46 „Wir erfahren immer Meer“ - die Seeschifffahrt
wurden 448 Schiffe mit einer Gesamtbruttoraumzahl
(BRZ) von ca. 13,7 Mio. unter
deutscher Flagge betrieben. Davon befanden
sich 306 Schiffe mit einer Gesamt-BRZ
von ca. 13,4 Mio. im Internationalen
Seeschiffsregister (ISR)
(Stand 31. Dezember 2012).
Die Gesamt-BRZ der Schiffe, die zeitweilig
ausgeflaggt wurden, betrug Ende Dezember
2012 ca. 72,7 Mio. In 365 Fällen widerrief
das BSH die Genehmigung zur befristeten
Ausflaggung. In der Regel erfolgte
der Widerruf auf Antrag des Eigentümers.
BSH stärkt weiter Schifffahrtsstandort
Deutschland
Das BSH ist die maritime Behörde
Deutschlands. Die Stärkung des Schifffahrtsstandortes
Deutschland und die
Fortentwicklung des maritimen Bündnisses
sind auch ihm ein wichtiges Anliegen. So
engagiert sich das BSH aktiv z. B. in der
Weltschifffahrtsorganisation IMO. Weiter
bewirtschaftete das BSH im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung im Jahr 2012 rund 61
Mio. Euro Schifffahrtsförderung zur Senkung
der Lohnnebenkosten und zur Ausbildungsförderung
in der Seeschifffahrt. In
diesem Zusammenhang bearbeitete das
BSH rund 200 Anträge auf Ausbildungsplatz-
sowie rund 370 auf Lohnnebenkostenförderung.
654 Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt
Bei Ölverschmutzungen durch Tankschiffe
bestehen Entschädigungsregelungen nach
dem internationalen Haftungsübereinkommen
von 1992 und dem Fondsübereinkommen
von 1992. Für Tankschiffe ist eine
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben,
den Versicherungsnachweis müssen die
Eigentümer durch eine Ölhaftungsbescheinigung
des BSH erbringen. Nach dem
internationalen Bunkeröl-Übereinkommen
besteht eine entsprechende Haftung auch
für andere Schiffe bei Ölverschmutzungen
durch austretendes Bunkeröl. 2012 hat
das BSH 654 Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt. 23 Bescheinigungen davon
stellte es auf Basis des Haftungsübereinkommens
aus, die restlichen 631 Bescheinigungen
nach dem Bunkeröl-Übereinkommen
aus, 478 davon für Schiffe unter
deutscher Flagge.
EU regelt die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Seit 31. Dezember 2012 regelt die EU mit
einer neuen Verordnung (Verordnung [EG]
Nr. 392/2009) die Haftung von Beförderern
für den Tod und Körperverletzungen
von Reisenden auf See sowie für deren
Kabinen- und sonstiges Gepäck. Der
Beförderer muss eine Versicherung oder
sonstige finanzielle Sicherheit abschließen,
um seine Haftung für den Tod oder Körperverletzungen
von Reisenden abzudecken.
Das BSH bestätigt durch eine Personenhaftungsbescheinigung,
dass ein ausreichender
Versicherungsschutz vorliegt.
2012 stellte das BSH 32 Personenhaftungsbescheinigungen
aus, von denen
12 für ein Schiff unter deutscher Flagge
waren. Deutschland war damit das einzige
Land, das fristgerecht zum 31. Dezember
2012 Personenhaftungsbescheinigungen
ausstellen konnte.