6.1 Allgemeine Bemerkungen
Klassifikationsmerkmal zur Detektion von Unterwasservegetation. Jedoch liegt der Schwerpunkt der
Sensorhersteller momentan darauf, ein Klassifikationsverfahren basierend auf der Fusion von Laser
und Multispektraldaten zu entwickeln, um die Erkennung von Unterwasservegetation und
Unterwasserobjekten zu verbessern. Mit einer baldigen Umsetzung ist daher zu rechnen. Bei den
meisten Sensoren ist im Gehäuse bereits eine Kamera integriert, so dass kein nennenswerter
zusätzlicher Aufwand betrieben werden muss, um Bilder zu erhalten. In der Ausschreibung ist darauf
hinzuweisen, dass die Bilder zeitgleich zu erfassen sind. Sollten keine Orthophotos gewünscht
werden, ist es zusätzlich zur Feldbuchführung empfehlenswert, in der Ausschreibung zumindest die
Dokumentation des Wellengangs während der Messung mit einer Flandkamera oder über eine
Videoaufnahme inklusive Orts- und Zeitangabe zu fordern.
Als Zeitpunkt der Datenlieferung wurde festgelegt, dass die Rohdaten sowie die georeferenzierten,
unplausibilisierten Laserdaten spätestens 14 Tage nach der Befliegung dem Auftraggeber bereit
gestellt werden sollten. Die fertig ausgewerteten und plausibilisierten ALS Daten wurden spätestens
60 Kalendertage nach dem letzten Flugtag gefordert. Es hat sich heraus gestellt, dass insbesondere
die zweite Frist für viele Firmen eine Herausforderung darstellt und dementsprechend zu kurz sein
könnte, um qualitativ hochwertige Ergebnisse (speziell bei der großteils noch manuellen und daher
zeitintensiven Klassifikation) zu erhalten.
In einem Abschlussbericht zur Befliegung hat der Auftragnehmer die einzelnen Schritte der
Durchführung zu dokumentieren. Dies beginnt bei der Kalibrierung der Sensoren bzw. dem
Nachweis, dass die geforderten Genauigkeiten beim Kalibrierflug eingehalten wurden. Danach folgt
die Beschreibung der Befliegung selbst inklusiver der Flugkonfigurationsparameter und aller
wesentlichen Umweltbedingungen wie Wetter, Wellengang usw. Die zusätzliche Forderung nach den
Flugprotokollen hat sich bewährt. Abschließend sollte die Vorgehensweise bei der Datenaufbereitung
und -prozessierung ausführlich erläutert werden. Der Bericht wurde bei den Ausschreibungen im
Projekt spätestens 60 Kalendertage nach dem letzten Flugtag als digitale Version gefordert.
Bei der Rechnungserstellung hat sich gezeigt, dass eine gestaffelt Bezahlung sinnvoll ist. So wurden
50% der Gesamtsumme bei Übergabe der Rohdaten und der georeferenzierten, unplausibilisierten
Laserdaten gezahlt, 30% der Gesamtsumme waren bei Übergabe der plausibilisierten und fertig
ausgewerteten Daten fällig und die Zahlung der verbleibenden 20 % der Gesamtsumme erfolgte nach
der Übergabe des Abschlussberichtes und der Kontrolle der ausgewerteten Daten nach einer Frist
von 30 Tagen durch den Auftraggeber.
6.1.2 Wesentliche Punkte, die vom Auftragnehmer festgelegt werden sollten
Die Flughöhe muss in der Ausschreibung nicht festgelegt werden, da der Auftragnehmer
entsprechend seiner Erfahrung die optimale Höhe wählt. Die diesbezüglichen Tests während der
ersten Messkampagne 2012 haben gezeigt, dass der Vorschlag einer abweichenden Flughöhe keine
Qualitätsverbesserung der Ergebnisse erzielt bzw. nicht wirtschaftlich ist. Während die geforderte
Punktdichte und Eindringtiefe die Höhe nach oben einschränken, wird sie nach unten im
Wesentlichen durch die Mindesthöhe zur Gewährleistung der Augensicherheit des Lasers begrenzt,
auf die in Abschnitt 6.1.3 näher eingegangen wird. Als geeignete Flughöhen für die aktuellen
Sensoren von AHAB haben sich 400 bis 500 m erwiesen. Beim VQ-820-G ist die Augensicherheit mit
der gegebenen Konfiguration hingegen erst ab 600 m sichergestellt.
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