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Full text: Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

46 „Wir erfahren immer Meer“ - die Seeschifffahrt 
wurden 448 Schiffe mit einer Gesamtbrut- 
toraumzahl (BRZ) von ca. 13,7 Mio. unter 
deutscher Flagge betrieben. Davon be 
fanden sich 306 Schiffe mit einer Gesamt- 
BRZ von ca. 13,4 Mio. im Internationalen 
Seeschiffsregister (ISR) 
(Stand 31. Dezember 2012). 
Die Gesamt-BRZ der Schiffe, die zeitweilig 
ausgeflaggt wurden, betrug Ende Dezem 
ber 2012 ca. 72,7 Mio. In 365 Fällen wider 
rief das BSH die Genehmigung zur befris 
teten Ausflaggung. In der Regel erfolgte 
der Widerruf auf Antrag des Eigentümers. 
BSH stärkt weiter Schifffahrtsstandort 
Deutschland 
Das BSH ist die maritime Behörde 
Deutschlands. Die Stärkung des Schiff 
fahrtsstandortes Deutschland und die 
Fortentwicklung des maritimen Bündnisses 
sind auch ihm ein wichtiges Anliegen. So 
engagiert sich das BSH aktiv z. B. in der 
Weltschifffahrtsorganisation IMO. Weiter 
bewirtschaftete das BSH im Auftrag des 
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und 
Stadtentwicklung im Jahr 2012 rund 61 
Mio. Euro Schifffahrtsförderung zur Sen 
kung der Lohnnebenkosten und zur Aus 
bildungsförderung in der Seeschifffahrt. In 
diesem Zusammenhang bearbeitete das 
BSH rund 200 Anträge auf Ausbildungs 
platz- sowie rund 370 auf Lohnnebenkos 
tenförderung. 
654 Ölhaftungsbescheinigungen 
ausgestellt 
Bei Ölverschmutzungen durch Tankschiffe 
bestehen Entschädigungsregelungen nach 
dem internationalen Haftungsübereinkom 
men von 1992 und dem Fondsüberein 
kommen von 1992. Für Tankschiffe ist eine 
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, 
den Versicherungsnachweis müssen die 
Eigentümer durch eine Ölhaftungsbeschei 
nigung des BSH erbringen. Nach dem 
internationalen Bunkeröl-Übereinkommen 
besteht eine entsprechende Haftung auch 
für andere Schiffe bei Ölverschmutzungen 
durch austretendes Bunkeröl. 2012 hat 
das BSH 654 Ölhaftungsbescheinigungen 
ausgestellt. 23 Bescheinigungen davon 
stellte es auf Basis des Haftungsüberein 
kommens aus, die restlichen 631 Beschei 
nigungen nach dem Bunkeröl-Überein 
kommen aus, 478 davon für Schiffe unter 
deutscher Flagge. 
EU regelt die Unfallhaftung von 
Beförderern von Reisenden auf See 
Seit 31. Dezember 2012 regelt die EU mit 
einer neuen Verordnung (Verordnung [EG] 
Nr. 392/2009) die Haftung von Beförde 
rern für den Tod und Körperverletzungen 
von Reisenden auf See sowie für deren 
Kabinen- und sonstiges Gepäck. Der 
Beförderer muss eine Versicherung oder 
sonstige finanzielle Sicherheit abschließen, 
um seine Haftung für den Tod oder Körper 
verletzungen von Reisenden abzudecken. 
Das BSH bestätigt durch eine Personen 
haftungsbescheinigung, dass ein ausrei 
chender Versicherungsschutz vorliegt. 
2012 stellte das BSH 32 Personenhaf 
tungsbescheinigungen aus, von denen 
12 für ein Schiff unter deutscher Flagge 
waren. Deutschland war damit das einzige 
Land, das fristgerecht zum 31. Dezember 
2012 Personenhaftungsbescheinigungen 
ausstellen konnte.
	        
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