Sicherheit in der Seeschifffahrt - das Jahr 2012 19
gation tragen nicht nur zur Sicherheit in der
Seeschifffahrt bei. Sie helfen z. B. auch,
Routen so zu planen, dass der Treibstoff
verbrauch und damit die Abgasemissionen
spürbar reduziert werden können. Die
Schifffahrt ist ein sehr effizienter Verkehrs
träger. Gleichwohl gibt es noch Verbesse
rungsbedarf. So führen die Emissionen,
besonders beim Einsatz von Schweröl,
zu Belastung und Verschmutzung der
Umwelt. Verbote umweltschädigender
Entsorgung von Öl, Abwasser und Abfall,
das Verbot giftiger Schiffsanstriche, die
Reduktion von Schadstoffemissionen aus
Schiffsmotoren, Ballastwassermanage
ment zur Verhinderung der Einführung ge
bietsfremder Lebewesen und nicht zuletzt
die Vermeidung von Unterwasserlärm sind
Maßnahmen, die den Schiffsbetrieb stetig
umweltfreundlicher machen sollen und
international vorangebracht werden.
MARPOL
Schon 1973 beschloss die IMO das Inter
nationale Übereinkommen zur Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe
(MARPOL), das 1982 in ersten Teilen
in Kraft trat. Die Vertragsparteien des
Übereinkommens verpflichteten sich, die
Vorschriften zum Meeresumweltschutz auf
die Schiffe anzuwenden, die unter ihrer
Hoheitsgewalt betrieben wurden. Sie über
trugen die Inhalte des Übereinkommens
in nationales Recht; in Deutschland trat es
1983 in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist
die Reduzierung des Eintrags von Schad
stoffen durch Schiffe in das Meer. Die Vor
schriften des MARPOL-Übereinkommens
greifen bereits beim Bau der Schiffe. Sie
verlangen präventive Schutzmaßnahmen
zum Beispiel für die Reduzierung der
Mengen an Schadstoffen, die im Fall einer
Kollision in das Meer austreten können.
Reeder müssen Schiffsneubauten vor In
dienststellung mit vorgeschriebenen Anla
gen zum Meeresumweltschutz ausrüsten.
Das Übereinkommen regelt detailliert den
Umgang mit potenziellen Schadstoffen.
In mittlerweile sechs Anlagen regelt es
den Umgang der Schiffsbesatzung mit
beispielsweise Ölrückständen aus Maschi
nenraum und Ladetanks, Chemikalien oder
Müll. Das BSH als Verwaltungsbehörde
ist für die Verfolgung von Ordnungswidrig
keiten im Rahmen der Anlagen I, II, IV, V
und VI dieser internationalen Vereinbarung
zuständig. 2012 führten die Wasserschutz
polizeien der Länder rund 14 000 Kontrol
len durch und stellten insgesamt rund
2 400 Verstöße fest. Etwa 100 der festge
stellten Verstöße wurden durch das BSH
mit einem Ordnungswidrigkeitenbescheid
geahndet. Das positive Bild der Vorjahre
bei der Einhaltung der Umweltschutzanfor
derungen durch die Seeschifffahrt verfes
tigte sich weiter.
Ölbekämpfungsschiff
„Neuwerk“ im Einsatz
MARPOL Anlage I
Anlage I regelt neben baulichen Vorschrif
ten, unter welchen engen Voraussetzun
gen Öl ins Meer eingeleitet werden darf.
Um die Beachtung der Elnleitbestlmmun-
gen sicherzustellen, sind entsprechende