accessibility__skip_menu__jump_to_main

Inhaltsverzeichnis : Standard

Teil  A  -  Rahmenbedingungen

13

durch  mehrere  Vorhabensträger  ist  mit  Einverständnis  der  Genehmigungsbehörde  zulässig,
wenn  das  Referenzgebiet  für  die  jeweiligen  Vorhabensgebiete  geeignet  ist.
Referenzgebiete  sollten  außerhalb  von  Planungsgebieten  für  weitere  Bauvorhaben  liegen.  Darüber ­
  hinaus  sollten  sie  auch  noch  für  später  zu  realisierende  Vorhaben  geeignet  sein.  Die
natürlichen  Randbedingungen  im  Referenzgebiet  (Lage,  Strömungsverhältnisse,  Wassertiefe,
Sedimentbeschaffenheit,  Entfernung  zur  Küste,  Größe,  Artenspektrum  und  Individuendichte)
müssen  im  jeweiligen  Vorhabensgebiet  annähernd  vergleichbar  sein.  Das  Referenzgebiet  soll
frei  von  direkten  Auswirkungen  von  Windenergieanlagen  sein.
Liegt  ein  Referenzgebiet  im  Planungsgebiet  für  andere  Vorhaben,  so  ist  Folgendes  zu  berücksichtigen: ­

•  die  Entfernung  muss  so  groß  sein,  dass  signifikante  Auswirkungen  der  Bauvorhaben  ausgeschlossen ­
  werden  können,  und
•  für  jedes  Vorhaben  ist  grundsätzlich  ein  Referenzgebiet  erforderlich.  Für  mehrere  Vorhaben ­
  genutzte  Referenzgebiete  sind  zulässig,  wenn  die  naturräumliche  Vergliechbarkeit
  gegeben  ist  und  die  räumlichen,  zeitlichen  sowie  materiellen  Anforderungen  des
StUK  eingehalten  werden.
Die  einzelnen  Schutzgüter  stellen  unterschiedliche  Ansprüche  an  Größe  und  Lage  und  Beschaffenheit ­
  der  Referenzgebiete.

13.2.1  Benthos  /  Fische
Die  Größe  des  Referenzgebietes  soll  der  Größe  des  Vorhabensgebietes  entsprechen.
Bei  sehr  heterogener  Habitatstruktur  des  Vorhabensgebietes  (z.B.  unterschiedliche  Sedimentbeschaffenheit, ­
  Hydrographie  oder  Wassertiefe)  sollte  ein  Referenzgebiet  mit
möglichst  ähnlich  strukturiertem  Habitatmuster  gefunden  werden.  Ist  dies  durch  die  Wahl
eines  einzelnen  Referenzgebietes  nicht  möglich,  kann  das  Referenzgebiet  auch  durch
einzelne  kleinere  Gebiete  repräsentiert  werden,  die  in  ihrer  Summe  der  Habitatstruktur
des  Baugebietes  entsprechen.  Hierbei  ist  auf  eine  möglichst  enge  räumliche  Bindung  der
Einzelgebiete  zu  achten.
Das  Referenzgebiet  soll  in  der  Nähe  des  Vorhabensgebietes  liegen,  jedoch  muss  es  möglichst ­
  frei  von  Störungen  des  Baugebietes  sein.  Das  beinhaltet  auch,  dass  es  sich  außerhalb ­
  der  Reichweite  von  betriebsbedingten  Geräuschen  des  Windparks  befindet.  Wie
weit  die  Auswirkungen  der  WEA  auf  die  einzelnen  Schutzgüter  reichen,  kann  oftmals  erst
während  der  Betriebsphase  ermittelt  werden.  Es  sollte  daher  möglichst  eine  Mindestentfernung ­
  von  500  m  für  Benthos  (Infauna)  und  1  km  für  Fische  und  Epifauna  eingehalten
werden.
Die  anthropogenen  Eingriffe  im  Referenzgebiet  sollen,  soweit  möglich,  mit  Ausnahme  der  Bauaktivitäten ­
  und  des  Betriebes  der  Anlagen,  sowie  deren  Nebenaktivitäten,  mit  denen  im  Baugebiet ­
  vergleichbar  sein.
Die  Lage  der  Referenzgebiete  für  Makrozoobenthos  und  Fische  sollte  sich  weitgehend
decken.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.