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Full text : Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

20  Sicherheit  in  der  Seeschifffahrt  -  das  Jahr  2012

technische  Einrichtungen  an  Bord  vorgeschrieben. ­
  Außerdem  sind  alle  wichtigen
Betriebsvorgänge  an  Bord,  insbesondere
über  Behandlung  und  Verbleib  von  Separationsrückständen ­
  und  ölhaltigem  Bilgenwasser, ­
  In  einem  Öltagebuch  aufzuzeichnen. ­
  Das  Öltagebuch  dokumentiert  zudem
Betriebsvorgänge  mit  Treibstoff  an  Bord.
MARPOL  Anlage  II
Die  Anlage  II  betrifft  den  Transport  von
schädlichen  flüssigen  Stoffen,  die  als
Massengut  befördert  werden.  Besonders
betroffen  sind  Ladungsrückstände  aus
Chemikalientankern.  Auch  die  Vorschriften
dieser  Anlage  gehen  von  einem  grundsätzlichen ­
  Elnleitverbot  aus.  In  einem  Ladungstagebuch ­
  sind  alle  wichtigen,  In  Bezug  auf
einen  schädlichen  Stoff  an  Bord  stattfindenden, ­
  Vorgänge  einzutragen.
MARPOL  Anlage  IV
Die  Anlage  IV  regelt  die  Verhütung  bzw.
Einschränkung  von  Verschmutzungen  des
Meeres  durch  Schiffsabwasser.  Ausnahmen ­

  gelten,  wenn  das  Schiff  über  eine
Anlage  zur  Behandlung  oder  Aufbereitung
von  Abwasser  verfügt,  oder  wenn  die  Einleitung ­
  aus  einem  Abwasser-Sammeltank
In  einer  Entfernung  von  mehr  als  12  sm
vom  nächstgelegenen  Land  erfolgt.  Die
Einleitregeln  gelten  Im  Ostseegebiet  auch
für  deutsche  Sportboote.  Die  Ostsee  ist
bereits  als  Abwassersondergebiet  ausgewiesen. ­
  Dies  bedeutet,  dass  zukünftig ­
  grundsätzlich  keine  Abwässer  mehr
eingeleitet  werden  dürfen.  Dies  gilt  sowohl
für  Berufs-  wie  für  Sportschifffahrt.  Statistisch ­
  sind  rund  eine  Million  Menschen
weltweit  täglich  In  der  Berufsschifffahrt  und
auf  Kreuzfahrtschiffen  unterwegs,  deren
Müll  und  Abwässerzu  entsorgen  sind.
Diese  Zahl  erfasst  nicht  die  küstennahen
Inselfahrten  und  die  Sportschifffahrt,  die  in
Deutschland  rund  zwei  Millionen  Skipper
ausüben.
MARPOL  Anlage  V
Die  Anlage  V  betrifft  Verschmutzungen
durch  Schiffsmüll.  Die  Voraussetzungen
            
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