,Wir verstehen immer Meer“ - die Meereskunde 39
Darüber hinaus erhält der Plan Darstellun
gen zu einer Vermaschung des Netzes. Mit
der Vermaschung wird sichergestellt, dass
bei Ausfall einzelner Trassen das Netz
werk weiter funktioniert. Der Plan enthält
daneben Trassen für Stromkabel, die den
internationalen Stromaustausch ermögli
chen.
Er legt die Fläche für insgesamt ca.
2 000 km Seekabel für Hochspannungs-
Glelchstrom-Übertragung (HGÜ) In der
AWZ fest. Sie sollen bis 2022 knapp
12 GW Strom von den installierten Wind
energieanlagen auf See bis an die nord
deutsche Küste transportieren. Bis 2030
sieht der Plan insgesamt 25 Konverterstati
onen sowie ca. 3 000 km Hochspannungs
gleichstromkabel vor.
Der Plan koordiniert die Netzinfrastruktur
zur Anbindung der Offshore Windparks
in der AWZ in der Nordsee. Er legt damit
eine vorausschauende und abgestimmte
Gesamtplanung vor, die für alle Beteilig
ten Planungs- und Investitionssicherheit
schafft. Er enthält Regelvorgaben zum
Einsatz der Hochspannungs-Glelchstrom-
Übertragung und Grundsätze für eine
umweit- und raumverträgliche Umsetzung.
Eine vorläufige strategische Umweltprü
fung zeigte, dass die geordnete koordi
nierte Gesamtplanung die Eingriffe In die
Meeresumwelt minimiert.
Am 31. Januar 2012 trat die geänderte
Seeanlagenverordnung in Kraft. Sie ver
einfacht das Verfahren zur Zulassung von
Windenergieanlagen. Das neue Verfahren
sieht vor, dass die Genehmigung nur dann
nicht erteilt wird, wenn Versagensgründe
wie Beeinträchtigung der Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs, Beeinträchti
gung der Landes- und Bündnisverteidi
gung und Gefährdung der Meeresumwelt
einschließlich des Vogelzugs vorliegen.
Belange wie Fischerei, Tourismus, Roh
stoffgewinne und andere müssen abgewo
gen werden.
Die geänderte Seeanlagenverordnung gibt
dem BSH umfassende Steuerungsmög