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Volltext : Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen  für  Offshore-Windparks

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Generaldirektion  Wasserstraßen  und  Schifffahrt  und  das  BSH  unter  Hinzuziehung  der
Bundesanstalt  für  Wasserbau  (BAW)  als  Gutachter  Ankerzugversuche  auf  drei  für  die  beplanten
Gebiete  in  der  AWZ  der  Nordsee  repräsentativen  Bodentypen  durchgeführt.  Aus  den  in  diesen
Versuchen  gewonnenen  Erkenntnissen  sollten  dann  konkret  Rückschlüsse  zur  notwendigen
Überdeckung  auf  den  im  BFO-N  beplanten  Trassen  gezogen  werden.  Die  Ergebnisse  des
Feldversuchs  wurden  durch  die  BAW  und  Deltares  ausgewertet  und  unter  den  an  den
Versuchen  beteiligten  Akteuren  intensiv  diskutiert.
Die  Ergebnisse  der  Versuche  zeigen,  dass  Anker  in  für  die  beplanten  Kabeltrassen
repräsentativen  Bodentypen  weniger  tief  eindringen  als  bisher  erwartet.  Bei  keinem  der
durchgeführten  Ankerzüge  konnte  ein  Eindringen  der  Versuchsanker  in  den  Meeresboden  von
mehr  als  einem  Meter  festgestellt  werden 12 .  Die  erzielten  Ergebnisse  werden  von  den
beteiligten  Institutionen  als  robust  und  belastbar  angesehen.  Unter  Berücksichtigung  von  im
Verkehrsgebiet  ebenfalls  eingesetzten  Ankern,  die  ein  höheres  Gewicht  und  größere  Abmaße
aufweisen,  als  die  im  Versuch  verwendeten  Anker,  sowie  den  durch  den  Versuchsaufbau
bedingte  Abweichungen  von  realen  Ankermanövern,  sind  Aufschläge  auf  die  gemessenen
Eindringtiefen  zu  berücksichtigen,  um  auf  die  maximal  zu  erwartenden  Eindringtiefen  schließen
zu  können. 13
Unter  Berücksichtigung  der  im  Versuch  gemessenen  Eindringtiefen  sowie  der  zu
berücksichtigenden  Aufschläge  hat  der  zuständige  Netzbetreiber  vorgeschlagen,  zukünftig  für
die  gesamte  AWZ  einschließlich  der  Verkehrstrennungsgebiete  eine  dauerhafte  Überdeckung
von  1,5  m  für  seine  Kabelsysteme  herzustellen.  Die  BAW  empfiehlt  in  Bezug  auf  die  Gefahr
durch  Ankerwurf  ebenfalls  eine  Überdeckung  von  mindestens  1,5  m  als  Richtwert  für  die
Festlegung  von  erforderlichen  Seekabelüberdeckungen.
Auf  Basis  der  Erkenntnisse  des  Ankerzugversuchs  sowie  der  Empfehlung  der  BAW  erachten
das  BSH  sowie  die  zuständigen  Außenstellen  der  GDWS  eine  dauerhafte  Mindestüberdeckung
von  1,5  m  als  geeignete  Grundlage  zur  Festlegung  eines  Planungsgrundsatzes  im  BFO-N
sowie  für  kommende  Genehmigungsentscheidungen.  Nach  Ansicht  des  BSH  werden  mit  dieser
Verlegetiefe  auch  die  Belange  der  Fischerei  sowie  der  Meeresumwelt  grundsätzlich
ausreichend  berücksichtigt.  Die  Einhaltung  des  Planungsgrundsatzes  5.3.2.9  zur
Sedimenterwärmung  ist  im  Einzelverfahren  dennoch  separat  nachzuweisen.
5.3.2.8  Verlegung  außerhalb  der  Natura2000-Gebiete  und  geschützter  Biotopstrukturen
Bei  der  Verlegung  von  Gleichstrom-Seekabelsystemen  sollen  mögliche  Beeinträchtigungen ­
  der  Meeresumwelt  minimiert  werden.  Dazu  sollten  die  Gleichstrom-Seekabelsysteme
  möglichst  außerhalb  von  Natura2000-Gebieten  verlegt  werden.
Bekannte  Vorkommen  geschützter  Biotope  nach  §  30  BNatSchG  oder  entsprechende
Strukturen  sind  möglichst  zu  umgehen.
Die  Vorgaben  des  §  45  WHG  sind  zu  beachten,  die  beste  Umweltpraxis  („best
environmental  practice“)  gemäß  OSPAR-Übereinkommen  sowie  der  jeweilige  Stand  der
Technik  sollen  berücksichtigt  und  im  Einzelverfahren  konkretisiert  werden.
Diese  Festlegung  leitet  sich  aus  dem  Ziel  der  Raumordnung  3.3.1  (7)  und  dem  Grundsatz  der
Raumordnung  3.3.1  (8)  ab,  nach  dem  die  Verlegung  von  Seekabeln  in  sensiblen  Habitaten
sowie  die  nachteiligen  Auswirkungen  auf  die  Meeresumwelt  durch  das  Verlegen,  Betreiben,
Instandhalten  sowie  den  etwaigen  Verbleib  nach  Aufgabe  des  Betriebes  oder  den  Rückbau  zu
vermeiden  sind.

12  Maushake,  C.,  Lambers-Huesmann,  M.  &  P.  Hümbs,  2013:  Untersuchung  des  Eindringverhaltens  von
Schiffsankern  mittels  Ankerzugversuchen.  Bericht  zur  Vermessung  der  Ankereindringtiefe.  Bundesanstalt  für
Wasserbau  im  Auftrag  der  Generaldirektion  Wasserstraßen  und  Schifffahrt  -  Außenstelle  Nordwest.
13  Luger,  D.  &  M.Harkes,  2013:  Anchor  Test  German  Blght.  Test  set-up  and  results.  Deltares  im  Auftrag  der  TenneT
Offshore  GmbH
            
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