hinaus wurden 1 193 Verlängerungsanträge geneh
migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitwei
lig ausgeflaggten Schiffe Im Jahr 2008 betrug
ca. 41,4 Millionen. In 398 Fällen wurde die Geneh
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, In der
Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen.
In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt
situation: Von 3 272 In deutschen Seeschiffsregistern
eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt-
BRZ von 68,1 Mio. werden 645 Schiffe mit einer
Gesamt-BRZ von 15,8 Mio. unter deutscher Flagge
betrieben. Davon befinden sich 474 Schiffe mit einer
Gesamt-BRZ von ca. 15,5 Mio. Im ISR.
Befähigung von Seeleuten
Modernste Technik kann den Seemann nicht erset
zen. Ganz Im Gegenteil: Die Immer komplexere Tech
nik erfordert hochqualifizierte und erfahrene Seeleute,
die je nach Schiffstyp In ausreichender Anzahl an
Bord eingesetzt werden müssen. Die Mindeststan
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie
für die Erteilung von Befähigungszeugnissen sind
Insbesondere Im Internationalen Übereinkommen
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von
Seeleuten (STCW-Überelnkommen, International
Convention on Standards of Training, Certification
and Watchkeeping for Seafarers) festgelegt.
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln-
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs
stätten;
• Kompetenzermittlung der Seeleute;
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung
von Befähigungszeugnissen, -nachwelsen, See
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken
(Zeugnisse);
• Führung von Verzeichnissen über erteilte Zeug
nisse;
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü
gerischer Zeugnisse.
Die entsprechenden Dienstleistungen und fachlichen
Beratungen für Seeleute, Reeder sowie Aus- und
Fortbildungsstätten sind Im BSH konzentriert.
2008 hat das BSH über 5000 Zeugnisse ausgestellt.
Internationale Vereinbarungen können Ihre beab
sichtigte Wirkung nur entfalten, wenn neben einer
einheitlichen Umsetzung auch Maßnahmen zur
Durchsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls Ein
leitung einzelner Sanktionen getroffen werden. Zur
Aufdeckung gefälschter oder ungültlgerZeugnlsse
für Seeleute können In- und ausländische Schiff
fahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunternehmen
Informationen bei den ausstellenden Staaten einholen.
In Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle. Hier
zu wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis aller
hierzulande ausgestellten Zeugnisse geführt - das
Seeleute-Befählgungs-Verzelchnls. Zur Verbesserung
des Informationsaustausches zwischen Wirtschaft
und Verwaltung wird dieses Verzeichnis kontinuierlich
technisch weiterentwickelt. Anfragen zur Echtheit
und Gültigkeit von Zeugnissen, die das BSH erteilt
hat, können über das Internet online automatisiert
beantwortet werden.