accessibility__skip_menu__jump_to_main

Full text: Jahresbericht 2012 - Sicherheit in der Seeschifffahrt

Sicherheit in der Seeschifffahrt - das Jahr 2012 19 
gation tragen nicht nur zur Sicherheit in der 
Seeschifffahrt bei. Sie helfen z. B. auch, 
Routen so zu planen, dass der Treibstoff 
verbrauch und damit die Abgasemissionen 
spürbar reduziert werden können. Die 
Schifffahrt ist ein sehr effizienter Verkehrs 
träger. Gleichwohl gibt es noch Verbesse 
rungsbedarf. So führen die Emissionen, 
besonders beim Einsatz von Schweröl, 
zu Belastung und Verschmutzung der 
Umwelt. Verbote umweltschädigender 
Entsorgung von Öl, Abwasser und Abfall, 
das Verbot giftiger Schiffsanstriche, die 
Reduktion von Schadstoffemissionen aus 
Schiffsmotoren, Ballastwassermanage 
ment zur Verhinderung der Einführung ge 
bietsfremder Lebewesen und nicht zuletzt 
die Vermeidung von Unterwasserlärm sind 
Maßnahmen, die den Schiffsbetrieb stetig 
umweltfreundlicher machen sollen und 
international vorangebracht werden. 
MARPOL 
Schon 1973 beschloss die IMO das Inter 
nationale Übereinkommen zur Verhütung 
der Meeresverschmutzung durch Schiffe 
(MARPOL), das 1982 in ersten Teilen 
in Kraft trat. Die Vertragsparteien des 
Übereinkommens verpflichteten sich, die 
Vorschriften zum Meeresumweltschutz auf 
die Schiffe anzuwenden, die unter ihrer 
Hoheitsgewalt betrieben wurden. Sie über 
trugen die Inhalte des Übereinkommens 
in nationales Recht; in Deutschland trat es 
1983 in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist 
die Reduzierung des Eintrags von Schad 
stoffen durch Schiffe in das Meer. Die Vor 
schriften des MARPOL-Übereinkommens 
greifen bereits beim Bau der Schiffe. Sie 
verlangen präventive Schutzmaßnahmen 
zum Beispiel für die Reduzierung der 
Mengen an Schadstoffen, die im Fall einer 
Kollision in das Meer austreten können. 
Reeder müssen Schiffsneubauten vor In 
dienststellung mit vorgeschriebenen Anla 
gen zum Meeresumweltschutz ausrüsten. 
Das Übereinkommen regelt detailliert den 
Umgang mit potenziellen Schadstoffen. 
In mittlerweile sechs Anlagen regelt es 
den Umgang der Schiffsbesatzung mit 
beispielsweise Ölrückständen aus Maschi 
nenraum und Ladetanks, Chemikalien oder 
Müll. Das BSH als Verwaltungsbehörde 
ist für die Verfolgung von Ordnungswidrig 
keiten im Rahmen der Anlagen I, II, IV, V 
und VI dieser internationalen Vereinbarung 
zuständig. 2012 führten die Wasserschutz 
polizeien der Länder rund 14 000 Kontrol 
len durch und stellten insgesamt rund 
2 400 Verstöße fest. Etwa 100 der festge 
stellten Verstöße wurden durch das BSH 
mit einem Ordnungswidrigkeitenbescheid 
geahndet. Das positive Bild der Vorjahre 
bei der Einhaltung der Umweltschutzanfor 
derungen durch die Seeschifffahrt verfes 
tigte sich weiter. 
Ölbekämpfungsschiff 
„Neuwerk“ im Einsatz 
MARPOL Anlage I 
Anlage I regelt neben baulichen Vorschrif 
ten, unter welchen engen Voraussetzun 
gen Öl ins Meer eingeleitet werden darf. 
Um die Beachtung der Elnleitbestlmmun- 
gen sicherzustellen, sind entsprechende
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.