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Volltext : Jahresbericht 2014 - Hydrographie heute - Meeresdaten vielfältig nutzen

64  Die  Meereskunde  im  BSH

Zeichnung  eines  Flüsterfundamentes
Mit  freundlicher  Genehmigung
von  Dong  Energy

kommt,  dass  die  Anlage  nach  dem  Ende
ihrer  Lebensdauer  rückstandslos  entfernt
und  an  Land  entsorgt  werden  kann.
Dong  Energy,  der  Hersteller  des  Fundamentes, ­
  führt  während  der  Bau-  und
Betriebsphase  zusammen  mit  der  Leibniz-Universität
  Hannover  und  der  Bundesanstalt ­
  für  Materialforschung  und  -prüfung
(BAM)  umfassende  Untersuchungen  und
Messungen  an  dem  Fundament  durch.  Die
Ergebnisse  sind  wichtig  für  die  zukünftige
Nutzung  des  Fundamenttyps  und  fließen  in
die  weiteren  Zulassungsverfahren  ein.  Die
Bundesregierung  fördert  die  Forschungen
und  Untersuchungen  mit  dem  6.  Energieforschungsprogramm. ­

Stromautobahn  nach  Norwegen
genehmigt
Am  10.  Oktober  2014  erteilte  das  BSH  die
Genehmigung  für  Verlegung  und  Betrieb
des  Seekabels  „NordLink“  im  Bereich  der
deutschen  ausschließlichen  Wirtschaftszone ­
  (AWZ).
Das  NordLink-Kabel  verbindet  erstmalig
den  deutschen  mit  dem  norwegischen
Strommarkt.  Es  ermöglicht  einen  Austausch ­
  von  Strom  aus  norwegischer
Wasserkraft  und  deutschem  Windstrom  in
der  Größenordnung  eines  Atomkraftwerks.

Der  Strom  wird  über  die  Strecke  von
insgesamt  über  600  km  als  verlustarmer
Gleichstrom  mit  einer  Leistung  von
1  400  MW  übertragen.
Da  das  NordLink-Seekabel  im  Bereich  der
deutschen  ausschließlichen  Wirtschaftszone ­
  (AWZ)  durch  Vogel-  und  Naturschutzgebiete ­
  verläuft,  fand  im  Rahmen
des  Genehmigungsverfahrens  eine
intensive  Prüfung  alternativer  Kabeltrassen
statt.  Die  genehmigte  Trasse  verläuft
östlich  des  Helwin-Clusters  (Windparks
Amrumbank,  Nordsee  Ost,  Meerwind  Süd/
Ost)  parallel  zur  schleswig-holsteinischen
Küste.  Sie  quert  die  naturschutzrechtlich
geschützten  Biotope  auf  kurzer  Strecke,
um  sie  möglichst  wenig  zu  beeinträchtigen.
Zusätzliche  Genehmigungsauflagen  zum
Schutz  der  Meeresumwelt  stellen  eine
schonende  Verlegung  des  Kabels  sicher.

Das  Bundesbedarfsplangesetz  stellte
den  nationalen  Bedarf  für  das  Nord-Link-Projekt
  fest.  Die  EU-Kommission
misst  dem  genehmigten  Kabelsystem
den  Status  eines  „Projekts  von  gemeinsamem ­
  Interesse“  („Project  of  Common
Interest“)  bei.  Das  NordLink-Kabel  soll
nach  diesen  Plänen  bereits  im  Jahr
2018  in  Betrieb  gehen.  Vor  diesem
Hintergrund  erscheint  nun  eine  zügige
Investitionsentscheidung  des  Projektkonsortiums ­
  für  die  rechtzeitige  Realisierung ­
  dieses  für  das  deutsche
Stromnetz  wichtigen  Projekts  erforderlich. ­

            
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