26 | Exoten im Bewuchs
cher auf Kupfer als Salzwasserorganismen®,
Daehne et al. (2017) zeigten bei einzelnen Messun-
gen in deutschen Gewässern Kupferkonzentratio-
nen im Brackwasser von 20 ug/l für Kupfer und 27
Hg/l für Zink. Im Süßwasser lagen die Konzentratio-
nen bei 2-20 ug/l für Kupfer und 2-16 ug/l für Zink.
Die Umweltqualitätsnorm (UQN) für Oberflächenge-
wässer empfiehlt für ausgewählte Stoffe Schwellen-
werte, die nicht überschritten werden sollten, wenr
ein guter chemischer Zustand von Oberflächenge-
wässern erreicht werden soll. Für Süßwasser wer-
den Kupfer- und Zinkwerte (MAC-Q$S)* von 2,4 ug
Cu/l und 33 ug Zn/l und für Salzwasser von 2,4 ug
Cu/l sowie 9 ug Zn/l vorgeschlagen“.
(2)
Fehler in der Handhabung mit AFS sowie
unzureichende Behandlung schwer zugängli-
cher Flächen (Nischen).
Missverständlich formulierte Angaben zu AFS-
Produkten — insbesondere dann, wenn Pro-
duktangaben unterschiedlich oder weiterfüh-
rende Links nicht abrufbar waren.
(3)
Um die Probleme mit dem Bewuchs in den Griff zu
bekommen, wurde zwischendurch gekrant und
gereinigt. Wo das Kranen nicht möglich war, wurden
Reinigungsarbeiten notfalls Unterwasser durchge-
Führt.
5.3.2 Trailernutzung (Überlandtransporte)
Obwohl biozichaltige Produkte seit langem verwen-
det werden, wird von zahlreichen, durch intensiven
Bewuchs verursachten, Problemen berichtet (Abbil-
dung 5-6). Dabei handelte es sich um mangelnde
Manövrierbarkeit, Geschwindigkeitsverlust und
erhöhten Treibstoffverbrauch. Vor allem der
Bewuchs am Propeller, am Ruder und in den Zwi-
schenräumen (Nischen) beeinträchtigt die Manöv-
rierbarkeit und erhöht das Unfallrisiko.
Bei den stark und sehr stark betroffenen Booten
konnten die Ursachen für Bewuchs auf folgende
Dinge zurückgeführt werden:
(1) Erwerb von gebrauchten Booten —- dabei war
die vom Vorbesitzer aufgetragene Beschich-
:ung unbekannt, eine Erneuerung wurde nicht
durchgeführt.
In Anlehnung an die Straßenverkehrs-Zulassungs-
Ordnung (8 32 StVZO*') waren Bootslängen von
<8 m für die Betrachtung der potenziellen Ein-
schleppung von Neobiota durch Überlandtrans-
porte in andere Gewässer (Seen, Flüsse) relevant.
Die Überlandtransporte in andere Gewässersys-
teme waren im Rahmen dieser Studie eine Aus-
nahme. Das kann daran gelegen haben, dass
kleine Boote (<8 m) in der Regel ohne Terminverein-
barung über Slipanlagen zu Wasser gelassen oder
an Land gezogen werden können. Ein Ortswechsel
ist für diese Größenklasse der Boote schnell mög-
lich. In dieser Studie wurden allerdings nur Boote
erfasst, die zum Saisonende am vereinbarten Tag
gekrant wurden. Dabei handelte es sich überwie-
gend um Boote, die länger als 8 m und auf das
<ranen angewiesen waren. Ein Ortswechsel ist nur
nach sorgfältiger Planung und unter erschwerten
38 UBA (2015a) Revision der Umweltqualitätsnormen der Bundes-Oberflächengewässer nach Ende der Übergangsfrist für Richtlinie
2006 /11/ EG und Fortschreibung der europäischen Umweltqualitätsziele für prioritäre Stoffe. Umweltbundesamt (UBA), Dessau-
Roßlau.
39 MAC-QS: Maximum Acceptable Concentration (Quality Standard)
40 UBA (2015b) Revision der Umweltqualitätsnormen der Bundes-Oberflächengewässer nach Ende der Übergangsfrist für Richtlinie
2006 /11/EG und Fortschreibung der europäischen Umweltqualitätsziele für prioritäre Stoffe. Umweltbundesamt (UBA), Dessau-
Roßlau.
41 Nach $ 32 StVZO / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) - Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
beträgt die höchstzulässigen Länge für Kraftfahrzeuge mit Anhängern 18 m