Im Zeichen der Energiewende - das Jahr 2011 13
Gigantische Technik auf hoher See
Der Bau von Offshore-Windparks verlangt
ein Denken in völlig anderen Dimensionen
als bei der Errichtung von Windparks an
Land. Eine übliche Offshore-Windenergie-
anlage ist derzeit mit der Rotorspitze
ca. 150 m über dem Wasserspiegel. Das
entspricht der Höhe des Berliner Funk
turms oder des Kölner Doms. Über Grund
hat eine Offshore-Windenergieanlage eine
Gesamthöhe von rund 170 bis 180 m. Hin
zu kommt eine Verankerung im Meeresbo
den mit einer Tiefe von 25 bis 60 m.
Ein Rotor hat einen Durchmesser von rund
120 m, mit der er den Wind auf der Fläche
von V/z Fußballfeldern erntet. Eine Anlage
wiegt ca. 1 000 t.
Die durchschnittliche Windstärke in Off
shore-Windparks beträgt 5 Beaufort (Bft)
(10 m/s) gegenüber Windstärke 3 Bft
(5 m/s) an Land. Die Windgeschwindigkeit
ist auf See im Mittel doppelt so hoch wie
an Land.
Rechtliche Grundlage ist das
Seerechts-Übereinkommen
Grundlagen für die Errichtung von Anlagen
in der AWZ sind das Seerechts-Überein
kommen der Vereinten Nationen und das
deutsche Seeaufgabengesetz mit der dar
auf aufbauenden Seeanlagenverordnung.
Generell kann eine Genehmigung für einen
Windpark erteilt werden, wenn die Sicher
heit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht
beeinträchtigt und die Meeresumwelt nicht
gefährdet wird. Die Beachtung der Ziele
und Berücksichtigung der Grundsätze der
Raumordnung oder sonstige überwiegende
öffentliche Belange wie Rohstoffsicherung,
Landesverteidigung und Fischerei dürfen
dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Das BSH verlangt neben der genauen
Darstellung von Standort und Konfiguration
des Windparks mit Umspannstationen,
Kabeltrassen und anderen baulichen Kom
ponenten Daten über die maritimen Bedin
gungen im Vorhabensgebiet. Die Anlagen
müssen auch extremen Anforderungen
gewachsen sein - der Windböe oder der
Welle, die statistisch einmal in 50 Jahren
auftreten, dem Aufprall eines Schiffes und,
zusätzlich in der Ostsee, dem Eisdruck.
Unter Mitwirkung einer Expertengruppe
aus Wirtschaft und Wissenschaft erstellte
das BSH ein Regelwerk, das verbind
liche Mindestanforderungen und konkrete