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Full text : Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen  für  Offshore-Windparks

5.4.2.4  Kreuzungen
Kreuzungen  von  Drehstrom-Seekabelsystemen  zur  Verbindung  der  Konverterplattform
mit  dem  Umspannwerk  sollen  sowohl  untereinander  als  auch  mit  anderen  bestehenden
Rohrleitungen  und  geplanten  oder  im  Rahmen  dieses  Plans  festgelegten  Seekabeln  so
weit  wie  möglich  vermieden  werden.  Wenn  Kreuzungen  nicht  vermieden  werden  können
sind  diese  nach  dem  jeweiligen  Stand  der  Technik  und  möglichst  rechtwinklig
auszuführen.
Für  den  Fall,  dass  das  nicht  zu  vermeidende  Kreuzungsbauwerk  nicht  rechtwinklig
ausgeführt  werden  kann,  sollte  der  Kreuzungswinkel  45°  nicht  unterschreiten  sowie
zwischen  den  erforderlich  werdenden  Wendepunkten  ein  Abstand  von  mindestens  250  m
vorgesehen  werden.
Wegen  der  Begründung  wird  auf  die  Begründung  des  Grundsatzes  5.3.2.6  verwiesen.
Ergänzend  wird  festgelegt,  dass  grundsätzlich  eine  kreuzungsfreie  Trassenführung  zwischen
Umspannwerk  und  Konverter  vorzusehen  und  die  parkinterne  Verkabelung  in  den  Offshore-Windparks
  entsprechend  auszulegen  ist.
5.4.2.5  Begrenzung  der  Länge  des  Drehstrom-Kabelsystems
Die  Kabellänge  zwischen  Konverterplattform  und  Umspannwerk  sollte  möglichst  20  km
nicht  überschreiten.
Die  Längen  der  Drehstrom-Seekabelsysteme  zur  Verbindung  der  Konverterplattform  mit  dem
Umspannwerk  sollen  möglichst  gering  gehalten  werden.  Der  Standort  der  Konverterplattform
beinhaltet  daher  auch  immer  eine  Abwägung  in  Bezug  auf  die  Länge  der  verschiedenen  Kabel.
Dabei  soll  die  Länge  der  Drehstrom-Seekabelsysteme  zur  Verbindung  der  Konverterplattform
mit  dem  Umspannwerk  (Drehstrom-Seekabelsystem)  aufgrund  ihrer  Verluste  und  der  damit
einhergehenden  Erwärmung  des  Bodens  möglichst  minimiert  werden  (vgl.  Planungsgrundsatz
5.3.2.9).  Die  Kabelführung  sollte  auf  kürzestem  Weg  und  möglichst  geradlinig  erfolgen.
Zusätzlich  hat  die  Länge  der  Stromleitungen  zur  Verbindung  der  Konverterplattform  mit  dem
Umspannwerk  direkten  Einfluss  auf  Größe  und  Dimensionierung  der  Umspann-  und
Konverterplattformen,  da  Größe  und  Gewicht  der  erforderlichen  Drosselspulen  mit  der
Kabellänge  steigen.  Die  Verluste  des  Drehstrom-Seekabelsystems  zwischen  Umspannwerk
und  Konverter  werden  minimiert.  Durch  den  Grundsatz  des  Anschlusses  vorrangig  im  eigenen
Cluster  (vgl.  Grundsatz  5.4.2.6)  werden  zudem  Kreuzungen  mit  Drittinfrastrukturen  oder
Schifffahrtswegen  vermieden.
5.4.2.6  Gebot,  Windparks  an  den  Konverter,  der  für  das  Cluster  vorgesehen  ist,
anzuschließen
Mit  den  Drehstrom-Seekabelsystemen  zur  Verbindung  der  Konverterplattform  mit  dem
Umspannwerk  sind  vorrangig  Windparks  des  gleichen  Clusters  anschließen.
Der  Grundsatz  des  Gebotes  des  Anschlusses  vorrangig  im  eigenen  Cluster  dient  im  engeren
Sinne  einer  systematischen  und  koordinierten  Gesamtplanung.  Durch  den  Grundsatz  werden
weitestgehend  Kreuzungen  mit  Drittinfrastrukturen  und  Schifffahrtswegen  vermieden  und  die
Länge  der  Drehstrom-Seekabelsysteme  (vgl.  Planungsgrundsatz  5.4.2.5)  soweit  möglich
reduziert.  Die  Leistung  des  Netzanbindungssystems  ist  bestmöglich  durch  die
anzuschließenden  Windparks  zu  nutzen.
Eine  Abweichung  von  dem  gegenständlichen  Grundsatz  erscheint  im  Einzelfall  allenfalls  dann
sinnvoll  und  möglich,  wenn  die  clusterübergreifende  Anbindung  zur  Gewährleistung  einer
dauerhaft  effizienten  Nutzung  errichteter  Netzanbindungskapazitäten  erforderlich  ist  und  etwaig
auftretende  Nutzungskonflikte  gelöst  werden  können  bzw.  die  Umsetzung  gesetzlicher
Anforderungen  dies  erfordern.  Die  Grundzüge  der  Planung  sollen  bestehen  bleiben.
            
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