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Full text: Jahresbericht 2011 - Energiewende auf hoher See

Im Zeichen der Energiewende - das Jahr 2011 13 
Gigantische Technik auf hoher See 
Der Bau von Offshore-Windparks verlangt 
ein Denken in völlig anderen Dimensionen 
als bei der Errichtung von Windparks an 
Land. Eine übliche Offshore-Windenergie- 
anlage ist derzeit mit der Rotorspitze 
ca. 150 m über dem Wasserspiegel. Das 
entspricht der Höhe des Berliner Funk 
turms oder des Kölner Doms. Über Grund 
hat eine Offshore-Windenergieanlage eine 
Gesamthöhe von rund 170 bis 180 m. Hin 
zu kommt eine Verankerung im Meeresbo 
den mit einer Tiefe von 25 bis 60 m. 
Ein Rotor hat einen Durchmesser von rund 
120 m, mit der er den Wind auf der Fläche 
von V/z Fußballfeldern erntet. Eine Anlage 
wiegt ca. 1 000 t. 
Die durchschnittliche Windstärke in Off 
shore-Windparks beträgt 5 Beaufort (Bft) 
(10 m/s) gegenüber Windstärke 3 Bft 
(5 m/s) an Land. Die Windgeschwindigkeit 
ist auf See im Mittel doppelt so hoch wie 
an Land. 
Rechtliche Grundlage ist das 
Seerechts-Übereinkommen 
Grundlagen für die Errichtung von Anlagen 
in der AWZ sind das Seerechts-Überein 
kommen der Vereinten Nationen und das 
deutsche Seeaufgabengesetz mit der dar 
auf aufbauenden Seeanlagenverordnung. 
Generell kann eine Genehmigung für einen 
Windpark erteilt werden, wenn die Sicher 
heit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht 
beeinträchtigt und die Meeresumwelt nicht 
gefährdet wird. Die Beachtung der Ziele 
und Berücksichtigung der Grundsätze der 
Raumordnung oder sonstige überwiegende 
öffentliche Belange wie Rohstoffsicherung, 
Landesverteidigung und Fischerei dürfen 
dem Vorhaben nicht entgegenstehen. 
Das BSH verlangt neben der genauen 
Darstellung von Standort und Konfiguration 
des Windparks mit Umspannstationen, 
Kabeltrassen und anderen baulichen Kom 
ponenten Daten über die maritimen Bedin 
gungen im Vorhabensgebiet. Die Anlagen 
müssen auch extremen Anforderungen 
gewachsen sein - der Windböe oder der 
Welle, die statistisch einmal in 50 Jahren 
auftreten, dem Aufprall eines Schiffes und, 
zusätzlich in der Ostsee, dem Eisdruck. 
Unter Mitwirkung einer Expertengruppe 
aus Wirtschaft und Wissenschaft erstellte 
das BSH ein Regelwerk, das verbind 
liche Mindestanforderungen und konkrete
	        
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