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Volltext : Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen  für  Offshore-Windparks

Durch  die  Rückbaupflicht  können  langfristige  Optionen  der  Flächennutzung  offen  gehalten
werden,  da  Nachnutzungen  erleichtert  werden  und  somit  ein  Beitrag  zur  Nachhaltigkeit  geleistet
werden  kann.  Überdies  dient  sie  dem  Schutz  der  Meeresumwelt.  Die  genauen  Festlegungen
zum  Rückbau  bleiben  dem  Einzelverfahren  Vorbehalten,  um  die  Anforderungen  u.  a.  an  den
entsprechenden  Standort  anzupassen.
5.2.3  Räumliche  Festlegungen
Bei  der  Fortschreibung  des  BFO-N  wurden  die  bereits  genehmigten  bzw.  gebauten
Konverterplattformen  des  ÜNB  berücksichtigt.  Dies  sind  in  Cluster  2  die  Konverterplattform
„DolWin  alpha“  mit  800  MW  (im  Probebetrieb)  sowie  das  Umspannwerk  des  Windparks  „alpha
ventus“  mit  60  MW  (Drehstrom-Seekabelsystem  im  Probebetrieb).  In  Cluster  3  wurde  die
Konverterplattform  „DolWin  beta“  planfestgestellt.  In  Cluster  4  sind  die  Konverterplattformen
„HelWin  alpha“  (576  MW)  und  „HelWin  beta“  (690  MW)  erreichtet  und  befinden  sich  derzeit  im
Probebetrieb  bzw.  in  der  Inbetriebnahmephase.  In  Cluster  5  wurde  die  Plattform  „SylWin  alpha“
mit  864  MW  genehmigt  und  befindet  sich  ebenfalls  im  Probebetrieb.  In  Cluster  6  bestehen
Genehmigungen  für  „BorWin  alpha“  (400  MW,  im  Probebetrieb)  und  „BorWin  beta“  (800  MW,  im
Probebetrieb).
Aufgrund  vorliegender  unbedingter  Netzanschlusszusagen  und  daraufhin  getätigter
Investitionen  des  Netzbetreibers  wurde  der  vom  ÜNB  geplante  Konverterstandort  in  Cluster  8
(„BorWin  gamma“)  übernommen.
Darüber  hinaus  werden  in  diesem  Plan  17  weitere  Plattformen  vorgesehen.  Diese  sind  überwiegend ­
  so  angeordnet,  dass  z.  B.  durch  die  Lage  an  Schifffahrtsrouten  bzw.  Natura2000-Gebieten
  eine  Seite  der  Plattform  nicht  verbaut  werden  kann,  um  die  Erreichbarkeit  mittels
Schiff  und  Helikopter  sicherzustellen.  Die  Plattformstandorte  sind  so  geplant,  dass  sie  sich  in
die  Windparkplanungen  integrieren  und  nicht  als  mögliche  exponierte  Hindernisse  ggf.  höheren
Risiken  ausgesetzt  werden.  Die  einzigen  nicht  an  einer  Schifffahrtsroute  oder  einem
Natura2000-Gebiet  liegenden  Plattformen  befinden  sich  in  Cluster  12.  Hier  liegen  die
Plattformen  in  nord-südlicher  Ausrichtung  mittig  im  Cluster  westlich  neben  dem  bereits
bestehenden  grenzüberschreitenden  Seekabelsystem  „NorNed“.  Dementsprechend  sind  für
diesen  Standort  Korridore  für  den  Schiffs-  und  Flugverkehr  vorzusehen.  An  der  Mehrzahl  der
Standorte  werden  zwei  Plattformen  in  unmittelbarer  Nachbarschaft  zueinander  (vgl.  Kapitel
5.2.1.5)  vorgesehen.  Hiervon  wird  insbesondere  in  den  Clustern  abgewichen,  in  denen  nur  eine
Plattform  erforderlich  ist  (Cluster  1,  8,  10).  In  Cluster  6  wird  die  dritte  erforderliche  Plattform
alleinstehend  etwa  6  km  südlich  der  Plattformstandorte  von  „BorWin  alpha“  und  „BorWin  beta“
vorgesehen.  In  Cluster  3  werden  entsprechend  der  bisherigen  Planungen  des  ÜNB  drei
Plattformen  nebeneinander  geplant.  Aufgrund  der  Ausrichtung  der  Einrichtungen  auf  der  ersten
Plattform  „DolWin  beta“  müssen  in  diesem  Cluster  alle  weiteren  Plattformen  westlich  der
bisherigen  Plattform  geplant  werden.
In  Cluster  1  wurde  im  Rahmen  von  Clustergesprächen  ein  vom  BFO-N  2012  abweichender
Standort  für  die  Konverterplattform  festgelegt.  Dieser  befindet  sich  im  nördlichen  Bereich  des
Clusters  westlich  der  nordwestlichen  Ecke  des  genehmigten  Windparks  und  wurde  in  diesen
BFO-N  übernommen.
            
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