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Full text: Jahresbericht 1980

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35. Jahresber. Dt. Hydrogr. Inst. 1980 
Darüber hinaus Wurden mehrere Baumusterprüfungen unterbrochen, 
um den Herstellern Gelegenheit zu geben, festgesteilte Mängel 
zu beheben. 
Die Schutzabstände zum Magnetkompaß wurden für 89 Geräte ermit 
telt und 4 Beratungen zur Verringerung von Schutzabständen durch 
geführt . 
Das DHI entnahm regelmäßig Stichproben von baumustergeprüften 
und zugelassenen nautischen Anlagen, Geräten und Instrumenten 
bei den Herstellern und überprüfte sie auf ihre Übereinstimmung 
mit dem zugelassenen Baumuster. 
Genehmigt wurden 140 Aufstellungen von Magnetkompassen, 162 An 
bringungen von Positionslaternen und Schallsignalanlagen und 
659 Aufstellungen von, Ortungsfunkanlagen. 
Das DHI gab Gutachten über Anbringung von Positionslaternen, 
licht- und farbmeßtechnische Vermessungen von Positionslaternen, 
Anbringung von SchallSignalanlagen, Aufstellung von Ortungsfunk 
anlagen heraus, erstellte Lichtstärkeverteilungskurven von Po 
sitionslaternen der See- und Binnenschiffahrt und überprüfte vor 
handene Kurven. 
Ferner wurden 520 Magnet-Regel- und Steuerkompasse reguliert und 
eine Peileinrichtung ausgerichtet. 
Einzelprüfungen erfolgten an: 
279 Magnetkompassen, 174 Winkelmeßinstrumenten, 27 Barometern 
und Barographen, 228 Thermometern und 33 Schiffschronometern. 
Prüfungen vor Verwendung an Bord an: 
72 Kreiselkompaßanlagen, 117 Selbststeueranlagen, 5 Fahrtmeßan 
lagen, 82 Echolotanlagen, 359 Radaranlagen, 155 Peilfunkanlagen 
und 100 Decca-Anlagen. 
Die Aufstellung oder die Anbringung von nautischen Anlagen und 
Geräten wurde auf 1149 Schiffen überwacht. Ferner wurde an einer 
IMCO-Empfehlung über Leistungsanforderungen an Wendeanzeiger für 
Schiffe über 100 000 BRT mitgearbeitet. Auf mehreren Schiffen 
begutachtete das DHI Echolotanlagen und erteilte Ausnahmegeneh 
migungen. 
Bei der Genehmigung der Aufstellung der Peilrahmen für Peilfunk 
anlagen und Kleinpeiler für Zielfahrt wurde wiederum insbeson 
dere die Zielfahrtfähigkeit der Seeschiffe auf der Sprechfunk 
notfrequenz 2182 kHz angestrebt. Dies ist um so vordringlicher, 
als der Internationale Schi ffssicherheitsvertrag von 1974 (So 
las '74)*) die Zielfahrtfähigkeit auf der Frequenz 2182 kHz für 
Schiffe mit mehr als 1600 BRT vorschreibt. 
Auch in diesem Jahr Wurden wieder Seeschiffe mit Peilanlagen für 
*) Safety of life at sea
	        
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