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Volltext : Jahresbericht 2014 - Hydrographie heute - Meeresdaten vielfältig nutzen

66  Die  Seeschifffahrt

ca.  10,8  Mio.  zusätzlich  im  Internationalen
Seeschifffahrtsregister  geführt  wurden.
2703  Handelsschiffe  mit  einer  Gesamt-BRZ
  von  ca.  66,4  Mio.  fuhren  jedoch
befristet  unter  einer  anderen  Flagge  -
in  Bareboat-Charter.

Seeleute  -  Befähigungsverordnung
trat  in  Kraft
Anlässlich  der  Manila-Änderungen  zum
Internationalen  Übereinkommen  über
Normen  für  die  Ausbildung,  die  Erteilung
von  Befähigungszeugnissen  und  den
Wachdienst  von  Seeleuten  (International
Convention  on  Standards  of  Training,
Certification  and  Watchkeeping  for  Seafarers
  -  STCW-Übereinkommen)  hat  der
Bund  die  Ausbildung  von  Seeleuten  und
die  Erteilung  von  Bescheinigungen  für
Seeleute  entsprechend  den  aktuellen
Anforderungen  geregelt.  Die  Seeleute-Befähigungsverordnung
  trat  am  1.  Juni
2014  in  Kraft  und  löste  die  Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung
  ab.
Sie  regelt  die  Ausbildung  und  Befähigung
von  Kapitänen  und  Schiffsoffizieren  des
nautischen  und  technischen  Schiffsdienstes. ­
  Festgelegt  sind  die  Art  der  Befähigungszeugnisse ­
  und  die  Anforderungen  für
deren  Erwerb.  Voraussetzung  ist  eine
praktische  Ausbildung  oder  eine  Fahrtzeit
als  Offiziersassistent.  Gemäß  internationalen ­
  Regelungen  muss  regelmäßig  nach
Erwerb  des  Befähigungszeugnisses  der
Fortbestand  der  Befähigung  durch  entsprechende ­
  praktische  Tätigkeit  oder  einen
Wiederholungslehrgang  nachgewiesen
werden.

Die  Seeleute-Befähigungsverordnung
bestätigt  mit  dem  Befähigungszeugnis  für
nautische  Schiffsoffiziere  und  Kapitäne
die  Kenntnisse  und  Fertigkeiten,  die  sie  in
Verbindung  mit  ihrer  praktischen  Ausbildung ­
  und  Seefahrtzeit  befähigen,  auf
allen  Schiffen  zunächst  die  Aufgaben
eines  nautischen  Wachoffiziers  wahrzunehmen. ­
  Außerdem  verfügen  sie  über  die
Kenntnisse  und  Fertigkeiten,  die  sie
benötigen,  um  nach  Ableistung  der
vorgeschriebenen  Erfahrungsseefahrtzeit
auf  allen  Schiffen  die  Aufgaben  des
Ersten  Offiziers  wahrzunehmen  oder  in
allen  Fahrtgebieten  Schiffe  jeder  Art  und
Größe  als  Kapitän  zu  führen.
Die  Regelungen  der  Seeleute-Befähigungsverordnung ­
  sind  zum  Beispiel  auch
maßgeblich  für  die  Beteiligung  von
Fischern  an  Arbeiten  im  Rahmen  von
Offshore-Bauvorhaben.
            
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