46 „Wir erfahren immer Meer“ - die Seeschifffahrt
wurden 448 Schiffe mit einer Gesamtbrut-
toraumzahl (BRZ) von ca. 13,7 Mio. unter
deutscher Flagge betrieben. Davon be
fanden sich 306 Schiffe mit einer Gesamt-
BRZ von ca. 13,4 Mio. im Internationalen
Seeschiffsregister (ISR)
(Stand 31. Dezember 2012).
Die Gesamt-BRZ der Schiffe, die zeitweilig
ausgeflaggt wurden, betrug Ende Dezem
ber 2012 ca. 72,7 Mio. In 365 Fällen wider
rief das BSH die Genehmigung zur befris
teten Ausflaggung. In der Regel erfolgte
der Widerruf auf Antrag des Eigentümers.
BSH stärkt weiter Schifffahrtsstandort
Deutschland
Das BSH ist die maritime Behörde
Deutschlands. Die Stärkung des Schiff
fahrtsstandortes Deutschland und die
Fortentwicklung des maritimen Bündnisses
sind auch ihm ein wichtiges Anliegen. So
engagiert sich das BSH aktiv z. B. in der
Weltschifffahrtsorganisation IMO. Weiter
bewirtschaftete das BSH im Auftrag des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung im Jahr 2012 rund 61
Mio. Euro Schifffahrtsförderung zur Sen
kung der Lohnnebenkosten und zur Aus
bildungsförderung in der Seeschifffahrt. In
diesem Zusammenhang bearbeitete das
BSH rund 200 Anträge auf Ausbildungs
platz- sowie rund 370 auf Lohnnebenkos
tenförderung.
654 Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt
Bei Ölverschmutzungen durch Tankschiffe
bestehen Entschädigungsregelungen nach
dem internationalen Haftungsübereinkom
men von 1992 und dem Fondsüberein
kommen von 1992. Für Tankschiffe ist eine
Haftpflichtversicherung vorgeschrieben,
den Versicherungsnachweis müssen die
Eigentümer durch eine Ölhaftungsbeschei
nigung des BSH erbringen. Nach dem
internationalen Bunkeröl-Übereinkommen
besteht eine entsprechende Haftung auch
für andere Schiffe bei Ölverschmutzungen
durch austretendes Bunkeröl. 2012 hat
das BSH 654 Ölhaftungsbescheinigungen
ausgestellt. 23 Bescheinigungen davon
stellte es auf Basis des Haftungsüberein
kommens aus, die restlichen 631 Beschei
nigungen nach dem Bunkeröl-Überein
kommen aus, 478 davon für Schiffe unter
deutscher Flagge.
EU regelt die Unfallhaftung von
Beförderern von Reisenden auf See
Seit 31. Dezember 2012 regelt die EU mit
einer neuen Verordnung (Verordnung [EG]
Nr. 392/2009) die Haftung von Beförde
rern für den Tod und Körperverletzungen
von Reisenden auf See sowie für deren
Kabinen- und sonstiges Gepäck. Der
Beförderer muss eine Versicherung oder
sonstige finanzielle Sicherheit abschließen,
um seine Haftung für den Tod oder Körper
verletzungen von Reisenden abzudecken.
Das BSH bestätigt durch eine Personen
haftungsbescheinigung, dass ein ausrei
chender Versicherungsschutz vorliegt.
2012 stellte das BSH 32 Personenhaf
tungsbescheinigungen aus, von denen
12 für ein Schiff unter deutscher Flagge
waren. Deutschland war damit das einzige
Land, das fristgerecht zum 31. Dezember
2012 Personenhaftungsbescheinigungen
ausstellen konnte.