4Q9
Einheitliche Betonnungssysteme.
Die schwimmenden Seezeichen sind derart zu konstruiren und auszulegen,
dafs sie genügend hoch über Wasser hervorragen und, mit Ausnahme der Fal(s-
tbonnen, möglichst senkrecht stehen. Die Form des über Wasser befindlichen
Theiles ist bei den verschiedenen Arten so zu wählen, dafs eine Verwechselung
mit den anderen Arten nicht stattfinden kann.
2. Feste Seezeichen.
Baken sind gerüstartige oder volle Aufbauten, welche eine gegen den
Hintergrund sich scharf abhebende und in die Augen fallende Gestalt
haben. Hierzu gehören auch die aus mehreren Pfählen bestehenden
Dalben (Duc d’Alben).
Stangenseezeichen sind einzelne in den Grund gesteckte Stangen
ader eingerammte Pfähle.
Pricken sind junge mit Aesten versehene Bäume oder Baumzweige,
welche ebenfalls in den Grund gesteckt werden, (16)
B. Die an den Seezeichen anzubringenden Unterscheidungszeichen, (17)
1. Zur Unterscheidung von Seezeichen derselben Art dienen Topp-
zeichen und auf die Seezeichen aufgemalte Aufschriften oder Figuren.
2. Als Toppzeichen können alle Körper, die sich durch ihre Form gut
abheben, einzeln oder kombinirt verwendet werden; auch ist die Anwendung
von Fähnchen nicht ausgeschlossen. Erscheinen die Körper in der Seitenansicht
als geometrische Figurevu, so müssen sie so eingerichtet sein, dafs sie nach
allen Seiten hin dieselbe Form zeigen,
Bei Stangenseezeichen können auch leichtere Toppzeichen, wie Zweige,
Strohwische und dergleichen benutzt werden.
Ausgeschlossen von der Verwendung als Toppzeichen für Fahr-
wasserseezeichen sind die einfache Trommel und diejenigen Zusammen-
ztellungen gleichseitiger Dreiecke, welche speciell für die Kennzeichnung von
Untiefen aufserhalb der Fahrwasser und von Wracks vorgeschrieben sind.
Die Farbe des Toppzeichens braucht mit der des Seezeichens, auf dem
dasselbe angebracht ist, nicht übereinzustimmen. Ausgenommen sind die auf
Wrack- und Quarantäne-Tonnen angebrachten Toppzeichen, welche stets
lie Farbe der betreffenden Seezeichen haben müssen.
Die Toppzeichen sind an der Spitze besonderer Stangen anzubringen,
welche über den Körper des eigentlichen Seezeichens hervorragen. Nur bei
Spierentonnen und Stangenseezeichen kann das Toppzeichen an diesen selbst
befestigt werden. Die Länge und die Stärke der zur Anbringung von Topp-
zeichen dienenden Stangen mufs im Verhältnifs zum Tonnenkörper so gewählt
werden, dafs die charakteristische Form des letzteren dadurch nicht beein-
trächtigt wird.
3. Zu Aufschriften auf den Seezeichen sind stets stehende lateinische
Buchstaben beziehungsweise arabische Ziffern zu benutzen. Aufschriften auf
Fahrwasserseezeichen sind in weifser Farbe auszuführen.
4. Erhalten - Fahrwasserseezeichen eine fortlaufende Bezeichnung mit
Buchstaben oder Zahlen, so mufs dieselbe bei dem äufsersten Seezeichen be-
ginnen. Fahrwasser von beträchtlicher Länge können jedoch in mehrere Ab-
Jheilungen getheilt werden, von denen jede mit einer besonderen Buchstaben-
oder Zahlenreihe bezeichnet wird.
5. Aufschriften und Figuren dürfen nur in solcher Gröfse ausgeführt
werden, dafs die Farbe des Soezeichens selbst deutlich erkennbar bleibt,
C Bezeichnung der Fahrwasser,
li. Fahrwasser im Sinne dieser Grundsätze ist jeder für Seeschiffe be-
nutzbare Wasserweg, dessen Verlauf durch Seezeichen keontlich gemacht ist.
Bis zu welcher Stelle des Fahrwassers landeinwärts diese Grundsätze Geltung
haben sollen, bestimmt in zweifelhaften Fällen der Reichskanzler. (18)
Auf Wattenfahrwasser finden diese Grundsätze keine Anwendung.
2. Als Steuerbordseite eines Fahrwassers gilt -diejenige Seite, welche
den von See aus kommenden Schiffen an Steuerbord liegt.