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Volltext : Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen  für  Offshore-Windparks

eine  Verbindung  der  Anbindungsleitungen  durch  Drehstrom-  oder  durch  Gleichstromsysteme  in
Frage.  Derzeit  kann  für  die  Verbindungen  jedoch  nur  die  Drehstromtechnologie  eingesetzt
werden.  Die  notwendigen  Komponenten  zur  Gleichstromverbindung  untereinander,  stehen  noch
nicht  zur  Verfügung.
Soweit  möglich  sollen  bei  der  Auslegung  der  Konverterplattformen  die  Voraussetzungen  für
Verbindungen  der  Anbindungsleitungen  untereinander  vor  allem  mit  Drehstrom-  aber  auch
bereits  mit  Gleichstromtechnik  geschaffen  werden.  Konkret  sollen  Verbindungen  untereinander
mit  Drehstrom  z.  B.  durch  die  Verwendung  der  einheitlichen  Spannungsebene  von  155  kV  und
durch  die  Vorhaltung  einer  Mindestanzahl  von  Schaltfeldern  Verbindungen  untereinander
vorbereitet  werden.
Mittelfristig  ist  jedoch  auch  mit  der  Verfügbarkeit  der  für  Gleichstromverbindungen
untereinander  notwendigen  Komponenten  zu  rechnen.  Die  Ausführung  von  Verbindungen
untereinander  in  Gleichstromtechnik  hat,  aufgrund  der  geringeren  Leitungsverluste  und  da
keine  Blindleistungskompensation  notwendig  wird,  insbesondere  auf  längeren
Verbindungsstrecken  Vorteile  gegenüber  der  Drehstromübertragung.  Die  Gleichstromtechnik  ist
daher  für  Verbindungen  untereinander  mit  einer  Länge  von  über  20  km  voraussichtlich
vorzuziehen.  Deshalb  soll  bereits  im  Rahmen  dieses  Plans  die  Schaffung  von  Voraussetzungen
für  eine  Verbindung  der  Anbindungsleitungen  durch  Gleichstromseekabel  berücksichtigt
werden,  beispielsweise  durch  einheitliche  Übertragungsspannungen  der  Gleichstromsysteme
von  +/-  320  kV.
Die  Verbindung  von  Anbindungsleitungen  untereinander,  vor  allem  auch  die  Möglichkeiten,  die
die  Gleichspannungsübertragung  in  Zukunft  verspricht,  sollen  im  Rahmen  der  Fortschreibung
des  Plans  ggf.  durch  ein  Gutachten  eingehender  betrachtet  und  konkretisiert  werden.  Die
Entscheidung  „ob“  und  „wann“  eine  Verbindung  untereinander  umgesetzt  wird,  wird  im  Einzelfall
im  Rahmen  eines  der  BNetzA  von  den  Netzbetreibern  vorzulegenden
Schadensminderungskonzepts  festgelegt  -  der  BFO-N  soll  die  Voraussetzungen  für  diese
Verbindungen  schaffen.
5.2.2  Planungsgrundsätze
Zusammenfassung
•  Erreichbar  mit  Helikoptern  und  Schiffen
•  Flächenbedarf  von  100  x  200  m  sowie  zusätzlich  Manövrierraum
•  Länge  des  Drehstrom-Kabelsystems  zur  Anbindung  der  Umspannwerke  nicht  länger  als
20  km
•  Sicherheit  des  Verkehrs  darf  nicht  beeinträchtigt  werden  (500  m  Abstand  zu  Vorrangund
  Vorbehaltsgebieten  Schifffahrt)
•  Berücksichtigung  aller  bestehenden  und  genehmigten  Nutzungen,  Abstand  500  m
•  Errichtung  in  Natura2000-Gebieten  /  geschützten  Biotopen  unzulässig,  außerhalb  nur
mit  wirksamen  Schallminderungsmaßnahmen
•  Berücksichtigung  von  Kulturgütern  und  Fundstellen  von  Kampfmitteln
•  Rückbaupflicht

5.2.2.1  Erreichbarkeit  mit  Helikoptern  und  Schiffen
Konverterplattformen  sind  so  zu  planen,  dass  sie  verlässlich  mit  Helikoptern  und
Schiffen  zu  erreichen  sind.
Die  Konverterplattformen  sind  wichtiger  Bestandteil  des  öffentlichen  Netzes  und  damit  der
Energieversorgung.  Hier  wird  die  in  den  Offshore-Windparks  erzeugte  Energie  gebündelt  und  in
Gleichstrom  umgerichtet.  Da  diese  Plattformen  bedeutend  für  die  Systemsicherheit  sind,  ist  die
            
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