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Full text : Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2013/2014

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Anbindungsleitungen  für  Offshore-Windparks

5.1.1.3  Gleichstromsystem:  Übertragungsspannung  +/-  320  kV
Das  Gleichstrom-System  auf  der  Konverterplattform  wird  mit  einer  einheitlichen
Spannungsebene  von  +/-  320  kV  ausgeführt.
Die  Festlegung  einer  einheitlichen  Spannungsebene  für  das  Gleichstromsystem  (bestehend  aus
dem  Umrichter  auf  der  Konverterplattform  und  dem  Gleichstrom-Seekabelsystem)  soll  zur
Schaffung  eines  Standards  für  die  Anschlusssysteme,  speziell  auch  die  Konverterplattform
dienen.  Aufbauend  auf  der  Festlegung  von  Rahmenparametern  können  Fiersteller  und
Netzbetreiber  standardisierte  Lösungen  entwickeln  und  perspektivisch  die  Planungen  frühzeitig
-  ggf.  auch  standortunabhängig  -  vorantreiben.  Diese  Festlegung  kommt  gleichzeitig  dem
Wunsch  der  Branche  nach  einer  Standardisierung  der  Anbindungsleitungen  nach 9 ,  die  sich
davon  eine  Beschleunigung  und  Kostenreduktion  der  Netzanbindung  der  Offshore-Windparks
erwartet.  Ziel  ist,  durch  standardisierende  Vorgaben  eine  gewisse  Vereinheitlichung  bei  der
Planung  der  Anlagen  zu  erreichen  und  so  das  Planungsverfahren  zu  beschleunigen,
Planungssicherheit  für  Netz-  und  Windparkbetreiber  sowie  Zulieferer  zu  erreichen  und  ggf.
Kosten  zu  senken.  Eine  einheitliche  Spannungsebene  bereitet  zudem  eine  mögliche
Verbindung  der  Offshore-Anbindungsleitungen  untereinander  vor  und  ermöglicht  damit  ein
zukünftiges,  vermaschtes  Offshore-Netz.
Um  eine  möglichst  raumverträgliche  Planung  und  Umsetzung  des  Offshore-Netzes  zu
ermöglichen,  wird  eine  möglichst  hohe  Leistung  des  Gleichstromsystems  und  daher  auch  eine
möglichst  hohe  Systemspannung  angestrebt.  Wie  auch  die  letzten  Ausschreibungsergebnisse
des  zuständigen  Netzbetreibers  zeigen,  hat  sich  am  Markt  ein  herstellerunabhängiges
Maximum  der  Übertragungsspannung  von  +/-  320  kV  entwickelt.
Beschränkungen  der  Leistung  ergeben  sich  vor  allem  aus  der  verfügbaren  Kabeltechnologie.
Kunststoffkabel  können  aktuell  nur  bis  zu  einer  Spannung  von  +/-  320  kV  eingesetzt  werden.
Eine  höhere  Spannungsebene  ist  zwar  bei  selbstgeführter  HGÜ  unter  Einsatz  von  Ml-Kabeln
bereits  möglich,  jedoch  sind  die  Installations-  und  Fertigungszeiten  nicht  mit  denen  von
Kunststoff  kabeln  vergleichbar.  Aufgrund  der  Vielzahl  von  Projekten,  die  zur  Erreichung  der  Ziele
der  Bundesregierung  im  Bundesfachplan  angelegt  sind,  wird  eine  Spannungsebene,  die  allein
auf  Ml-Kabel  angewiesen  ist,  den  Anforderungen  an  eine  standardisierte  Technikvorgabe  nicht
gerecht.  Die  dafür  notwendigen  Komponenten  müssen  am  Markt  auch  in  der  notwendigen
Lieferfrist  verfügbar  sein  und  von  einer  ausreichenden  Anzahl  an  Lieferanten  sowie  mit
ausreichenden  Produktionskapazitäten  angeboten  werden.  Trotzdem  kann  im  Rahmen  der
Fortschreibung  des  Plans  aufgrund  möglicher  spezifischer  Anforderungen  in  einem  Cluster  die
Anbindung  mit  einer  höheren  Spannung  und  somit  Leistung  unter  Einsatz  von  Ml-Kabeln  im
Einzelfall  erwogen  werden.
Die  Festlegung  der  einheitlichen  Spannungsebene  von  +/-  320  kV  soll  -  ebenso  wie  die
folgenden  standardisierten  Technikvorgaben  -  grundsätzlich  für  die  nächsten  Fortschreibungen
des  Bundesfachplans  Bestand  haben.
Gleichwohl  ist  die  selbstgeführte  HGÜ  eine  noch  relativ  junge  Technologie,  die  in  den
vergangenen  Jahren  eine  dynamische  Entwicklung  erfahren  hat.  So  zeichnet  sich  derzeit  am
Markt,  zumindest  von  einzelnen  Herstellern,  die  Entwicklung  in  Richtung  höherer
Übertragungsspannungen  auch  bei  Einsatz  von  VPE-Kabeln  ab.
Um  den  technischen  Fortschritt  nicht  auszubremsen,  wird  die  Entwicklung  der  HGÜ  daher  im
Rahmen  der  Fortschreibung  des  Plans  weiter  beobachtet  und  die  Technikvorgaben  ggf.
angepasst.  Dabei  wird  zu  prüfen  sein,  ob  und  ggf.  mit  welchem  Vorlauf  Anpassungen  möglich
und  sinnvoll  sind.  Kriterien  für  die  Überprüfung  und  ggf.  Anpassung  stellen  u.a.  die  Einsatzreife,
technische  Vorteilhaftigkeit,  Wirtschaftlichkeit  sowie  die  räumlichen  Auswirkungen  dar,  die
jeweils  mit  den  Nachteilen  einer  weiteren,  mit  den  bestehenden  Systemen  nicht
übereinstimmenden  Spannungsebene  abgewogen  werden  müssen.

vgl.  z.  B.  „Lösungsvorschläge“  der  AG  Beschleunigung  vom  22.03.2012.
            
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