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Full text: Jahresbericht 2008

Partner der Seeschifffahrt 
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Partner für Reedereien, Werften und Seeleute 
Zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Seeschiff 
fahrt beizutragen ist das wesentliche Anliegen des 
BSH. Grundlage für diesen Aufgabenbereich sind 
das Seeaufgabengesetz, das Schiffssicherheitsge 
setz, die Schiffssicherheitsverordnung, die See-Eigen- 
slcherungsverordnung und das Flaggenrechtsgesetz, 
internationale Übereinkommen sowie weitere natio 
nale und europäische Richtlinien und Verordnungen. 
Schifffahrtsstandort Deutschland 
Für die Internationalen Schifffahrtsmärkte war das 
Jahr 2008 von der abflauenden Konjunktur und der 
Flnanzkrlse gekennzeichnet. Die Nachfrage nach 
Transporten sank, so dass die Fracht- und Charter 
raten zum Teil erheblich unter Druck gerieten. Teils 
musste von den Reedern Tonnage aufgelegt werden. 
Mit Verzögerung reagierte dann auch das maritime 
Umfeld, vor allem Werften und Zulieferindustrie auf 
die Wirtschaftskrise. 
Die deutschen Reeder müssen sich unter diesen 
schwierigen Rahmenbedingungen Im Internationalen 
Wettbewerb behaupten, auch wenn längerfristig 
gesehen wieder ein weiteres Wachstum der Welt 
wirtschaft prognostiziert wird. Die politischen und 
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schifffahrt 
in Deutschland sind grundsätzlich gut. Die positive 
Entwicklung am deutschen Standort Insbesondere 
des letzten Jahrzehnts seit Einführung der Tonnage 
steuer wurde zuletzt auf der 6. Nationalen Maritimen 
Konferenz eindrucksvoll bestätigt. 
Weiterhin fehlt es jedoch an qualifizierten Schiffs 
offizieren, nicht nur In Deutschland, sondern europa- 
und weltweit. Von allen Beteiligten werden erhebliche 
Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Aus 
bildungskapazitäten auszubauen. 
Förderung der deutschen 
Handelsflotte 
Im Rahmen des Maritimen Bündnisses fördert die 
Bundesregierung die deutsche Handelsflotte durch 
Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten 
und zur Ausbildungsförderung, um dauerhaft mehr 
Arbeitsplätze für deutsche Seeleute zu sichern und 
maritimes Know-how In Deutschland zu erhalten 
und zu stärken. Parallel dazu ermöglicht die 1999 
eingeführte Tonnagebesteuerung den Reedereien 
ein Wahlrecht zwischen einer ertragsabhängigen 
Besteuerung oder der an der eingesetzten Tonnage, 
also dem Rauminhalt des Schiffes ausgerlchteten 
Tonnagesteuer. 
Das Förderprogramm Im Rahmen des Maritimen 
Bündnisses der Bundesregierung wird vom BSH 
umgesetzt. 2008 wurden Fördermittel in Höhe von 
57,9 Mio. € ausgezahlt (2007: 57 Mio. €). Davon 
entfielen ca. 7,5 Mio. € auf die Förderung von 305 
Ausbildungsplätzen (2007: 6,4 Mio. €); dies sind 
24590 € pro Ausbildungsplatz. 
Eine Indirekte Förderung stellt das Internationale See 
schifffahrtsregister (ISR) dar, das vom BSH geführt 
wird. In das ISR können Handelsschiffe, die die 
deutsche Flagge führen und die im Internationalen 
Seeverkehr eingesetzt werden, eingetragen werden. 
Auf Schiffen die im ISR registriert sind, können In 
gewissem Umfang ausländische Seeleute zu Heu 
ern beschäftigt werden, die nach dem Niveau ihres 
Heimatlandes auf entsprechenden Tarifverträgen 
basieren. 
Flaggenrecht 
Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche mit Wohn 
sitz oder Unternehmenssitz Im Geltungsbereich des 
Grundgesetzes sind, haben gemäß §1 Flaggen 
rechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das natio 
nale Flaggenregister wird beim BSH geführt. Darin 
sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche Flagge 
führen. Das BSH stellt die erforderlichen Dokumente 
zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu gehören 
auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten und 
zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe, Flaggen 
bescheinigungen für Behördenfahrzeuge sowie 
Flaggenzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m 
Rumpflänge.
	        
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