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Volltext: Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

,Wir verstehen immer Meer“ - die Meereskunde 39 
Darüber hinaus erhält der Plan Darstellun 
gen zu einer Vermaschung des Netzes. Mit 
der Vermaschung wird sichergestellt, dass 
bei Ausfall einzelner Trassen das Netz 
werk weiter funktioniert. Der Plan enthält 
daneben Trassen für Stromkabel, die den 
internationalen Stromaustausch ermögli 
chen. 
Er legt die Fläche für insgesamt ca. 
2 000 km Seekabel für Hochspannungs- 
Glelchstrom-Übertragung (HGÜ) In der 
AWZ fest. Sie sollen bis 2022 knapp 
12 GW Strom von den installierten Wind 
energieanlagen auf See bis an die nord 
deutsche Küste transportieren. Bis 2030 
sieht der Plan insgesamt 25 Konverterstati 
onen sowie ca. 3 000 km Hochspannungs 
gleichstromkabel vor. 
Der Plan koordiniert die Netzinfrastruktur 
zur Anbindung der Offshore Windparks 
in der AWZ in der Nordsee. Er legt damit 
eine vorausschauende und abgestimmte 
Gesamtplanung vor, die für alle Beteilig 
ten Planungs- und Investitionssicherheit 
schafft. Er enthält Regelvorgaben zum 
Einsatz der Hochspannungs-Glelchstrom- 
Übertragung und Grundsätze für eine 
umweit- und raumverträgliche Umsetzung. 
Eine vorläufige strategische Umweltprü 
fung zeigte, dass die geordnete koordi 
nierte Gesamtplanung die Eingriffe In die 
Meeresumwelt minimiert. 
Am 31. Januar 2012 trat die geänderte 
Seeanlagenverordnung in Kraft. Sie ver 
einfacht das Verfahren zur Zulassung von 
Windenergieanlagen. Das neue Verfahren 
sieht vor, dass die Genehmigung nur dann 
nicht erteilt wird, wenn Versagensgründe 
wie Beeinträchtigung der Sicherheit und 
Leichtigkeit des Verkehrs, Beeinträchti 
gung der Landes- und Bündnisverteidi 
gung und Gefährdung der Meeresumwelt 
einschließlich des Vogelzugs vorliegen. 
Belange wie Fischerei, Tourismus, Roh 
stoffgewinne und andere müssen abgewo 
gen werden. 
Die geänderte Seeanlagenverordnung gibt 
dem BSH umfassende Steuerungsmög
	        
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