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Full text: Jahresbericht 2008

Partner der Seeschifffahrt 
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2008 wurden für deutsche Sportfahrzeuge 1 360 
Flaggenzertifikate ausgestellt. Diese werden von aus 
ländischen Behörden als Nachweis zur Berechtigung 
zum Führen der Bundesflagge verlangt. Außerdem 
wurden für die gewerbliche Schifffahrt - fast aus 
schließlich für Probe- und Überführungsfahrten - 
87 Flaggenschelne und für Schiffe Im öffentlichen 
Dienst 10 Flaggenbeschelnlgungen erteilt. 
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für ein 
Schiff, das vorübergehend einem Ausländer zur 
Bereederung überlassen wird, gestattet werden, 
befristet eine ausländische Flagge zu führen. Diese 
Genehmigungen zur zeitweisen Führung einer aus 
ländischen Flagge nach §7 Flaggenrechtsgesetz er 
teilt das BSH. Die auf höchstens zwei Jahre befristete 
Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden. 
2008 sind für 342 Schiffe erstmalig Genehmigungen 
zur befristeten Ausflaggung erteilt worden. Darüber 
hinaus wurden 1 193 Verlängerungsanträge geneh 
migt. Die Gesamt-BRZ (Bruttoraumzahl) der zeitwei 
lig ausgeflaggten Schiffe Im Jahr 2008 betrug 
ca. 41,4 Millionen. In 398 Fällen wurde die Geneh 
migung zur befristeten Ausflaggung vorzeitig, In der 
Regel auf Antrag des Eigentümers, widerrufen. 
In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Gesamt 
situation: Von 3 272 In deutschen Seeschiffsregistern 
eingetragenen Handelsschiffen mit einer Gesamt- 
BRZ von 68,1 Mio. werden 645 Schiffe mit einer 
Gesamt-BRZ von 15,8 Mio. unter deutscher Flagge 
betrieben. Davon befinden sich 474 Schiffe mit einer 
Gesamt-BRZ von ca. 15,5 Mio. Im ISR. 
Befähigung von Seeleuten 
Modernste Technik kann den Seemann nicht erset 
zen. Ganz Im Gegenteil: Die Immer komplexere Tech 
nik erfordert hochqualifizierte und erfahrene Seeleute, 
die je nach Schiffstyp In ausreichender Anzahl an 
Bord eingesetzt werden müssen. Die Mindeststan 
dards für die Qualifizierung der Seeleute sowie 
für die Erteilung von Befähigungszeugnissen sind 
Insbesondere Im Internationalen Übereinkommen 
über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von 
Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von 
Seeleuten (STCW-Überelnkommen, International 
Convention on Standards of Training, Certification 
and Watchkeeping for Seafarers) festgelegt. 
Zu den wesentlichen Elementen des STCW-Übereln- 
kommens zählen verbindliche Vorgaben zur 
• Qualitätssicherung bei den Aus- und Fortbildungs 
stätten; 
• Kompetenzermittlung der Seeleute; 
• Einhaltung verbindlicher Vorgaben zur Erteilung 
von Befähigungszeugnissen, -nachwelsen, See 
funkzeugnissen und Anerkennungsvermerken 
(Zeugnisse); 
• Führung von Verzeichnissen über erteilte Zeug 
nisse; 
• Nutzung von Kommunikationsstrukturen zwischen 
verantwortlichen Stellen zur Aufdeckung betrü 
gerischer Zeugnisse. 
Die entsprechenden Dienstleistungen und fachlichen 
Beratungen für Seeleute, Reeder sowie Aus- und 
Fortbildungsstätten sind Im BSH konzentriert. 
2008 hat das BSH über 5000 Zeugnisse ausgestellt. 
Internationale Vereinbarungen können Ihre beab 
sichtigte Wirkung nur entfalten, wenn neben einer 
einheitlichen Umsetzung auch Maßnahmen zur 
Durchsetzung, Kontrolle und gegebenenfalls Ein 
leitung einzelner Sanktionen getroffen werden. Zur 
Aufdeckung gefälschter oder ungültlgerZeugnlsse 
für Seeleute können In- und ausländische Schiff 
fahrtsverwaltungen bzw. Schifffahrtsunternehmen 
Informationen bei den ausstellenden Staaten einholen. 
In Deutschland Ist das BSH die Ansprechstelle. Hier 
zu wird ein zentrales elektronisches Verzeichnis aller 
hierzulande ausgestellten Zeugnisse geführt - das 
Seeleute-Befählgungs-Verzelchnls. Zur Verbesserung 
des Informationsaustausches zwischen Wirtschaft 
und Verwaltung wird dieses Verzeichnis kontinuierlich 
technisch weiterentwickelt. Anfragen zur Echtheit 
und Gültigkeit von Zeugnissen, die das BSH erteilt 
hat, können über das Internet online automatisiert 
beantwortet werden.
	        
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