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Volltext : Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

46  „Wir  erfahren  immer  Meer“  -  die  Seeschifffahrt

wurden  448  Schiffe  mit  einer  Gesamtbruttoraumzahl
  (BRZ)  von  ca.  13,7  Mio.  unter
deutscher  Flagge  betrieben.  Davon  befanden ­
  sich  306  Schiffe  mit  einer  Gesamt-BRZ
  von  ca.  13,4  Mio.  im  Internationalen
Seeschiffsregister  (ISR)
(Stand  31.  Dezember  2012).
Die  Gesamt-BRZ  der  Schiffe,  die  zeitweilig
ausgeflaggt  wurden,  betrug  Ende  Dezember ­
  2012  ca.  72,7  Mio.  In  365  Fällen  widerrief ­
  das  BSH  die  Genehmigung  zur  befristeten ­
  Ausflaggung.  In  der  Regel  erfolgte
der  Widerruf  auf  Antrag  des  Eigentümers.

BSH  stärkt  weiter  Schifffahrtsstandort
Deutschland
Das  BSH  ist  die  maritime  Behörde
Deutschlands.  Die  Stärkung  des  Schifffahrtsstandortes ­
  Deutschland  und  die
Fortentwicklung  des  maritimen  Bündnisses
sind  auch  ihm  ein  wichtiges  Anliegen.  So
engagiert  sich  das  BSH  aktiv  z.  B.  in  der
Weltschifffahrtsorganisation  IMO.  Weiter
bewirtschaftete  das  BSH  im  Auftrag  des
Bundesministeriums  für  Verkehr,  Bau  und
Stadtentwicklung  im  Jahr  2012  rund  61
Mio.  Euro  Schifffahrtsförderung  zur  Senkung ­
  der  Lohnnebenkosten  und  zur  Ausbildungsförderung ­
  in  der  Seeschifffahrt.  In
diesem  Zusammenhang  bearbeitete  das
BSH  rund  200  Anträge  auf  Ausbildungsplatz- ­
  sowie  rund  370  auf  Lohnnebenkostenförderung. ­

654  Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt
Bei  Ölverschmutzungen  durch  Tankschiffe
bestehen  Entschädigungsregelungen  nach
dem  internationalen  Haftungsübereinkommen ­
  von  1992  und  dem  Fondsübereinkommen ­

  von  1992.  Für  Tankschiffe  ist  eine
Haftpflichtversicherung  vorgeschrieben,
den  Versicherungsnachweis  müssen  die
Eigentümer  durch  eine  Ölhaftungsbescheinigung ­
  des  BSH  erbringen.  Nach  dem
internationalen  Bunkeröl-Übereinkommen
besteht  eine  entsprechende  Haftung  auch
für  andere  Schiffe  bei  Ölverschmutzungen
durch  austretendes  Bunkeröl.  2012  hat
das  BSH  654  Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt.  23  Bescheinigungen  davon
stellte  es  auf  Basis  des  Haftungsübereinkommens ­
  aus,  die  restlichen  631  Bescheinigungen ­
  nach  dem  Bunkeröl-Übereinkommen ­
  aus,  478  davon  für  Schiffe  unter
deutscher  Flagge.

EU  regelt  die  Unfallhaftung  von
Beförderern  von  Reisenden  auf  See
Seit  31.  Dezember  2012  regelt  die  EU  mit
einer  neuen  Verordnung  (Verordnung  [EG]
Nr.  392/2009)  die  Haftung  von  Beförderern ­
  für  den  Tod  und  Körperverletzungen
von  Reisenden  auf  See  sowie  für  deren
Kabinen-  und  sonstiges  Gepäck.  Der
Beförderer  muss  eine  Versicherung  oder
sonstige  finanzielle  Sicherheit  abschließen,
um  seine  Haftung  für  den  Tod  oder  Körperverletzungen ­
  von  Reisenden  abzudecken.
Das  BSH  bestätigt  durch  eine  Personenhaftungsbescheinigung, ­
  dass  ein  ausreichender ­
  Versicherungsschutz  vorliegt.
2012  stellte  das  BSH  32  Personenhaftungsbescheinigungen ­
  aus,  von  denen
12  für  ein  Schiff  unter  deutscher  Flagge
waren.  Deutschland  war  damit  das  einzige
Land,  das  fristgerecht  zum  31.  Dezember
2012  Personenhaftungsbescheinigungen
ausstellen  konnte.
            
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