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Full text: 48: Öl im Meer - Risiken, Vorsorge und Bekämpfung

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Strafverfolgung im nationalen und internationalen Rahmen 
wertbar übermittelt werden. Erstrecken sich Ermittlungen bei länderübergreifender Kriminalität über einen 
längeren Zeitraum, kann es sich Im europäischen Bereich (EU-Staaten sowie Norwegen) als hilfreich er 
weisen, das Europäische Justizielle Netzwerk (EJN) In Anspruch zu nehmen. Auch die Einsetzung gemein 
samer Ermittlungsgruppen (sog. Joint Investigation Teams -JIT-) ist möglich 29 . Allerdings ist die justizielle 
Rechtshilfe, da förmliche diplomatische Wege einzuhalten sind, wie auch die Inanspruchnahme des EJN 
häufig zeitaufwändig. Was im ersten Ermittlungsstadium - unmittelbar nach der entdeckten Gewässerver 
unreinigung - benötigt wird, ist der schnelle und unmittelbare Kontakt zwischen fachkundigen Ermittlungs 
stellen, die die Gewässerverunreinigung festgestellt haben, und jenen, In deren Hafen sich das verdächtige 
Schiff befindet. Es geht zunächst um die erste Prüfung möglicher Tathinweise, dann um Abklärung eines 
konkreten Tatverdachts und ggf. anschließend um erste erforderliche Ermittlungshandlungen. Hier müssen 
effiziente Strukturen länderübergreifender polizeilicher Zusammenarbeit hergestellt werden. 
Die Regierungen der Anrainerstaaten von Nord- und Ostsee, die wiederholt mit diesen Bedarfslagen 
befasst waren, haben sich dazu entschlossen, die länderübergreifende Zusammenarbeit durch Schaffung 
von Netzwerken für den Umweltbereich zu verbessern. So stimmten die zuständigen Landesminister In der 
sog. Bergen-Deklaration zum Schutz der Nordsee im März 2002 überein, dass es einer „stärkeren Zusam 
menarbeit zwischen den Nordseestaaten“ bedürfe, „um International abgestimmte Vorschriften und Normen 
für die Verhütung, Begrenzung und Reduzierung der Verschmutzung durch Schiffe durchzusetzen“, und 
sicherten Initiativen zu, „ein Netzwerk von Ermittlern und Anklägern zu bilden“. 30 
Zwischenzeitlich sind im Nord- und Ostseebereich unterschiedliche Netzwerke entstanden: 
• Nordseebereich: Das unter den Nordseeanrainern bestehende Netzwerk, das nach der vorgenannten 
Bergen-Deklaration geschaffen wurde, hat seine Arbeit 2003 aufgenommen und trägt den Namen North 
Sea Network of Prosecutors and Investigators (NSN). 31 Über die unmittelbaren Anrainerstaaten hinaus 
wirkt seit 2009 auch Irland in dem Netzwerk mit. Das Netzwerk legt wegen der engen Beziehungen aller 
Staaten zur Europäischen Union besonderen Wert auf die Zusammenarbeit mit EU-Stellen und nutzt die 
insoweit vorhandenen vielfältigen Möglichkeiten zur Fortbildung. 
• Ostseebereich: Auch Im Ostseebereich, In dem nach den politischen Umbrüchen Anfang der 90er Jah 
re zunächst noch erhebliche Vorbehalte in der Zusammenarbeit gegeben waren, hat ein gemeinsames 
Netzwerk aus polizeilichen Ermittlern und Staatsanwälten vorübergehend bestanden. Die auf polizei 
licher Ebene 1996 geschaffene Baltic Sea Task Force on Organlsed Crime in the Baltic Sea Region 32 
arbeitete zeitweise (bis 2006) mit Umweltstaatsanwälten zusammen und führte gemeinsame Jahresta 
gungen und Erfahrungsaustausche durch. Danach ging man Im Bereich der polizeilichen Ermittler und 
der Umweltstaatsanwälte wieder eigene Wege. Während die polizeiliche Seite ihren Austausch weitge 
hend im bisherigen Verbund fortführte, richteten die Generalstaatsanwälte der Ostseeanrainerstaaten 
29 Näher zu den rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten des Einsatzes gemeinsamer Ermittlungsgruppen innerhalb der Euro 
päischen Union: Entschließung des Rates vom 26.02.2010 zu einem Modell für eine Vereinbarung über die Bildung einer gemein 
samen Ermittlungsgruppe (GEG), Amtsblatt der Europäischen Union. C 70. vom 19.03.2010, S. 1 ff 
30 Ministry oft the Environment, Oslo, 2002: Bergen Declaration, Empfehlung 41 
31 Vgl. zum Tätigkeitsfeld des NSN auch: http://www.ospar.org/content/content.asp?menu=00580623000000_000000_000000 
32 Näher: http://www.balticseataskforce.lt/strategy.html
	        
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