Partner der Seeschifffahrt
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Partner für Reedereien, Werften und Seeleute
Zur Sicherheit und Wirtschaftlichkeit der Seeschiff
fahrt beizutragen ist das wesentliche Anliegen des
BSH. Grundlage für diesen Aufgabenbereich sind
das Seeaufgabengesetz, das Schiffssicherheitsge
setz, die Schiffssicherheitsverordnung, die See-Eigen-
slcherungsverordnung und das Flaggenrechtsgesetz,
internationale Übereinkommen sowie weitere natio
nale und europäische Richtlinien und Verordnungen.
Schifffahrtsstandort Deutschland
Für die Internationalen Schifffahrtsmärkte war das
Jahr 2008 von der abflauenden Konjunktur und der
Flnanzkrlse gekennzeichnet. Die Nachfrage nach
Transporten sank, so dass die Fracht- und Charter
raten zum Teil erheblich unter Druck gerieten. Teils
musste von den Reedern Tonnage aufgelegt werden.
Mit Verzögerung reagierte dann auch das maritime
Umfeld, vor allem Werften und Zulieferindustrie auf
die Wirtschaftskrise.
Die deutschen Reeder müssen sich unter diesen
schwierigen Rahmenbedingungen Im Internationalen
Wettbewerb behaupten, auch wenn längerfristig
gesehen wieder ein weiteres Wachstum der Welt
wirtschaft prognostiziert wird. Die politischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen für die Schifffahrt
in Deutschland sind grundsätzlich gut. Die positive
Entwicklung am deutschen Standort Insbesondere
des letzten Jahrzehnts seit Einführung der Tonnage
steuer wurde zuletzt auf der 6. Nationalen Maritimen
Konferenz eindrucksvoll bestätigt.
Weiterhin fehlt es jedoch an qualifizierten Schiffs
offizieren, nicht nur In Deutschland, sondern europa-
und weltweit. Von allen Beteiligten werden erhebliche
Anstrengungen unternommen, um zusätzliche Aus
bildungskapazitäten auszubauen.
Förderung der deutschen
Handelsflotte
Im Rahmen des Maritimen Bündnisses fördert die
Bundesregierung die deutsche Handelsflotte durch
Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten
und zur Ausbildungsförderung, um dauerhaft mehr
Arbeitsplätze für deutsche Seeleute zu sichern und
maritimes Know-how In Deutschland zu erhalten
und zu stärken. Parallel dazu ermöglicht die 1999
eingeführte Tonnagebesteuerung den Reedereien
ein Wahlrecht zwischen einer ertragsabhängigen
Besteuerung oder der an der eingesetzten Tonnage,
also dem Rauminhalt des Schiffes ausgerlchteten
Tonnagesteuer.
Das Förderprogramm Im Rahmen des Maritimen
Bündnisses der Bundesregierung wird vom BSH
umgesetzt. 2008 wurden Fördermittel in Höhe von
57,9 Mio. € ausgezahlt (2007: 57 Mio. €). Davon
entfielen ca. 7,5 Mio. € auf die Förderung von 305
Ausbildungsplätzen (2007: 6,4 Mio. €); dies sind
24590 € pro Ausbildungsplatz.
Eine Indirekte Förderung stellt das Internationale See
schifffahrtsregister (ISR) dar, das vom BSH geführt
wird. In das ISR können Handelsschiffe, die die
deutsche Flagge führen und die im Internationalen
Seeverkehr eingesetzt werden, eingetragen werden.
Auf Schiffen die im ISR registriert sind, können In
gewissem Umfang ausländische Seeleute zu Heu
ern beschäftigt werden, die nach dem Niveau ihres
Heimatlandes auf entsprechenden Tarifverträgen
basieren.
Flaggenrecht
Seeschiffe, deren Eigentümer Deutsche mit Wohn
sitz oder Unternehmenssitz Im Geltungsbereich des
Grundgesetzes sind, haben gemäß §1 Flaggen
rechtsgesetz die Bundesflagge zu führen. Das natio
nale Flaggenregister wird beim BSH geführt. Darin
sind alle Seeschiffe erfasst, die die deutsche Flagge
führen. Das BSH stellt die erforderlichen Dokumente
zum Nachweis dieses Rechts aus. Hierzu gehören
auch Flaggenscheine für Werftprobefahrten und
zeitweise eingeflaggte ausländische Schiffe, Flaggen
bescheinigungen für Behördenfahrzeuge sowie
Flaggenzertifikate für kleine Schiffe bis 15 m
Rumpflänge.