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Full text : Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

Anbindungsleitungen  für  Offshore-Windparks

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5.3.2.6  Kreuzungen
Kreuzungen  von  Gleichstrom-Seekabelsystemen  sollen  sowohl  untereinander  als  auch
mit  anderen  bestehenden  Rohrleitungen  und  bestehenden  oder  im  Rahmen  dieses  Plans
festgelegten  Seekabeln  so  weit  wie  möglich  vermieden  werden.  Wenn  Kreuzungen  nicht
vermieden  werden  können  sind  diese  nach  dem  jeweiligen  Stand  der  Technik  und
möglichst  rechtwinklig  auszuführen.
Für  den  Fall,  dass  das  nicht  zu  vermeidende  Kreuzungsbauwerk  nicht  rechtwinklig
ausgeführt  werden  kann,  sollte  der  Kreuzungswinkel  45°  nicht  unterschreiten  sowie
zwischen  den  erforderlich  werdenden  Wendepunkten  ein  Abstand  von  mindestens  250  m
vorgesehen  werden.
Die  Festlegung  leitet  sich  aus  dem  Grundsatz  der  Raumordnung  3.3.1  (7)  ab,  nach  dem
Kreuzungen  von  Seekabeln  sowohl  untereinander  als  auch  mit  anderen  bestehenden  und
geplanten  Rohrleitungen  und  Seekabeln  so  weit  wie  möglich  vermieden  werden  sollen.
In  Übereinstimmung  mit  dem  Grundsatz  der  Parallelführung  sollen  Kreuzungen  sowohl  der
Seekabelsysteme  untereinander  als  auch  mit  bestehenden  Rohrleitungen  und  bestehenden
oder  im  Rahmen  dieses  Planes  festgelegten  Seekabeln  so  weit  wie  möglich  vermieden  werden.
Beim  Bau  von  Kreuzungen  kommt  es  durch  die  Errichtung  des  Kreuzungsbauwerks  zu
Unterbrechung  bei  der  Kabelverlegung,  da  vor  der  Kabelverlegung  erst  das  Kreuzungsbauwerk
errichtet  werden  muss.  Durch  das  Kreuzungsbauwerk  entstehen  Risiken  für  die  bestehende
Infrastruktur,  da  diese  innerhalb  des  Kreuzungsbauwerks  nicht  mehr  -  oder  nur  schwer  -  zu
erreichen  ist.  Dies  führt  wiederum  zu  erhöhtem  Reparaturaufwand,  was  ein  erhöhtes
Verkehrsaufkommen  von  Reparaturschiffen  zur  Folge  hat.  Zudem  wird  bei  jeder  Kreuzung
künstliches  Hartsubstrat  in  den  Boden  eingebracht.  Unter  den  Aspekten  der  Minimierung  des
Eingriffs  in  die  Meeresumwelt  und  der  Wirtschaftlichkeit  sollten  daher  Kreuzungsbauwerke  von
vornherein  soweit  wie  möglich  vermieden  werden.
Wenn  Kreuzungsbauwerke  nicht  vermieden  werden  können,  sollte  die  Kreuzung  nach  dem
jeweiligen  Stand  der  Technik  möglichst  rechtwinklig  ausgeführt  werden.  Ist  dies  nicht  möglich,
sollte  der  Kreuzungswinkel  45°  nicht  unterschreiten.  Durch  diesen  Grundsatz  wird  die  Größe
des  Kreuzungsbauwerks  reduziert.  Innerhalb  des  Kreuzungsbauwerks  werden  die  beiden  sich
kreuzenden  Seekabelsysteme  im  Regelfall  durch  Stahlbetonmatten  voneinander  getrennt.
Diese  reichen  ca.  30  m  zu  jeder  Seite  über  das  zu  kreuzende  Seekabel  hinaus.  Je  enger  der
Kreuzungswinkel  wird,  desto  länger  wird  das  erforderliche  Kreuzungsbauwerk.  Innerhalb  des
Kreuzungsbauwerks  ist  es  aufgrund  dieser  baulichen  Maßnahmen  nicht  möglich,  das  untere
Kabelsystem  zu  reparieren.  Bei  Fehlstellen  im  unteren  Kabel  ist  somit  ggf.  ein  neues
Kreuzungsbauwerk  erforderlich.  Für  Kreuzungen  sind  Kreuzungsverträge  zwischen  den
betroffenen  Parteien  festzulegen.
Zudem  ist  zu  berücksichtigen,  dass  im  Bereich  des  Kreuzungsbauwerks  die  geforderte
Überdeckung  nicht  eingehalten  werden  kann.  Es  ist  damit  zu  rechnen,  dass  bei  einer  Verlegung
des  Kabels  in  1,5  m  Tiefe  bei  einem  Kreuzungsbauwerk  das  obere  Kabelsystem  auf  einer
Länge  von  mind.  100  m  zusätzlich  überdeckt  werden  muss.  Die  ggf.  notwendige  Überdeckung
des  Kreuzungsbauwerks  sollte  mit  inerten  natürlichen  Materialien  erfolgen  und  überfischbar
bleiben.  Zudem  sind  bei  Kreuzungen  die  Biegeradien  des  Seekabels  mit  zu  berücksichtigen,
zwischen  den  Wendepunkten  bei  zu  engen  Biegeradien  ist  ein  Abstand  von  mind.  250  m
erforderlich.
            
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